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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 315. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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steuern sind einigermaßen nur der Ersatz für daS, was die indi- reclen Abgaben zu den Staalslasten nicht hergeben. Ich must aber doch noch auf einen Gegenstand aufmerksam machen; näm lich darauf, daß die Eximirten, welche entschädigt werden sollen, wieder die Entschädigung mit bezablm müssen; und cs geht also von der Entschädigung, die ihnen gegeben wird, wieder der Lheil ab, den sie selbst geben müssen, um diese Entschädigung aufzubringen. Ich glaube, das angeführte Exempel ist doch sehr leicht zu stellen. Wenn ich 60 Thlr. gebe und nur 36 Thlr. bekomme, so muß ich 24 Thlr. zuschießen, und muß noch daS hergeben, waö nöthig ist, um die Entschädigungssumme aufzu bringen. Also stellt sich die Entschädigung noch geringer, viel leicht nur auf die Hälfte; ich bin aber weit entfernt, über diese Entschädigung etwas sagen zu wollen; die Nothwendigkeit ge bietet es; cs sind so viele Dinge, welche verloren werden müs sen, und also will ich auch über diesen Verlust nichts sagen. Staatsminister v. Ze sch au: Wenn die Discussion über daS Amendement nunmehr geschlossen ist, so erlaube ich mir noch daS Wort. ES handelt sich hier um Vereinigung über diese wichtige und sehr schwierige Frage. Bii einer solchen Vereinigung kann man nicht einzelne Theile herausreißen und einzelne Bestimmungen durch Zusätze unwirksam machen. Ich muß daher bei dieser Gelegenheit noch über die Puncte ein Paar Worte sagen, welche für die Sache sprechen; und wobei, ich scheue es mich nicht zu bekennen, verschiedene für die Steuer befreiten nachtheilige Operationen stattgcfunden haben. Der erste Punct ist der, daß man die bisherigen.extraordinären Lei. stungen von der Entschädigung abgerechnet hat; der zweite, daß man nicht mit 25, wie bei dem Ablösungsgesetze und bei andern an den Staat zu entrichtenden Leistungen geschehen ist, sondern mit 20 capitaliflrt hat; der dritte Punct, daß man nur 3 pC. tragende Staatspapiere giebt ; der vierte, daß man alle Militairleistungcn auf das Budjet übernehmen will, wozu dem nach alle beitragen müssen; der fünfte Punct, daß die Steuer befreiten künftig zu ihrer Entschädigung selbst beitragen werden, und angenommen, das behauptete Verhältniß von wäre da» richtige, so Wüßten die Rittergüter den 15. Theil ihrer Ent schädigung selbst bezahlen; und sechstens sollen alle sonstige An sprüche, welche aus dem §. 39. der Verfassungsurkunde hergelei- tet werden konnten, zugleich als beseitigt angesehen werden. Die Regierung, welche bei den Vorschlägen mitgewirkt hat, Hat geglaubt, daS Anerkenntniß der Billigkeit von allen Seiten zu erhalten, und hat sogle°ch den Streit, welcher über das Wort angemessen entstehen könnte, beseitigen wollen. Auch nach meiner individuellen Meinung — ich spreche diese hier aus — sind gewiß alle Rücksichten der Willigkeit bei diesem Vorschläge beobachtet. Cs kann übrigens nicht die Absicht der geehrten Kammer sein, denn cs würde dem Princip der Gerechtigkeit wi dersprechen, etwas zu beschließen, wodurch das, was in der VerfassungSmkunde steht, unausführbar gemacht und mithin umgangen würde. Das liegt aber in diesem Amendement, Das, was in der Verfaffungsmkunde steht und Einzelnen opcr ganzen Classen Vortheile sichert, muß eben so gelten, Wie das Entgegengesetzte. Wohin sollte es führen, wenn man die Ver- faffungsurkunde auf diese Weise auslegcn und sie ganz unwirk sam machen wollte? Und in der That würde das hier sein, wenn man bei dem vorliegenden Gegenstände nicht Recht und Billigkeit beobachtete. - Referent, 0. Haase: Ach habe mich nur auf einen Satz zu beschränken, nämlich den, daß der Staat, welcher daS Capi tal nur zu 3 pC. verzinset, und dafür 5 pC. von den Steuer pflichtigen erhebt, offenbar K dabei gewinnen wird. Der Präsident schreitet hierauf zu der Frage : Erklärt sich die Kammer mit dem Amendement deS Abg. Richter aus Zwickau einverstanden? Sie wird von 53 gegen 16 Stimmen verneinend beantwortet. Abg. Atenstä dt: Ich Habe mir schon in letzter Sitzung, bei Gelegenheit des 3. Punctes, einen Antrag erlaubt, bei wel chem ich hierher verwiesen worden bin. Beim 4. Puncte ist ge sagt, daß das Donatio und die Beiträge zu den außerordentli chen Staatsbcdürfnissen abgezogen werden sollen. Ich erlaube mir nun hierbei die Frage, welches Donatio und welche Beiträge zu den erhöhten Staatsbcdürfnissen hier verstanden werden? Ist cs das Donativ, wie cs jetzt gegeben wird, sind es die Beiträge zu den erhöhten Staatsbcdürfnissen, wie sic jetzt stattffnden, oder sind es die, wie sie sich zu der Zeit darstellen werden, wenn das neue Grundsteuersystem ins Heben getreten ist. Bis jetzt sind die Donativgelder und Sie Beiträge zu den erhöhten Staatsausga ben nie ständig gewesen, sie haben sich erhöht und vermindert, und wenn man einen Durchschnitt annimmt, so dürfte sich wohl ein erhöhter Beitrag Herausstellen. Nun möchte ich mir die Frage erlauben, ob man auch hier sich einen Durchschnitt gedacht, oder ob man angenommen hat, daß sie so, wie sie jetzt bestehen, künf tig in Abrechnung gebracht werden sollen? Dann möchte ich frei lich erinnern, daß wir dann diese Beiträge auf einmal bis zu der Zeit.ständig machen, bis wohin das neue Grundsteuersystcm ein geführt ist; gleichwohl ist aber angenommen worden, sie hätten oder ausgemacht; aber nach dem Vorbehalte vom Jahre 1H30 und 31 ist auch das gar nicht anerkannt, sondern man Hat nur eine aversionelle Entschädigung angenommen. Ich kann, da mir die Unterlagen fehlen, keinen Antrag stellen; ich wünschte aber zu meiner eigenen Beruhigung irgend eine Aufklärung. Staatsminister v. Ze sch au: Es ist die Ansicht allerdings die gewesen, das Donativ und die extraordinären Beiträge so anzunehmen, wie sie dermalen bestehen, und ich möchte behaup ten, daß dicß in der That mehr Zum Nachtheil als zum Vortheil der Steuerbefreieten geschieht. Es ergiebt eine aufgestellte Be rechnung, daß das extraordinäre Donativ nach einem vieljahrk- gen Durchschnitt auf 24 bis M,000 Thlr. jährlich betragen habe, während dasselbe hier auf 31,666 Thlr, 16 Gr. angenommen worden.ist. Abg. Atenstädt: Jchmuß, da ich diese Berechnung nicht verfolgen kann, mich auf das Mlassen, was der Hr. Staats minister mitgetheikt hat, und Habe auch keine Ursache, einen 2
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