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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 315. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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tz. 25. dis StaatSdienergesetzes zull., so möchte es der bem Ci- tate des Entwurfs bewenden. — Die Stelle unter 4., aus wel cher die 2. Kammer bloß die Worte „öfterer Besuch der Schenk häuser" ausgelassen hat, scheint- da es sich von wiederholten Fehlern handelt, an sich eher für den Disciplinarweg, als für die sofortige Entlassung geeignet. Nicht zu verkennen ist es jedoch, daß, namentlich wenn ein öffentliches Äergerniß damit verbun den war, bei dem Schullehrer ein schnellerer Weg vorzuschreiben ist, indem solchen Falls seine Wirksamkeit, die großentheils eine moralische ist, ganz verloren geht. Die Deputation wird sich erlauben, zu diesem Behuf -ei §. 58. die- erforderlichen Vor schläge zu thun, erlaubt sich jedoch aus dem bereits entwickelten Grunde hier den Wegfall des Punkts 4. zu beantragen. — An seine Stelle würde der aus Z. 55. weggefallene Entsetzungsgrund treten, und dürste es vielleicht angemessen sein, ihm in Bezug auf die konfessionelle Verschiedenheit eine etwas erweiterte Fas sung in folgender Weise zu geben: 4) wenn derselbe einer leichtsinnigen, zu Zweifeln und Jrrthü- mem verleitenden, die Schule gefährdenden Behandlung des Religionsunterrichts und der Bibelerklärung überführt, oder doch dringend verdächtig ist. ' . In Betreff der hinsichtlich des Sitars Lin dem Punkte 1. von der Deputation gemachten Bemerkung erinnert Staatsmi- nistcr O. Müller daran, daß bei Abfassung des vorliegenden Gesetzes schon auf die bei der Berathung über das Staatsdie« ner-Gesetz gefaßten Kammer - Beschlüsse Rücksicht genommen worden sei. Der Punkt 1. erhalt nach der Fassung des Gesetzentwurfs einstimmige Genehmigung. Zu Punkt 2. und 3. bemerkt v. Großm a n n; Es ist eine gar zu bedenkliche Basis, auf dem bloßen Grund des Verdachts hin den Schullehrer seines Amtes entsetzen zu wollen, Eben so wegen Gefängnisses, zu welchem er sehr leicht und sehr unschuldig kommen kann. Ich setze z. Ä. den Fast, es wird ein Schullehrer auf der Reise in Ermangelung eines Passes, den er entweder verloren, öder aus Unkunde mit den policeilichen Vorschriften sich nicht verschafft hatte, ststgenommm, und bis zum fernem Ausweis der Iden tität seiner Person ins Gefangniß gebracht, Soll er dann auch Mit Entlassung vom Amte bestraft werden ? Das ginge doch in -der Lhat unmöglich an. Staatsminister v. Müller: Man hat hier den Fall vor Augen gehabt, wo unbedingt auf Gefängniß erkannt wird, nicht aber den, wo das Straftrkenntniß alternativ abgefaßt sei. — Referent, Prinz Johann schlägt zwar zur Beruhigung des V. Großmann vor, zu sagen : „Gefangnißstraft gegen ihn unbedingt erkannt und vollzogen worden ist", was aber keine hinreichende Unterstützung erhalt, Secr. Hartz erlaubt sich die Anfrage:' Ab unter her- im 2. Punkte aufgeführten fleischlichen Verbrechen auch das einfache sluxrum mit gemeint sei, welches doch nach der neuen Gesetzge bung mit keiner Strafe mehr belegt werden solle? Staatsminister V. Müller bejaht diese Frage, da gerade zur Verwaltung des Amtes eines Schullehrers der sittliche Le benswandel ein unerläßliches Erforderniß sei. Bürgermeister Gottschald fragt an: Ob unter der im 3. Punkte gedachten Gefangnißstraft auch diejenige mit inbegriffen sei, welche sich ein Schullehrer z. B. durch Umgehung der Zoll gesetze oder wegen politischer Verbrechen zugezogen Habe? In solchem Falle halte er »S für zu hart, den Schullehrer außer der Erleidung der gesetzlichen Strafe auch noch vom Amte zu remo- viren. Staatsminister v. Müller bejah et auch diese Anfrage da von einem Schullehrer wohl vorzügliche. Gewissenhaftigkeit in Entrichtung schuldiger Abgaben und Beobachtung der Gesetze vorausgesetzt werden müsse. f Die Punkte 2. und 3, finden hierauf e in stimmige Ge nehmigung. - Ueber den Punkt 4. des Gesetzentwurfs will man erst nach tz. 58, Beschluß fassen. Der neu vorgeschlagene Punkt 4. int Deputationsgutachten aber wird einstimmig angenommen, jedoch darüber, welchen Platz dieser Punkt in der Nummerreihc einnehmen solle, zur Zeit noch nichts entschieden. Die Sitzung wird hierauf gegen 2 Uhr geschlossen. Dreihundert und neun und dreißigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, am 20. Octbr. 1834. Fortsetzung denBerathung desfernerweiten Berichts der, zur Begutach tung des höchsten Decreis vom 27. Januar 1833, die Feststellung eines neuen Grundsteuer - Systems und die Aufhebung der bisher bestandenen Rc- awefreiungen, so wie die dafür zu gewährenden Entschädigungen betr. Die Sitzung wird nach 10 Uhr eröffnet, man schreitet, nachdem das Protokoll über die vorausgehende Sitzung betcits schon am Schluffe der letzten verlesen worden war, zum Vor trage aus der Regisirande. . Diese enthalt: 1) Extrakt des Protokolls der 1. Kammer vom 16. Oktober 1834, die Berathung des Gesetzes über die Volksschulen betr.; an die 1. Deputation. 2) Der Bürger und Lohnkutscher Carl August Koste der ältere in Pirna bittet um Verwendung der 2. Kammer für Aufhebung der die freie Betreibung feines Lohnkut scher-Gewerbes beschränkenden Verfügungen; an die 4. Depu tation. 3) Die Fleischhauermcister August Benjamin Mühle und Karl August Mühle in Pirna bitten um Verwendung der 2. Kammer füt Aufhebung des an sie erlassenen Verbots der Mit nahme von Personen bei Gelegenheit ihrer Marktfuhren nach Dresden; an Vie 4. Deputation. 4) Bericht der 4. Deputa tion der 2. Kammer vom 15. Oktober 1834 wegen der von der Amtölanvschast Nossen nachgesuchten Verwendung zu Bezah lung ihrer vom Jahre. 1806 bis 1812 geleisteten Militairlieferun» gen; auf die Tagesordnung. 5) Bericht der 4. Deputation der 2. Kammer vom 15. Oktober1834 über die von dem Pfarrer N. Weickert zu Pabstdorf eingereichte Petition, eine zweckmä ßige Art der Bibelverbreitung betr.,; auf die Tagsordnung. 6) Der quiescirte Güterheschauer Christian Gottheif Steinbeck in Mittweida bittet um Verwendung für seine WiederanstellUng in einem Staatsdienste oder für Erhöhung der ihm ausgesetzten Pension ; M dir 4, Deputation. -7) Bericht der I. Deputa-
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