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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 339. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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mir keinen großen Erfolg von der neuen Steuerrcgulirung; ferner, da durch die Entschadigungsangelegenheit den vorzugs weise Steuerbaren höchstens eine Erleichterung von 19 bis20,000 Lhlr. im ganzen Lande zu Lheil wird, so glaube ich mit Sicher heit behaupten zu können, daß wir nicht so außerordentlich viel riskiren, wenn die Folge eintreten sollte, die man befürchtet, wenn wir auf unserem früheren Beschlüsse verharren, was ich der Kammer nur nochmals empfehlen kann. Abg. a. d. Winkel: Wenn der Redner sagt, cs sei gleich- giltig, ob die seitherige Ungleichheit aufhöre, so kann ich diese Ansicht nicht theklen, sondern kann nur wünschen, daß bald ein förmliches Abkommen getroffen werde. Es ist die bisherige Steuemngleichheit ein Saamenkorn der Zwietracht, das einmal ausgcstreut, leider üppig gewuchert hat; und dieses Verhaltniß wegzubringen, kann doch nur der höchste Wunsch aller siin. Gleichgilüg kann es nicht sein, daß das Verhaltniß so fortbe- steht, wie es bisher bestanden hat; denn wäre es gleichgiltig, so würde man nicht allseitig den Wunsch aussprcchen Horen, daß es bald beseitigt werden möchte. Daß diese Beseitigung zur Bereinigung der ganzen Nation sehr viel beitragen werde, bin ich überzeugt, und es ist also nur wünschsnswerth, daß sie noch Lei diesem Landtage erfolge. Wenn gesagt worden ist, daß das Wort gleich in Anschlag gebracht werde, so muß ich sagen, daß auch ich dieses wünsche, und um dieses in Anschlag zu brin gen, muß ich aufmerksam machen, daß ein großer Lheil der Trankstrusrbrsteiten, selbst von Seiten der 2. Kammer, die Entschädigung bewilligt erhielt, und großentheils bezieht sich diese Entschädigung, die jetzt noch zu bewilligen ist, nur auf die Rittergüter. Es ist mir immer unangenehm, wenn einzelne Elasten herausgehoben werden. Von dem Rechte kann jetzt wenig die Rede sein; dieses zu ermitteln, kann nur durch den Ausspruch des Justizhofes geschehen. Wenn mehrere Abgeord nete aussprachen, daß sie die Ueberzeugung hätten, das Recht sei nicht auf der Seite der Lranksteuerbefteiten, so spreche ich mich wieder aus, daß ich die ganz feste Ueberzeugung habe, es sei eine Nealbefteiung. Also wer soll das ausgleichrn? ES kann Ließ nm auf dem Wege des Rechts geschehen; und hier ist nun die Rede davon, durch einen Vergleich die Hand an das Werk zu legen. Daß die Vorschläge dieses Vergleichs nicht das Ganze ersetzen, was bisher diese Befreiung gewährt hat, ist klar; aber kein Vergleich kann ja solche Bortheile gewähren, und nm aus der Rücksicht, weil ich einen Vergleich und di« widerwärtigen Berührungen beseitigt wünsche, kann ich mich für den Vergleich erklären. Abg. Atenstädt: Ein Mg. hat bemerkt, daß er erst feine Ansicht geändert habe, nachdem er sie zweimal festgehal- ten, und wirst diesen Vorwurf auf dis Kammer selbst zurück. Ich gestehe aber, daß ich diesen Vorwurf der Kammer nicht ma chen könnte. Er sagt, die Kammer habe selbst einem großen Lheil der Befreiten die Entschädigung gewährt, und bemerkt, haß die Kammer selbst zuerst den Bördel,alt ausgesprochen hätte, daß sie nicht eher auf die EntschädigunZsftäge'emgehm wolle, als bis die von ihr vorgeschlagene Vermessungßmethode ange nommen worden. Nb der Vorbehalt gerade in dieser Maße ge macht worden ist, will ich dahin gestellt sein lassen; so viel steht aber fest, daß bei der Entschädigungsfrage, auf welche damals jener Vorbehalt sich erstreckte, die Entschädigung wegen der Tranksteuer nicht gemeint sein konnte. Also in dieser Hinsicht kann der Kammer ein Vorwurf nicht gemacht werden. Er hat auch in so fern der Kammer den Vorwmf zurück gegeben, als erjagt, die Kammer hatte bei diesem Gesetze die Billigkeit ge gen mehrere vorwalten lassen, und habe diesen Entschädigung gewahrt. Auch dieser Vorwurf trifft die Kammer nicht; denn so weit mir die Beschlüsse noch bekannt sind, so ist denen, welche der Abg. meint, keine Entschädigung bewilligt worden, sondern man hat nur angenommen, daß sie das, was sie bis her bezogen, als eine Unterstützung vom Staate fort beziehen sollen, und ich weiß nicht, warum das dem Staate nicht zu stehen soll. So geschah es z. B. bei den Geistlichen, bei dem Bergbau u. s. w.; man überzeugte sich, daß eine Unterstützung erforderlich sei, und ob man cs bei jenem Gesetze absprach, und auf das Budjet nahm, oder ob man gleich dort die Unterstü tzung bewilligte, kommt auf Eines hinaus. Außerdem ist auch der Grundsatz sistgehaltcn worden, daß da, wo specielle Ver leihungen vorhanden sind, das Recht nicht entzogen werden könne; das ist aber nicht die Folge der Billigkeit, sondern des Rechts, und diese mußte festgehalten werden. Aber nun knüpft sich eine neue Ungerechtigkeit selbst gegen die Nealbefteiten an, wenn wir diesen Vergleich schließen sollten. Es ist nämlich bei denen, welche in Folge specieller Privilegien die Aequivalente fort beziehen sollen, der Vorbehalt gemacht worden, daß sie nur so lange die Aequivalente beziehen, als der Staat diese Steuer erhebt. Es ist doch möglich, daß in diesen 19 Jahren das ganze System sich ändert, und keine Steuer von Bier oder Nalz mehr erhoben wird. Tritt dieser Fall «in, so verlieren die Rittergutsbesitzer, welche aus specicllen Privilegien dies« Aequi valente bezogen haben, dieselben; dagegen die andern bekom men diese Aequivalente nach den Bestimmungen im Deputa- tionsvorschlage noch 19 Jahre fort. Ich frage, ob das nicht unzweckmäßig, und ob nicht wenigstens hier der Vorbehalt zu machen sei, daß, wenn die Steuer wegfällt, auch dieses Aequivalent in Wegfall komme. Ich weiß recht gut, daß mir gesagt worden ist, daß der Staat nicht so leicht in den Fall komme, diese Steuer entbehren zu können; allein im Lauft dieses Landtags haben wir von Manchem gesehen, daß cs mög lich ist; hilft der Vorbehalt nichts, so schadet er auch nichts, und ich hätte daher gewünscht, daß man wenigstens noch diesen Vorbehalt hineingebracht hatte, damit doch eine Gleichheit zwischen diesen beiden Claffen von Befreiten vorhanden wäre. Abg. Richter (aus Zwickau): Der Abgeordnete hinter mir (Abg. a. d. Winkel) meint, daß ein Vergleich bei dieser Sache wohl am Drte sei; ich erlaube mir aber zu dem, was der Abg. Atmstadt so nachdrücklich erwähnt, und was er besonders aus dem .Dekrete-über die Barmrechts angeführt hat, den Unr-
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