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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 339. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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welcher die Abgabe blos von dem nicht dem Zolle unterwürfe- ? scheiden, einen Antrag darauf zu stellen, es möge in der Verord nen , also nur von dem aus Vereinsstaaten eingehenden, Fleische ! nung ausdrücklich der ständischen Bewilligung Erwähnung ge- zu entrichten ist. Die Deputation habe etwas nicht zu bemer ken , rathe vielmehr die Genehmigung der Verordnung und die Bewilligung der dadurch einzuführenden Abgabe an, was be reits in der 2. Kammer erfolgt sei. v. Deutlich: Die von der Regierung beabsichtigte Ab gabe ist wohl als eine neue Steuer anzusehen, da sie mit dem Zoll nicht zusammenhängt, obschon sie durch denselben veran laßt und gerechtfertigt wird. Deshalb trage ich darauf an, daß in der Verordnung ausdrücklich der Bewilligung der Stände gedacht werde, damit nicht etwa eine Berufung auf den 104. Z. der Verfassungsmkunde geschehen möge. Geh. Finanzrath.Wehner: Diese Verordnung ist eine, von den zur Ausführung des Zollverttags erforderlichen Verfü gungen, zu welchen die Regierung bereits im Allgemeinen er mächtigt ist. Uebrigens fällt es unbedenklich, sich in der Ver ordnung auf diese allgemeine Ermächtigung zu beziehen. v. Deutrichr Auf die Ermächtigung, welche bei Ge legenheit der Zustimmung zu dem Zollvertrag der Regierung von den Ständen gegeben worden ist, kann bei dieser neuen Abgabe kein Bezug genommen werden, denn jene Ermächtigung bezieht sich lediglich auf die 4 Steuern, die Branntwein-, Malz-, Labak- und Weinsteuer, und die deshalb festzusetzmden Ueber- gangssteuern. Es war vorauszusehen, daß wegen der Fleisch steuer eine ähnliche Ausgleichungssteuer erforderlich werden würde, und ich habe die Sache auch damals in der Deputation zur Sprache gebracht, jedoch wurde von der Regierung keine derartige Ermächtigung verlangt und sie daher auch nur auf jene 4 Steuern ertheilt. Die Acten müssen dieß ausweisen. Prinz Johann tritt dem bei, und nimmt Bezug auf ! die betreffende Stelle der Schrift wegen des Zollverbandes. Geh. Fmanzrath Wehner: -Hier handle es sich nur von einer Ausgleichungssteuer, wie deren bereits mehrere beständen. O. Deutrich: Da keine Steuer von einem Steuerein nehmer erhoben werden darf, es sei unter dem Namen einer Uebergangssteuer, oder einer Ausgleichungssteuer, wenn nicht in dem Ausschreiben die ständische Bewilligung besonders erwähnt worden ist und eben so wenig die Untsttharrm zur Entrichtung in einem solchen Falle verbunden sind, diese Bewilligung aber vor der Hand bei dieser Steuer noch nicht vorhanden ist, son dern erst jetzt bewirkt werden soll, so habe H auf der Abstim mung über meinen Antrag zu bestehen. Hierauf wird der obige Antrag des Sprechers hinreichend unterstützt. Geh. Fmanzrath Wehner erinnert noch, daß eine aus drückliche Bewilligung bei den übrigen Ausgleichungssteuern nicht erfolgt, wenigstens in der Bekanntmachung keine Erwäh- schehen. Der sechste Gegenstand der heutigen Tagesordnung ist der Vortrag einiger Bedenken, welche sich noch bei der Schrift über das Militairstrafgesctzbuch hcrausgestellt haben. Prinz Johann referirt hierüber mündlich Folgendes: Es hatten sich noch einige Redaclionsvcränderungen nö- thig gemacht. Es werde nämlich s) bei §. 24 k. außer den da selbst citirtcn §§. auch noch der Z. 34. anzuziehen sein. Die Kammer ist hiermit eventuell und dafern es die2. Kammer genehmigt, einhellig einverstanden. d) Bei §. 34. würden nach den Worten „Arrest mit Krumm- j schließen" noch die Worte: „im Frieden" einzuschalten sein, Die 2. Kammer habe sie angenommen, sie seien aber in diesseiti ger Kammer beim Vortrage übersehen worden. Wei der Abstimmung ist die Kammer mit der Einschaltung einstimmig einverstanden, sie genehmigt auch eventuell, c) daß bei tz. 47. die Gradation der verschiedenen Grade des Festungsarrests nicht nach 8, 4 und 2 Monaten, sondern ein facher nach 4, 2 und 1 Monate, aufgeführt werden möchten, einstimmig. Die Schrift selbst soll zur nähern Einsicht für die Mitglie der der Kammer in der Kanzlei ausgclegt und übermorgen über deren Genehmigung abgestimmt werden. Der achte Gegenstand der heurigen Tagesordnung, zu welchem man nun noch übergeht, ist der Vortrag der, von der Deputation in eine tabellarische Zusammenstellung gebrachten, Differenzpuncte, welche in Gemäßheit des allerhöchsten Dekrets vom 8. Oct. in Betreff des Gesetzes wegen des Verfahrens in Admimstmtlvjustizsachcn annoch obwalten. Prinz Iohannist Referent in dieser Angelegenheit. Die erste Differenz zeigt sich bei H. 18. Beschluß der Ständeoersammlung: Zu Z. 18. unter k. Ist jedoch bei einer Administraüvsireitigkeit, die zu dem Geschäfts kreis des Finanzmim'sterii gehört, der Staat als Privatbesitzer betheiligt und es tritt Stimmengleichheit ein, dergestalt, daß die zwei Räche aus dem Finanzministm'o auf der einen und die zwei Rathe aus einer obern Justizstelle auf der andern Seite stehen, so ist, dafern der Vorstand nicht diesen letztem beistimmen will, die Sache nach Ausscheiden desselben noch einmal in Gegenwart des Vorstandes des Justizmim'sierii vorzutragen, welchem so dann im Falle der Stimmengleichheit die entscheidende Stimme zusteht. Antrag der Regierung: Der Zusatz wird abgelehnt, indem derselbe eine Abweichung von dem in dem Gesetze sonst angenom menen Grundsätze enthalte, da dem jedesmaligen Vorstand des Finanzministerii eine gleiche Verantwortlichkeit wie allen übrigen Ministerialvorständen zustünde und ein persönliches Interesse für die allgemeine Staatskasse bei demselben nicht vorausgesetzt wer den könne. nung geschehen sei. Es erfolgt nunmehr die Abstimmung durch Namensaufruf über die Frage: Bewilliget die Kammer die in der Verordnung normkte Abgabe? welches sämmtlichs Mitglieder mit Ja beantworten, und dann eben so einstimmig sich dahin ent- Gutachten der Deputation: Obgleich die von der Regierung angeführten Gründe nicht allenthalben für durchschlagend aner kannt werden können, so glaubt die Deputation dennoch die Zu stimmung amathm zu können, da die Zahl der Fälle, wo diese Bestimmung Anwendung leiden dürste, nur sehr beschränkt sein würde und gegen administrative Willkühr auch für diesen Fall be-
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