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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 339. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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Eisenstuckschm Vorschlags an, glaubt aber, daß demselben auch ohne «'nen jetzt darauf gerichteten Beschluß die Stände künftig mehr oder minder nachgehen könnten. Deshalb möge man ihn jetzt immer auf sich beruhen lassen. Bürgermeister Neiche-Eisenstuck: Wenn auch die Begutachtung des Criminal-Gesetzbuchs in den Kammern nach Wiedereinberufung der Stände gleichzeitig mit den andern De- putativnsarberten versiegt, so sehe ich darin keinen Nachtheil, Sollen die Deputationen während der Berathungen darüber in den Deputationssitzungen arbeiten, so wird eins von beiden dar unter leiben. Indessen scheint mein Vorschlag nur Widerspruch, keine Bevorwortung zu finden, und ich muß denselben wohl auf geben. Ich wünsche nur, daß sich das wenig erbauliche Schau spiel nicht wiederhole, eine oder die andere Kammer unbeschäf tigt zu sehen, und daß man später keine Gelegenheit habe, sich meines Vorschlags auf eine unangenehme Art zu erinnern. Viel leicht kömmt man dann wieder auf ihn zurück. D Der Präsident: Ich muß gestehen, daß der Rekchefche Antrag auch mich sehr ansprach, da ich bereits auf dem Landtage von 1817 mir einen ähnlichen erlaubte. Jndeß lasse ich die Hoffnung nicht sinken, es werde der Regierung gelingen, auch diejenige Kammer, welcher das Criminal-Gesetzbuch nicht zuerst vorgclcgt werden wirdj, mit andern Berathungßge- genstanden hinlänglich zu versehen. v. Großmann: Der Reiche-Eisenstucksche Antrag ist offenbar aus einem dringenden Bedürfniß hervvrgegangen, durch aus praktischer Natur, und ganz dazu geeignet, dem Uebelstande abzuhelfen, daß die Kammern bisweilen geradezu ganz unbe schäftigt waren. Dazu führte nothwendig bei der jetzigen Ver- fahrungsart der Mangel an System in der Berathung der den Kammern vorgelegtrn Gegenstände. Es wurden ost Gesetze berathen, die mit andern noch nicht erschienenen cormex waren und daher entweder nicht gründlich gcwürdiget oder nicht gehörig ausgeführt werden konnten, weil die Bedingungen der Ausfüh rung fehlten, z. B. das Gesetz über die Volksschulen wird man annehmen, aber daß es Nutzen bringen wird, bezweifle ich sehr, well es durch das Gesetz über die Parochiallasten bedingt,- dieses aber noch unberathen ist. Soll eine solche systematische Ord nung in den Berathungen eintreten, so muß freilich den Stän den Lei der Eröffnung des Landtags der ganze Berathungsstoff vorliegen, um denselben im Einzelnen planmäßig behandeln zu können. Ueberhaupt scheint es mir, als sei die Deputation gar nicht tief genug in die Sache eingegangen, sondern sie habe sich nm an den vorliegenden concreten Fall gehalten, und le diglich darauf ihr Gutachten gestellt. Prinz Johann: Tiefer in die Sache emzugehen, fei der! Deputation Lei der Kürze der Zeit und dem Geschäftsdrange völlig unmöglich gewesen. Künftig werde es eher der Fall sein können, bei Vorlegung der zu berathenden Gesetze planmäßig zu verfahren, und man werde vielleicht dann noch aufdenReiche- schsn Plan Zurückkommen können. Referent Bürgermeister Wehner bemerkt, wie es Pflicht der Regierung gewesen sei, zuvörderst die in der Verfaffungs- ! urkunde zugesicherten Gesetze vorzulegen; -aS habe sie redlich gethan, mehr also dieß als ein systematisches Ganze zu berück sichtigen gehabt. Künftig werde dieß gewiß anders sein. v. Carlowitz: Nicht die Kürze der Zeit, sondern feine vollständige Ueberzeugung habe ihn als Deputationsmitglied be stimmt, jetzt auf den Neicheschen Antrag nicht naher einzu gehen. v. Po lenz bemerkt, wie denn doch derjenige Therl des Reicheschen Antrags noch in Frage gezogen werden könne, nach welchem man die Regierung ersuchen solle, alle zur Berathung zu gebenden Gesetze so weit möglich bei Eröffnung der Stände versammlung vollständig vorzulegen. Der Präsident: Er habe bereits mehrmals den Wunsch nach planmäßiger Vorlegung von Gesetzen ausgesprochen, zu gleich aber auch die Hindernisse anerkannt, welche dießmal der vollständigen Erfüllung jenes Wunsches entgegengestanden hätten. Man beschließt demnächst auf gestellte Frage mit 30 gegen 3 Stimmen, den Antrag des Bürgermeister Reiche-Eisen stuck vor der Hand auf sich beruhen zu lassen, und erklärt sich sodann nach erfolgtem Namensaufrufe einstimmig für die über das allerhöchste Deeret beschlossene Erklärung, wie sie sich bei den einzelnen Puncten gestaltet hat. Der dritte Gegenstand der heutigen Tagesordnung ist die Abstimmung über die Schrift, wegen des Gesetzes über die privilegirten Gerichtsstands, welche einige Tage in der Kanzler zur Prüfung der Mitglieder ausgelegen hat. Man erklärt sich einstimmig für deren Annahme, und es soll selbige nunmehr an die 2. Kammer abgegeben werden. Den vierten Gegenstand der heutigen Tagesordnung bil det der vom Bürgermeister Reiche-Eisen stuck zu erstattende Vortrag der Schrift, wegen des neuen Grundsteuersystems und der Aufhebung der bisherigen Nealbefreiungen. Referent bemerkt, daß nunmehr vollständiges Eknver- ständniß zwischen beiden Kammern bestehe, und den Abgang der Schrift nichts mehr behindere. Letztere wird vom Referenten vorgetragen, und ein stimmig genehmigt, und Zugleich die Abgabe derselben an die 2. Kammer beschlossen. Der fünfte Gegenstand der Tagesordnung ist der Vor trag über das allerhöchste Decret vom 4. October, in Betreff der Schlachtsteuer, nebst der dadurch zugleich mitgetheilten Ver ordnung. v. Po lenz ist Referent- Inhalts des Decrets soll der tz. 6. des Schlachtsteuergesetzes I in der Weise erweitert werden, daß bei der Schlachtsteuer auch eine einjährige Verjährungsfrist zum Besten der Steuerpflichti gen Platz ergreifen soll. Die im Decret enthaltene Fassung wird, dem Rathe der Deputation gemäß, einstimmig genehmiget. Dis erwähnte -Verordnung betrifft die Einführung einer Ausgleichungssteuer für das aus dem Auslands eingehende Fleisch, welche Einen Thaler auf den Centner beträgt. Referent v. Po lenz theilt diese Verordnung mit, nach
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