Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 337. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
v. Großmann läßt hierauf seinen Antrag wiederum fallen. — Der zweite Vorschlag desselben Antragstellers geht dahin, daS letzte Wort des vorletzten Satzes des tz. „bestimmen" in r „erhöhen" zu verwandeln. Zur Unterstützung führt V. Eroßma nn an, daß dre Be soldung der Schullehrer in kleinen Städten, wo man doch meist literarisch gebildete Manner verlange, ost unglaublich.'gering sei. In solchem Falle bleibe nun dem Lehrer meist nichts übrig, als Nebenverdienst durch Privatunterricht zu suchen, dadurch erhöhe sich aber die Stundenzahl häufig bis zur größten Ab spannung , auch komme es wohl vor, daß mancher Gegenstand aus der öffentlichen Schule entfernt werde, um sich Privatstem- den zu sichern. Aus allen diesen Gründen müsse das Einkom men der Schullehrer in den Städten daS für die Dörfer festge setzte nothwendig übersteigen, und das Wort „bestimmen" lasse am Ende sogar eine noch geringere Normirung zu. Referent, Prinz Johann, erinnert dagegen, wie hier das im Z. stehende Wort „angemessen" jedenfalls genügen dürfe, das Bedenken zu entfernen. , . Bürgermeister Hübler: Es sei klar, daß hier das Wort „bestimmen" nichts anders sein könne, als „erhöhen". Seer. Hartz: Es dürfe zwar nicht in der Ebene, wohl aber im hohem Gebirge Städte geben, deren Verhältnisse hie pebersteigung des festgestellten Minim! nicht Zuließm. ES wird hierauf der Vorschlag des v. Großmann mit 21 Stimmen gegen 7 a b g e.! e H n t. - Seer. Hartz: In dem Satze des H. unter o. ftl bestimmt, daß Hilfslehrer die Kost Leim Hauptlehrer Haben sollten, und es gestatte mindestens die Fassung des §. keine Ausnahme. Nun ließen sich aber wohl Fälle denken, wo eine solche Einrichtung nicht rathsam, ja nicht einmal ausführbar wäre, und deshalb schlage er vor, nach den Worten „zu gewährender Kost" ein- zuschalten: „oder einem dießfallsr'gen von der Behörde genehmig ten Acgur'valente." ° Dieß wird unterstützt, auch ohne Diskussion mit 27 Stim men gegen 1 angenommen. Grafp. Vitzthum schlagt noch vor, in der letzten Zeile des §. nach den Worten „mit Genehmigung" noch die Wörte r „des Collatorö und" einZuschaltea, indem Lei einer Sache, wie die hier vorliegende, der Collator nicht übergangen werden könne- - Dieß wird unterstützt und einstimmig angenommen, sowie auch der §. selbst m der Maße, wie er sich durch die einzel nen Beschlüsse gestaltet hat, einhellige Annahme findet. Den nun folgenden H, 40- (s. Nr. 483. d, Bl. S. 5258.) der 2. Kammer wünscht die Deputation ebenfalls unverändert angsnsmmen zu sehen. . Referent, Prinz Johann, aber räth an, zur Beseiti gung des vom O. Großmann wiederholt angeregten Beden kens , am Schluffe des §. die Worts beizufügen: „auch darf hem Schullehrer daß bisherige Einkommen von den sogenannten Schuläckern nicht entnommen und statt dessen ein Aequivalen^ gewährt werden." Dieß wird unterstützt und ohne Diskussion einhellig angenommen. Demnächstwünschtv. G roßmann, daß nach den Worten „auf dem Lande" die Worte: „wo möglich" eingeschaltet werden möchten, indem es nicht stets ausführbar sein dürfte, einen Gar tenplatz ganz nahe bei der Schule zu finden. Er läßt diesen An trag jedoch wieder fallen, da ihm von dem Referenten einge hakten wird, daß es im ß. selbst schon heiße: „oder doch in der Nähe" und „thunlichst Bedacht zu nehmen." Ehen so laßt v, Ziegler den von ihm gemachten Antrag, daß zur Vermeidung von Streitigkeiten die Größe des Gartens im Voraus bestimmt werden möge, wiederum fallen, da ihm vom Staatsminister p. Müller ergegnetwird, daß sich dieß nach den örtlichen Verhältnissen richten müsse, und die Sache, der ganzen Fassung nach, in der Hand der Behörde liege. Endlich fragt nun noch Ämlshauptmann p. Welck an, wer denn die Einfriedigung des Gartens, pon welcher im §. die Rede sei, unterhalten solle, Ihm scheine es billig, daß dieß der Schul lehrer als Nutznießer thue. Staatsminister v.Müller entgegnet hierauf, daß eS in der angegebenen Hinsicht zur Zeit bei den bestehenden Grund» satzen verbleiben müsse, künftig aber auch Hierüber düs Gesetz wegen der Parochiallasten Bestimmung geben werde. Hiermit findet sich Amtshauptmann v. Welck beruhigt, und wird sodann der Z. 40. mit dem oben beliebten Zusätze ein stimmig angenommen. Zu dem §. 41. (s. Nr, 482. d. Bll S. 5259.) bemerkt die Deputation: H. 41. (§. 36. des Entwurfs) ist jenseits nach der Deputa- tionsfaffung des Berichts angenommen worden. Die unter zeichnete Deputation hat hierbei folgendes zu bemerken: Die Absicht des §. scheint dahin zu gehen, der Schulstelle ihr bisher:-' ges Einkommen zu sichern, welches jedoch, wenn es das Mini mum §. 89. nicht erreicht, bis zu demselben erhöht werden müßte, Eben so soll dadurch den Ansprüchen an die Gemeinden eine Grenze gesetzt werden. Dagegen wird das Interesse des derma- ligen Schullehrers theils durch diese Bestimmung zugleich mit, thcils wenn Ausschulung erfolgt, durch K. 12 b. gesichert. Dieser Absicht würde wie es scheint, durch folgende schärfere Fassung ge nügt werden : „Bei Ermittelung des der Schulstelle zu gewah renden Einkommens ist das bisherige Einkommen derselben, wie es nach der Veränderung des Schulbezirks, wenn eine solche statt findet, , sich gestalten würde, zu Grunde zu legen, dafern der Be trag desselben mindestens den Betrag des Z. 49. bestimmten Mi nim! erreicht. V. Großmann äußert.das Bedenken, daß sich das Ein kommen des Schullehrers bei ÄMchulungerr nach der Fassung der Deputation vermindern könne. Dieß erscheine aber nur dann zulässig, wenn eine wahre Ueberfüllung die Ausschulung noth wendig mache, und wünsche er deshalb nach den Worten „wenn eine solche" die Worte eingeschaltet zu sehen: „wegen Ueber» füllung." Er läßt indessen diesen Antrag .wiederum fallen, da d-r R e-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder