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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 315. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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krön der 2. Kammer vvm 18. Dekoder 1834, den Gesetzentwurf wegen Abtretung von Grundeigrnthum zu Eisenbahnen betr.z zum Druck und auf die Tagsordnung. Abg. Seer. Bergmann zeigt hierauf der Kammer an, daß die ständische Schrift nebst Beilagen Lber daS königl. De kret, das Gewerb-und Personalsteuer-Gesetz betr., die be stimmten Tage in der Kanzlei ausgelegeN habe und eine Erinne rung nicht eingegangen sei. Diese Schrift werde daher mit telst Protocollextratts an die 1. Kammer abgegeben werden können. Dann gelangt man zur Tagesordnung. Sie betrifft zunächst den Schluß der Berathung über den fernerweitcn Bericht der zur Begutachtung des höchsten De krets vom 27. Januar 1832, die Feststellung eines neuen Grund steuersystems und die Aufhebung der bisher bestandenen Real- Befreiungen , so wie die dafür zu gewährenden Entschädigun gen betr., von der 2. Kammer ernannten außerordentlichen De putation. Nachdem sich Referent v. Haase auf dir Rednerbühne be geben hatte, verliest er den 4. Punct des 2. Abschnitts auS dem Deputationßgutachten der I. Kammer (s. Nr. 512. d. Bl. S. 5709.), bringt das diesseitige Deputationsgutachten (s. Nr. 523. d. Bl. S. 5849.) in Erinnerung und leitet mit einigen Worten dir Verhandlungen ein. Abg. Adler beantragt, nach den Worten „und darnach" den Satz so zu fassen: „Die Steuerbciträge für die steuerfrei gewesenen Güter oder Grundstücke" re. Dieses Amendement erhält keine Unterstützung, bleibt daher auf sich beruhen. Abg. Richter (aus Zwickau) schlagt nach den Worten: „Entrichtet werden sollen," den Zusatz vor: „Es werden jedoch zuvor zum Behuf dieser Abrechnung vorstehend genannte Lei stungen durch die Zahl Zwei multiplicirt, auf ihren jetzigen Geldwerth gebracht." Zur Motivirung dieses Antrags äußert derselbe: Wenner sich bereits gegen das neue Grundsteucrsystem überhaupt ausge sprochen, so könne er noch weit weniger mit der in diesem Satze aufgestellten Berechnung sich rinverstehen, wiewohl er im All gemeinen nichts dagegen gehabt haben würde, wenn diejenigen, welche künftig mehr Steuern erhalten haben würden, eine bil lige Berücksichtigung erhalten hätten. Folge man nun dem in dem jenseitigen Deputations-Berichte ausgestellten Beispiele, so werde sich ein anderes Resultat ergeben, als dort aufgestellt worden. Man habe angenommen, rin Rittergut erhalte nach Maßgabe der Abschätzung 600 Steuer-Einheiten, und würde danach 100 Lhlr. Beitrag zu entrichten haben, an Donativ und Beiträgen zu Extraordinarüs hätte es bezahlt 40 Lhlr., eS würden daher, wenn man letztere von den 100 Thlr. abziehe, nochOO Thlr.. übrig bleiben, welche mit 20 zu capitalisiren und wonach 1200 Lhlr. als Entfchädigungsquantum zu gewähren sein würden. Wenn nun aber diese 1200 Thlr. in dreiprocen- tigm Staatspapieren gewährt würden, so trügen solche 3,6 Thlr. Zinsen jährlich und cs würde daher das Rittergut nur 24 Thlr. jährlich mehr beitragen. Dieses Mehr gewähre aber kei nen so großen Vorthcil für die übrigen Steuerpflichtigen, daß dadurch jene 1200 Thlr., die hem Verkehr entzogen würden, ausgewogen werden könnten, welche, wenn sie im Verkehr blie ben, 5 dis 6 Procent Zinsen tragen würden, mithin werde für die Steuerpflichtigen eher ein Nachtheil als ein Vortheil aus die ser Op-ration Hervorgeyen. Um nun diese Ungleichheit einiger maßen zu heben, habe er den obigen Zusatz in Antrag gebracht, und glaube, daß wenn danach die bisherigen ritterschafilichen Beiträge doppelt gerechnet würden, das Enlschädigungsquan- tum nicht die Nachtheile für die bringen würde, welche cs her beischaffen und leisten sollten. Der Antrag wird von 19 Mitgliedern hierauf unterstützt, und es wird diese Zahl für ausreichend befunden. Abg. Runde: Der Abg. vor mir hat Anlaß genommen, besonders aus dem angeführten Beispiele Folgerungen zu ziehen, die gewissermaßen ausfallen, bei.denen jedoch dys Widerspre chende nicht vermißt werden wird. Erstens ist die Prämisse falsch, daß das Beispiel habe dazu dienen sollen, um eine Durchschnittszahl für die Entschädigung anzugeben. Es kommt zweitens auf eines heraus, ob man mehr oder weniger Steuer einheiten angiebt. Gesetzt, man stellt die Steuereinheit auf einen Thaler, so kommt dennoch dasselbe Verhältniß heraus. Wenn der'Abg. daraus, daß der Berechtigte die 1200 Thlr. in Zprocentigcn Staatspapieren bekommt, ableitct, daß der Be rechtigte künftig nur 24 Lhlr. mehr bezahlen werde, als jetzt, so ist das eine Folgerung, die ich nicht anerkenne, Die Sache ist ganz klar; der Berechtigte würbe 60 Thlr. zu fordern haben, durch die Uebercinkunft, welche in der Deputation statt fand, bekommt er aber nur 36 Lhlr., und wie er nur 24 Thlr. mehr geben soll, ist nicht einzusehen; ich finde nur, daß er 24 Thaler weniger bekommt, als er zu erwarten gehabt hätte. Wenn also offenbar gerade aus diesem Umstande hervorgcht, daß sich die Ansprüche derjenigen, welche die Entschädigung bekom men, durch die Gegcmechnung compenflren, so dürfte daraus hcrvorg'hen, daß die Bedenken, welche in einer frühem Siz- zrmg gegen die Grundlage der neuen Grundbesteuerung entwi ckelt worden sind, wirklich nicht von Bedeutung erscheinen. Daß übrigens spater stipulirt worden ist, daß wenn der Cours der Staatspapiere geringer werde, eine Nachzahlung statt finde, das lag darin, weil sonst gar kein Anhalt vorgelegen hafte, und weil man sonst dieBezahlung inStaatspapieren-nicht hätte an nehmen können. Wenn der Abg. sagt, es werde den Entfchä- digungs.Capitalien ihr werbender Einfluß entzogen, so möchte tch gerade das Entgegengesetzte anführen. Diese Papiere lie gen jetzt in der Staatskasse mnd tragen 3 Procent. Künftig ehen sie ins Leben über, und wenn der Abg. bemerkt, daß in der Ärgerlichen Gesellschaft, solche Capitalien.auf 6 Procent gebracht werden könnten, so muß sich auf diese Weise das Vermögen deS Staats und der Staatsbürger vergrößern, «eil dadurch
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