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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 339. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Organisation der untern Medicinalbkhördcn verlesen hatte, da bei nichts erinnert worden und sie einstimmig genehmigt, auch der Beschluß gefaßt worden war, die hierzu gehörigen Beilagen zur Einsicht der Kammermitglieder in der Canzlei auszulegen, wurde ' die Sitzung gegen halb 3 Uhr vom Präsidenten ge schloffen. Dreihundert un dsicbenzehnte öffentliche Sitzung der ersten Kammer, am 21. Oct. 1834. (Abendsitzung.) Vortrag mehrerer ständischen Schriften. — Vortrag über die in der 2. Kam mer erfolgte andcrweite Berathung des Einnahmcbudjets. — Vortrag über das Königl. Decrct vom 3. -Oct. 1834, die ständischen Anträge wegen Be schleunigung des Erscheinens neuer Gesetzbücher betr.— Vortrag über das Königl. Decrct vom 4. Oct. in Betreff der Schlachtstcucr nebst der dadurch zugleich mitgctheilten Verordnung.—Berathung über die Zusammenstellung der in Gemäßheit des allerhöchsten Decrcts vom 8. Octobcr 1834 annoch be stehenden Differenzen über das Gesetz, das Verfahren in Administrativ «Ju- stizsachm betreffend. Die Sitzung beginnt Abends halb 6 Uhr. Man schreitet sofort zur Tagesordnung, auf welcher sich als erster Gegenstand befindet: Der Vortrag über die in der 2. Kammer erfolgte andcrweite Berathung über das Einnahme- Budjet. Referent hierüber istv. Deutrich, welcher anzcigt, daß die bei vorliegendem Gegenstände zwischen beiden Kammern noch obwaltende einzige Differenz , in einem jenseits zu dem von der 1. Kammer beschlossenen Anträge hinzugefügten Zu sätze bestehe. Es sei nämlich die 2. Kammer dem Anträge der 1. auf eine Revision der Postgesetze beigetreten; jedoch mit dem Zusatze, daß dabei namentlich die Bestimmung erwähnt werden möge, nach welcker Lohnkutscher die mit Extrapost an kommenden Reisenden erst nach Verlauf von 48 Stunden wei ter befördern sollen. Es frage sich daher, ob die 1. Kammer dem beitrete. Auf die gestellte Frage geschieht solches mit 24 Stimmen gegen 1. Es findet nunmehr vollständiges Einverständnkß unter den Kammern wegen des Einnahme-Budjets statt. Der zweite Gegenstand der heutigen Tagesordnung ist: Der Vortrag über das allerhöchste Decret vom 3. Oct. 1834, Deputation erwählt werde, wie sich auch die 2. Kammer be reits in solcher Maße erklärt hat. Die Kammer ist aufBefragen einstimmig derselben Meinung. Eben so ist man mit dem zweiten Puncte einstimmig einverstanden. Beim dritten Puncte hat die 2. Kammer nur bemerkt, daß die Stellvertreter für das Ganze uud nicht für die einzelnen Mitglieder gewählt werden möchten, was die einstimmige Genehmigung der 1. Kammer findet. Es räth demnächst die diesseitige Deputation an, fich dahin zu erklären: „daß, wenn die Wahl in der 1. Kammer auf ein solches Mtiglied falle, welches seine Stelle nur so lange behalte, bis ein Nachfolger sich legitimirt, die Person und nicht das an dessen Stelle tretende Mitglied als gewählt zu betrachten sei, dergestalt, daß, wenn.ein gewähltes Mitglied persönlich an den Deputationsverhandlungen Theilnicht nehmen könnte, dann sofort ein Stellvertreter eintreten müßte." Staatsmr'm'ster v. Könneritz erklärt, daß dieß der An sicht der Regierung ganz angemessen sei, und es genügen dürfte, die Erklärung im Protokolle niederzulegen, ohne deshalb erst noch vor der Wahl eine Schrift an die Regierung zu richten. Die Kammer ist hiermit, so wie mit dem Anträge selbst einstimmig einverstanden. Der 4. Punct findet, so wie in der 2. Kammer Zustim mung, und hat acl 5. und 6. die 2. Kammer erklärt, wie sie einverstanden sei, daß die anwesenden Stellvertreter, wenn schon für stimmberechtigt, doch nicht für wählbar zu erachten seien. — Die diesseitige Deputation ist hiermit, so wie mit der bei diesem Puncte vom Staatsminister v. Könneritz in der 2, Kammer gegebenen Erklärung einverstanden und giebt noch Staatsminister v. Könne ritz die Gründe an, welche die Regierung veranlaßt hatten, auch die austrerenden Abgg. zu einem gewissen Theile für wählbar zu der zu ernennenden Depu tation zu erachten. Es könne nämlich das Land nicht ohne Vertreter bleiben, daher und im Betracht der nicht so ganz be stimmten Fassung des Z. 71. der Verfassungsurkunde habe man anzunehmen, daß die Qualität, der ausgelooftten Mitglieder bis zum Eintritte des nächsten Landtages fortdauere, Die Kammer erklärt sich hierauf ein stimmig müder oben Mit dem 7. und 8. Puncte ist man ebenfalls einstimmig allen in Wirksamkeit bleibenden Mitgliedern der Ständeversamm lung Exemplare des Entwurfs des Crimmalgesetzbuches Zuges Der 9. Punct wird einhellig genehmiget und findet man die ständischen Anträge wegen Beschleunigung des Erscheinens angegebenen Ansicht ihrer Deputation einverstanden, neuer Gesetze betreffend. Der Vortrag hierüber geschieht durch Bürgermeister Weh- einig, tritt auch oä 9. dem Anträge der 2. Kammer bei, daß ner mündlich. Referen t theilt den Inhalt der ständischen Schrift vom 27. Zum in Kürze mit, und wendet sich dann zum Decret! stellt werden möchten. . selbst, welches sich über das zu beobachtende Verfahren unter l Der 9. Punct wird einhellig genehmiget und findet man 17 verschiedenen Punkten erklärt. (Vergleiche Nr. 525. d. Bl. ? all 10. und 11. eben so wenig etwas zu erinnern, als die 2. S. 5888. flg.) Kammer, indem man vorausfttzt, daß die Deputation sich im Anlangend den Eingang und den 1. Punct, so ist die De-! Laufe des Geschäftes vertagen könne, wenn dieß zweckmäßig putation damit einverstanden, daß zur Berathung des vorzule- erscheinen sollte, was, wie Staatsminister v. Könne ritz he genden Crimmalgesetzbuches aus jeder Kammer eine besondere merkt, schon in dem 1, Satze des 10. Punktes liegt. 2
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