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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 315. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Wahl der Regierung überlasse, sei ein Vortheil für den Staat ; ebenso, daß die Entschädigung entweder in Münzsorten oder in dreiprocentigen Staatspapieren ausgezahlt werden könnte. Abg. Ri ch ter (aus Zwickau) stellt zu diesem Puncte den Antrag, daß dieser Satz mit den Worten schließe: „Auf den Cre- dit des Staates creirt werden, gewahrt," und der zweite mit den Worten beginne „oder in Fall re."; beantragte übrigens, den 2. Kheil ganz in Wegfall zu bringen. Zur Unterstützung dieses Antrags äußert er: der Grund, warum ich gegen diesen Vor schlag bin, wie er in dem 5. Puncte enthalten, ist folgender: Ich würde weniger dagegen haben, wenn es hieße, daß der Regie rung freigelassen wäre, entweder in conventionsmäßiger Münze zu bezahlen, oder in Staatspapieren; aber die Vergütung der Coursdifferenz giebt mir gar mannichfaltige Bedenken. Es sind das Wortedie nicht unbedeutend sind; cs soll so viel hei ßen, daß die Negierung oder der Staat den Realbefreiten den Verlust, den sie an den Staatspapiercn erleiden können, vergü ten soll. Das ist ein Vorbehalt, gegen den sich mancherlei sagen laßt, und ich erlaube mir das, was ich in diesem Augenblick am angemessensten halte, zu erwähnen. Eine Differenz, ein Sin ken der Staatspapiere kann veranlaßt werden, Heils durch in nere Ursachen, theils durch äußere. Was laßt sich da denken, welche Besorgnisse müssen bei denen entstehen, welche über die innere und äußere Politik nachgcdacht haben? Was laßt dieser Vorbehalt im Voraus erwarten? Ein Sinken der Staatspapiere in Folge innerer Ereignisse laßt sich aber nach dem Zustande, wie über die Staatskasse uns mitgetheilr wurde, nicht besorgen; wo zu also ein solcher Vorbehalt, wenn von allen Seiten gesagt wird, die Zuflüsse zur Staatskasse seien unversiegbar, ihr Credit unerschöpflich? Ich glaube, daß dann die Realbefreiten für die Staatspapiere nichts zu besorgen haben. Dann wäre ein Sin ken der Staatspapiere in Folge äußerer Einflüsse möglich, und hat die Deputation hier vielleicht von irgend einer Seite einen Wink oder einen Hauch erhalten, daß äußere Verhältnisse auf unsere Staatspapiere Einfluß haben könnten? Wenn die Depu tation diese Worte stehen ließ, wenn ihr darüber etwas mitge- theilt würde, so hätte sie doch, vermöge des Scharfsinnes, wel chen man ihr beilegen muß, tiefer in die Sache eingehen müssen. Ich erlaube mir daher auf diese Beschränkung anzutragen, da das Geldwesen größtenteils in Papieren besteht, und dieses so sensible ist, daß man mit Worten der Art äußerst vorsichtig sein muß. Es entsteht nun die Frage, ob dieser Antrag, da er nur auf Wegfall des 2. Theils geht, erst zur Unterstützung zu bringen sei, man entscheidet sich aber dahin, bei der Fragstellung den 5. Punct in 2 Kheile zu trennen, und es wird demnach auf die Berathung des Amendements sofort eingegangen. Referent, v. Haase: Vorerst habe ich zu bemerken, daß nach den Verhandlungen, welche stattgefunden haben, nicht zu befürchten ist, daß unsere Staatspapiere im Wcrthe sinken wer ben; aber in der Billigkeit ist es doch begründet, daß derjenige, welcher ein Capital vom Staate zu erhalten hat, das Capital voll erhalte, und das ist der Grund, warum der Zusatz beantragt und ! angenommen Wörden ist. Zugleich muß ich bemerken, daß die Deputation dabei noch auf das Beste der Steuerpflichtigen Rück sicht genommen Hat, indem sie annahm, daß vielleicht nicht nach dem Conventionsgelde die Abrechnung zu machen sei, sondern in der Sorte, in welcher künftig die Grundsteuern gegeben wer den sollen. Abg. Runde: Der Abg. zu meiner Rechten scheint von der Ansicht ausgegangen zu sein, daß der Staat sich verbindlich mache , die Coursdifferenzen zu entschädigen, welche vielleicht nach einer Reihe von Jahren bei diesen Staatspapieren eintreten. Das ist aber nicht gemeint, sondern es werden nur di« Diffe renzen hier bezeichnet, welche zu dem Zeitpunkt statt finden, wo die Staatspapiere ausgegeben werden. Uebrigens scheint Meß auch in der Billigkeit zu liegen; denn wenn cS im Laufe der Möglichkeit liegt, daß ein solches Sinken statt finden kann, so mag der Abg. sich in die Lage der Steucrbefreiten versetzen, wenn sie daS, was sie zu erhalten glaubten, nur zur Hälfte bekom men. Es ist ihnen der LOfache Betrag in voller Münzsorte zugesichert, und der Umstand, daß sich der Staatscredit so ge staltet, daß wir billiger wegkommen, Hat allein Veranlassung gegeben, daß die Modalität aufgehoben wurde; dieß berech tigt aber auch zu dem Glauben, daß derMaat gewinnt, statt verliert. StaatSmim'ster v. Ze sch au: Ich möchte diesen Gründen noch Folgendes beifügen: Es ist von der Voraussetzung ausge gangen worden, man müsse den Stcuerbefrciten die Entschädi gung in vollgiltigen Papieren oder baar gewähren. Damit die Negierung nun nicht in Verlegenheit komme, wenn zu jenem Zeitpunkt die Staatspapiere unter pari stehen sollten, so ist ihr die Wahl gelassen worden, entweder in baarem Gelbe die Ent schädigung zu leisten, oder die CourSdifferenz den Betheiligtcn zu vergüten. Es ist also in dieser Hinsicht auf die Staatskasse Rücksicht genommen worden. . Abg. Richter (aus Zwickau): Ich glaubte, mich gegen diesen Vorbehalt aussprechen zu müssen, aus den Gründen, die ich schon bezeichnet habe. Ich für meinen Theil, theile diese Besorgm'ß nicht; ich besitze keine Staatspapiere, ob cs aber bei den Staatspapierbesitzcrn auch so der Fall sei, lasse ich da hin gestellt. Abg. H außn er: Ich würde mich auch deshalb für den Wegfall des letzten Satzes erklären, weil nur von einer Vergü tung der Steuerbefreiten die Rede ist, wenn die Differenz einen niedrigem Cours herausstellt, aber keine Sylbe davon ge sagt wird, daß, wenn der Cours höher steht, die Steuerbefrei ten herauszahlcn sollen. Ich ersuche daher dir Deputation, mir darüber Aufschluß zu geben, warum sie Vergütung geben will, wenn die Papiere niedriger stehen, aber nicht verlangt, daß es angerechnet werden soll, wenn die Papiere höher stehen. Der Präsident:^ Es hängt javon der Abrechnung ab, indem der Staat in einem solchen Falle die Entschädigung in baarem Gelds gewahren kann. Abg. Haußner: Es ist davon die Rede gewesen, -aß die
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