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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 315. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Bürgermeister W e h ntr spricht P'ch in gleicher Maße aus. Die Fassung des §. genüge, denn sirschlicße ja die Angabe dek Geschäfte und Emolumente nicht aus, wosolchehergebracht oder sonst nicht schwierig sei. An vielen Orten aber werde eine genaue Ausmittelung aller Emolumente große Weiterungen ver anlassen. v. Großmann schlägt vor, statt „genau und vollstän dig" lieber zu sagen: „summarisch unter Beziehung auf die Matrikel", er geht davon jedoch wieder zurück, als ihm einge hakten wird, daß dadurch den Lehrern geschadet werden könne, da die Angaben der Matrikeln häufig nicht vollständig seien. " Dagegen findet ein anderer von dem Referenten, Prinzen Johann gemachter Vorschlag zahlreiche Unterstützung, nach welchem die Worte: „genau imd vollständig" wegzulassen sein würden. Auch dieser Vorschlag wird indessen nicht angenommen, indem M die Kammer mit 19 gegen 9 Stimmen für den auf Wegfall des ganzen in der 2. Kammer beliebten Zusatzes gerich teten Vorschlag der Deputation erklärt. Hierauf wird der tz. 51. ganz in der Maße, wie er sich im Gesetzentwürfe findet, einstimmig angenommen. ES wird hierauf wegen Ablaufs der Zeit abgebrochen und es verliest Seer. Hartz noch das am 18. laufenden MonatS Nachniittags ausgenommene Protokoll, welches genehmigt und dürch Bürgermeister Nitterst«d t und Meinhold mit voll zögen ivird. Die Sitzung wird bierai>fs-schkvsstn. Drefhundert und sechzehnte öffentliche Sitzung vet ersten Kammer, am 21. Oct. 1834. Fortsetzung der Werathung des Berichts der 1. Deputation, den Entwurf eines Gesetzes über die Volksschulen betreffend- ' Die heutige Frühsitzung beginnt halb 11 Uhr. Es werden zuvörderst zwei Protokolle verlesen, nämlich das vom Secr. v. Zedtwktz über die am 18. d. M. abgehaltene Frühsitzung/ uNd das vom Secr. Hartz'über die gestrige Sitzung aufgcnommene. Beide werden von der Kammer genehmigt, uud durch v. Reibold und Pflugk mit vollzogen. Auf der Neglstrande ist neu eingegangen I) Prötocollcxtract der 2. Kammer', das Königl. Decret vom 8. Oct., die'Zmmobiliarbrandverficherungsanstalt betr.; wird an die mit Begutachtung dieses Gesetzes beauftragte Depu tation verwiesen. 2) Protocollextract der 2. Kammer, das' Ge such der Gemeinhin Eibau, Ebersbach rc. um Aufhebung' öder' Ermäßigung der Rente für den Wegfall der Erbutiterthänigkeit' betr.; an die 3. Deputation. 3) Bericht der 3. Deputation, mehrere die Landrentenbank betreffende Petitionen betr.; zum Druck iind'aüf die TageMrdnung. 4) Anderrveiter Bericht der 1. Deputation, dm Plan wegen Errichtung der evangel. lutheri schen kirchlichen Mittelbehörden betr.; dieser Bericht ist bereits zum Druck befördert, und soll auf die Tagesordüüng gebrächt werden. Der Präsident theilt noch ein von dem Vorstände des Ausschusses der Buchhändlerbörse zu Leipzig, Friedrich Fleischer, an ihn gerichtetes Schreiben, in Bezug auf die Grundlegung der besagten Börse, feinem hauptsächlichen Inhalte nach mit. Man geht nun zur Tagesordnung über, auf welcher sich die Fortsetzung der Werathung wegen des Volksschulgesetzeö befindet. Referent überchiesen Gegenstand ist Prinz Johann. ' Man war zuletzt bei Z. 52.'obenerwähnten Gesetzes stehen geblieben. Im Deputationsberich'te 'heißt es nun weiter. Bei den Unterabtheilungen unter Li und 6. hat die Depu tation geglaubt, das Verhältnkß des Schullehrers, so weit es die verschiedenen Umstände gestatten > dem des Civilstaatsdicners möglichst nahe bringen zu, müssen und sich in diesen Bezug meh rere Vorschläge erlaubt. Eine Folge derselben würde es zunächst sein, wie sich aus dem weiter unten Erwähnten ergeben wird, daß die Ueberfchrift der Abteilung 8. nicht bloß „ Rechte der Schul- lehker," sondern „Rechte und Pflichten der Schullehrer" lau ten müßte. Zu §. 52. (s. Nr. 483. d. Bl. S. 5277.) Die zweite Kam mer hat den zweiten Absatz in Bezug auf die Zurücklegung der Landgemeindcordnung folgendermaßen gefaßt: „Die übrigen Rechte uNd Verbindlichkeiten des Schullehrers im Verhaltniß zur Gemeinde seines Wohnortes werden durch die allgemeine.Stad- teordnung und bezüglich durch die künftig zu erlassende Landge meindcordnung bestimmt." . Jedoch wurde bei der Werathung in der Kammer bemerkt, daß man sich hier einen Vorbehalt in Bezug auf das noch vorzunehmende Gesetz über die Vertretung der Landgemeinde machen müsse. — Ein solcher Vorbehalt dürste aber ganz überflüssig fein und zugleich die unpassende Be ziehung auf ein künftiges Gesetz vermieden werden, wenn fol gende allgemeine Fassung diesem Absatz gegeben würde, welche die Deputation porzufchlagen sich erlaubt: „In Betreff der übri gen Rechte und Verbindlichkeiten des Schullehrers als Mitglied der Gemeinde seines Wohnorts gelten die Bestimmungen der die Verhältnisse der Stadt - und Landgemeinden ordnenden Gesetze." Auch möchte im ersten Absatz das Citat §. 53. mit §. 33. verwech selt werden. Man ist mit der Deputation einstimmig einverstanden, und vereinigt sich übrigens dahin, daß man diejenigen Abände rungen von Citaten, welche sich durch die von den Kammern ge faßten Beschlüsse nöthrg machen sollten, der Staatsregierung überlassen wolle. Die Deputation glaubt, daß die Bestimmung des §. 13. des Staatsdienergefetzes so weit thunlich "auch auf die Schullehrer anzuwenden und ihr als Rechte derselben regelnd eine Stelle im Gesetz angewiesen werden möchte. Gerade bei den Schullehrern kommt mancherlei Nebenerwerb häufig vor, der mit der Stellung derselben nicht wohl vereinbar ist oder ihr Eintrag thut, z. B. das Schreiben von Gevatterbtiefen rc. — Wir schlagen daher unmaßgeblich vor, hier folgenden einzuschalten: §. 52 d. (Verbot des Nebenerwerbs.) »Kein Schullehrer darf ohne Genehmigung der vorgesetzten hohem Behörde, bei wel cher er darüber anzufragen hat, einen andern ErwerbszwM bci- behaltm oder übernehmen, und es hat letztere solche Nebenher schäftigungeN'insbesondere dann nicht zu gestatten, wenn sie mit der Würde derSkelle unvereinbar'find." ' Die vbenangedeutere
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