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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 304. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-09-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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ten der Bürgerschaften jener Städte, welche ich um ihre Wünsche für den Landtag zu befragen für meine Pflicht gehalten habe, auch nur die leiseste Andeutung, daß in Betreff des Schulwesens Be stimmungen und Maßregeln eingeleitet werden möchten, welche der Selbstständigkeit ihrer Gemeinden Eintrag thun würden. Daher habe ich auch namentlich diesen Gegenstand auf's Ernst- lichste zur Sprache bringen wollen. Was mein zweites Aber betrifft, so ist dieses Gesetz wieder eins, das zunächst für die evangelischen Glaubensgenossen gelten soll, ein Umstand, der von der geehrten Deputation sehr nach drücklich aufgegriffen worden ist und durch ein Amendement besei tigt werden soll. Ich bin damit vollkommen einverstanden und kann daher nur ungern wahrnehmen, daß der Hr. Staatsminister durch einen Zusatz zu dem Anträge der Deputation das, was die Deputation beabsichtigt, wieder beseitigen will. Ich besorge, wenn dieser Zusatz Annahme finden, sollte, werde das, was die Deputation will, nicht erreicht, sondern die Sache wieder in den alten Stand gebracht werden, wie sie in den ersten Worten des Z. I. ausgesprochen ist. Soll das Gutachten der Deputation mit dem Zusatz des Hm. Staatsministers angenommen werden, so würde das zu jeder Zeit Veranlassung geben, von Seiten der obersten Staatsbehörde den einzelnen Confesstonen Schuldeerete zu geben oder durch besondere Verordnungen cinzuwirken, daß das Schulwesen jeder einzelnen Confession besonders regulirt wird, was ich nachtheilig finde. Ich habe daher einen andern Antrag, den ich der geehrten Kammer zur geeigneten Beurthei- lung empfehle. Er lautet: „Die Verwaltung des Elementar schulwesens ist, so weit dasselbe eine öffentliche Angelegenheit sein kann, Sache der bürgerlichen Gemeinden, unter Aussicht der Staatsbehörde." Ich bitte um Erlaubniß, diesen Antrag mit wenigen Wor ten motiviren zu dürfen. Ich erlaube mir, die hohe Versamm lung auf den Ausdruck aufmerksam zu machen, den ich an die Spitze gestellt habe, nämlich: die Verwalrung des Elemen- tarschulwesens. Eine wesentliche Differenz dürfte dadurch bcn sritigt werden, wenn wir hier nm ün die Verwaltung denken, und es wird dieser Ausdruck zugleich den Vorwurf von mir ab wälzen, als wollte ich die oberste Staatsverwaltung von dem Schulwesen ganz ausschließen. Das ist mir nicht in den Sinn gekommen. Nur die dirccteVerwaltung desselben kann nicht Sache der Staatsbehörde sein, sondern lediglich die Auf sicht darüber, wie überhaupt alles im Staate der Aufsicht der obersten Staatsbehörde unterworfen sein muß. Aufsicht ist aber nicht Verwaltung, es ist eine negative Sache und besteht darin, daß der, dem die Aufsicht übertragen ist, darauf sieht, daß der Gegenstand feiner Aussicht in gehöriger Ordnung gedeihe oder vollzogen werde. Dieser Begriff kann nicht die directe Ver waltung involviren. Würde man annehmen wollen, daß die Aufsicht die Verwaltung in sich begreife, so wäre das kleinste, was Privatpersonen vornehmen wollten, gleichfalls Gegenstand der Staatsverwaltung. Ich habe ferner gesagt: „so weit es eine öffentliche Angelegenheit sein kann". Ich bin nämlich der Meinung, daß, wie das Gesetz selbst in einem Paragraphen an ¬ erkennt und dadurch wieder gut macht, was frühere Gesetze sehr beschränkt haben, dm Aeltern und Vormündern die größte Frei heit über ihre Kinder zugestanden werden muß; daß es densel ben freistehen muß, das mit ihnen vorzunehmen, was sie vor ihrem Gewissen verantworten zu können glauben, und daß nur dann die Staatsbehörde in dieses Verhältniß einschreiten könne, wenn in Betreff der Kinder etwas geschieht, was dem Staats zweck zuwiderlauft. Ist dieß so, so muß man auch zugeben, daß die öffentlichen Schuranstalten nur Supplemente des Privatunterrichtcs sind, daß sie nur dann eintreten, wenn ! der Privatunterricht nicht ausrnchr. Endlich habe ich gesagt, ! daß das Schulwesen Sache der bürgerlichen Gemeinden sein möge. Ich glaube, nach dem, was ich bemerkt habe, selbst nach einzelnen schätzbaren Andeutungen im Decrcte selbst, so wie auch nach eben so schätzbaren Andeutungen in dem Gutachten der Deputation, der Meinung sein zu dürfen, daß dm bürgerlichen Gemeinden die Verwaltung des öffentlichen Volksschulwesens vorzugsweise gebührt. Ich freue mich, daß in der That diese Meinung immer mehr Anerkennung findet. Sie ist auch schon mehrfach ausgesprochen worden, und wird sicher zuletzt auch noch allgemeine Anerkennung finden. Wenn man erklärt, das Schulwesen ist Sache der Gemeinden, so kommt man aus aller cvnfessionellen und kirchlichen Verwickelung; man braucht dann kein besonderes Deerct für das Schulwesen der reformirten, ka tholischen und jüdischen Glaubensgenossen. Es ist zugleich alles beseitigt, was aus diesen Unterscheidungen Nachtheiliges für das Schulwesen hervorgehen könnte. Durch eine solche Er klärung würde man aber auch zugleich die Verbreitung aller kirchlichen Vorurthcile beseitigen. Ich behaupte nicht zu viel, wenn ich sage, daß jede christliche Secte ihre geringere oder größere Masse von Vorurtheilen hat, ja daß die Cönfessionsun- ter schiede vorzüglich nur in Vorurtheilen bestehen, so daß, wenn wir diese vertilgen, wir Alle um so eher kn Centralpuncte des Glaubens und der Wahrheit des Evangeliums vereinigen wer den. Wodurch kann aber besser dieses schöne Ziel erreicht wer den , als wenn wir das Schulwesen, die Erziehung der Kinder, den bürgerlichen Gemeinden übertragen? Am sichersten würde bann in Zukunft die Vereinigung der christlichen Secten erfol gen können. Ich erwähnte dieses schon in letzter Sitzung; da erhob sich aber eine Stimme dagegen, die ich gänzlich übergehen würde, wenn nicht meine persönliche Stellung es forderte. Ich hörte sagen, man Müsse dafür sorgen, daß die Kinder bei der Religion „ihrer Väter" blieben; daß die Aufhebung der Con- fessionen zum Deismus — ein alter theologischer Popanz — zum Islamismus, Lamaismus, oder wenigstens zum Jndiffe- rentismus führen werde. Ich kann nm etwas, aber gewiß Schlagendes auf dieses geistliche Bedenken erwiebern, und zwar einen Spruch aus der Bibel selbst, nämlich den, baß eine Zeit kommen solle, wo nur ein Hirt und eine Heerde unter einem Haupte, welches Christus ist, sein werde. Ich gebe Ihnen zm Erwägung anheim, ob, wenn dieser Spruch Erfüllung erhalten soll, meine Behauptung sich nicht rechtfertige, daß man Maß regeln zu ergreifen habe, wodurch, wenn auch nicht unsere kirch- L
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