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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 339. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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stand hier beizufügen, daß unsere neue indlrecte Abgabengesetz-' gebung unter ihren andern nichts weniger als vortheilhaften Wirkungen auch die gehabt hat, daß die Weinbauern im Elb- thal ihren Tischtrunk ebenfalls auf gesetzlichem Wege und ohne Vergütung eingebüßt haben. Es laßt sich das in sofern hier anwenden, als dieser Lischtrunk den gedachten Personen durch das Gesetz bewilligt worden war, ihnen aber durch das Gesetz wieder genommen wurde, ohne daß sie eine Vergütung in An spruch nehmen konnten. Wenn der Abgeordnete sagt, das ganze Land schreie über Ungleichheit der Steuern und verlange eine bessere Vertheilung, so bin auch ich der Meinung und glaube, daß das bisherige Steuersystem nicht in der Weise fort geführt werden könne, ich behaupte sogar, daß das directe Steuersystem neben dem indirecten nicht bestehen könne; allein, daß diesem Uebelstande durch das projectirte Steuerverfahren abgcholsen werden könne, das ist es, was ich bezweifle, was gar viele bezweifeln, und wenn ich behaupte, daß das Risiko nicht zu groß sei, wenn wir dieses projcctirre System nicht er halten, so glaube ich, ist diese Behauptung gerechtfertigt. Abg. Axt: Wei solchen wichtigen Gegenständen pflege ich gewöhnlich meine Abstimmung zu mvtiviren, und ich erlaube mir, cs auch hier zu thun. Als der Gegenstand zum ersttN- mal in Frage kam, so gestehe ich offen, daß ich außer Zweifel war. Ich bin durch die gelehrten Mitglieder dieser Kammer überzeugt worden, daß die Tranksteuer unter die Real - Befrei ung nicht zu zählen sei; darnach überzeugte ich mich, daß tz. 39. der Verfaffungsurkunde auf diese Tranksteuer keine Anwen dung erleide; und daher Hakte ich es auch jetzt, nachdem ausge sprochen worden ist, daß der Nechtsgrund sich nicht verändert habe, sondern nur ein Cvnvenienzgrund hier vorliege, für meine Pflicht, öffentlich zu erklären, daß ich mich nicht dahin entschei den kann, daß die Lranksteuer hier in Anrechnung komme. Man sagt, es seien hier nur zwei Wege zu wählen, der Ver gleich oder die rechtliche Weiterung. Ich bin für den Vergleich, wenn das Recht nicht zu sehr auf die Seite gesetzt wird; aber ich kann nicht dafür sein, wenn 19 Jahre hindurch dem Lande eine solche Last aufgelegt werden soll. Abg. Runde: Es ist schon vorhin bemerkt worden, wie verschieden die Ansichten sind; der eine wie der andere Lheil glaubt, daß eine rechtliche Weiterung zu seinem Vortheil aus fallen werde, und also ist der Gegenstand ein solcher, über welchen sich nicht mit Bestimmtheit absprechen laßt. Wenn nun die Möglichkeit des Erfolgs sich als ungewiß herausstellt, auch rechtliche Weiterungen sehr weitläuftig sein würden, so würde es doch das Beste sein, den Vergleich anzunehmen, wie er hier vorgeschlagen ist. Wollte man immer alles auf den Rechtsweg verweisen, so hätte man auch andere Verhältnisse, welche hier abgemacht worden sind, z. B. die Frage wegen der Neal- Befremng überhaupt auf den Rechtsweg verweisen müssen, und ich glaube, daß darin, daß dieses Äquivalent noch 19 Jahre lang fortbezahlt werden soll," nicht der Vorwurf liegen könne, als ob wir zu viel bezahlten« Abg. Nostitz und Jänckendorf: Ich muß die Kam mer auf die 6 Dortheile aufmerksam machen, welche der Hr. Staatsminister als solche aufgezahlt hat, welche die Steuer pflichtigen von dem Vergleiche haben. Diese 6 Vorthcile sind aber auf der andern Seite für die Real-Befreiten eben so viele Nachtheile; das liegt auf der Hand, und daher kann ich den ganzen Vergleich, wie er vorliegt, nicht als vorlhcilhaft für die Real-Befreitem ansehen. Indessen es ist ein Vergleich, und ich wünsche aus allen den Rücksichten, welche ich schon frü her angedeutet habe, ihn zu Stande gebracht zu sehen. Wenn ich aber als Deputationsmitglied meine Meinung dahin ausspreche, daß, nachdem ich heute neue Rechtsgründe nicht habe anführen hören, ich also bei meinen Gründen stehen blei benmuß, so habe ich zu erklären, daß ich diesen Theil des Ver gleichs als essentiell halte, und daß, würde er obgeworfen, ich über das Ganze mit nein stimmen würde. Abg. v. Thielau: Ich muß mich auchsür diesen Punct aussprechen, und zwar so, wie er im Vorschläge der Deputation enthalten ist. Ich würde nach alle dem, was darüber gesprochen worden ist, gar nichts sagen, wenn man nicht auf alle mögliche Weise versucht hätte, die Kammer zu überzeugen, wie nothwen- dig es sei, bei dem früheren Beschlüsse stehen zu bleiben. Ich bin von dieser Nothwendigkeit nicht durchdrungen, sondern vom Gegentheil. Wenn wir uns den Gang der Verhandlungen vor Augen halten, so zeigt cs sich, daß alles darauf ankommt, diesen .Vergleich so anzunehmen, wie er hier vorgeschlagcn ist, damit es nicht dahin komme, daß das große und schöne Werk der Steuer ausgleichung nicht zu Stande gebracht wird. Ich bin bei der Berathung über die Trankstcuerbefreiung nicht hier gewesen, es ist hier nicht der Ort, den Nechtsgrund naher zu untersuchen; aber wenn ich auch damals der Meinung gewesen wäre, daß für die Tranksteuerbefrciung eine Entschädigung nicht zu geben sei, wie ich mich auch nicht scheue, auszusprechen, daß ich dieser An sicht noch bin; so würde ich doch der Meinung sein, welche der Abg. Eifenstuck aussprach. Wenn jemand eine andere Meinung hatte, und ordnet sie einer andern Ansicht unter, um ein schönes Werk zu vollbringen, so halte ich das für weit größer, als auf der Meinung beharren zu wollen, welches kein anderes Resultat haben würde, als die gute Sache scheitern zu machen. Wollen wir auch das Mittel, welches uns früher angeboten wurde, ergrei fen, und die Sache nochmals an die erste Kammer bringen, so können Siessich doch jetzt schon sehr leicht überzeugen, welches Re sultat es haben könnte, da dkeAbstimmung über diesen Gegenstand einstimmig erfolgte. Also ist es nicht wünschenswerth, daß man die Zeit verliere, und eine Aenderung zu bewirken suche, wo doch eine Meinung bestimmt ausgesprochen ist, und Zwar aus Grün den, die, wie ich schon früher angeführt habe, sich eben so gut vertheidigen lassen. Es bleibt mir nun nichts übrig, als zu prü fen, ob der Vergleich so nachtheilig sei, und da muß ich gestehen, daß mir nicht so große Nachtheile vorhanden zu sein scheinen. Wer bezahlt die Administration dieser Sache? Die, welche die Entschädigung erhalten sollen, nicht der Staat. Wir dürfen cs nur so stellen: Wir wollen für daS, was die Rittergutsbesitzer
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