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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 340. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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§. 81. „Unser Ministerium des Cultus und öffentli chen Unterrichts ist mir Vollziehung dieses Gesetzes beauf tragt, und wird auch den Zeitpunkt bestimmen, wenn das selbe in Wirksamkeit tritt." Referent, Prinz Johann, hält dafür, daß nunmehr nach erfolgter Beibehaltung des §. 79. in dem von der Deputa tion vorgeschlagenen Zusatze, außer dem Z. 77 k. noch §. 79. zu allegiren sein werde. Sowohl dieser Vorschlag, so wie mit ihm der Zusatz der Deputation und der §.80. selbst erhalten die einstimmige Genehmigung der Kammer. Secr. Hartz: Es-sei sein lebhafter Wunsch, das vorlie gende Gesetz, welches, wenn er auch hin und wieder nicht so ganz damit einverstanden sei, doch gewiß viel Gutes bewirken werde, auch in der Oberlausitz eingeführt zu sehen. Nun ent halte das Gesetz aber namentlich hinsichtlich der darin aufgeführ ten Behörden, Manches, was vielleicht mit den durch den neuerli chen Vertrag wiederum garanlirten Consr'storialgercchtsamenmeh rerer Obrigkeiten der Oberlausttz nicht in Uebereinstimmrmg Zu bringen sein dürste. Er besorge deshalb, daß dieses Gesetz, wenn man es ohne Weiteres in der Oberlausttz einführen wolle, daselbst Unzufriedenheit erregen und Widerspruch finden, und d aß dieser vielleicht nicht sogleich beseitigt werden mochte. Um dem aber zu begegnen, und die Regierung in den Stand zu fetzen, etwanige Hindernisse zu beseitigen, schlage er vor, man möge sich in der Schrift dahin erklären; „Dafern sich bei ge nauer Erörterung ergeben sollte, daß sich hinsichtlich der beim Schulwesen concurrirenden Behörden in Gemäßheit der garan lirten Consistorial Gerechtsame einiger Obrigkeiten der Oberlau sitz, Modificationcn nothwendig machen sollten, so werde die Regierung autorisirt, das hierunter erforderliche durch Verord nung zu bestimmen." Er hoffe, diesen Zusatz um so eher ge nehmigt zu sehen, als dadurch zur Zeit gar nichts entschieden, sondern es nur der Regierung gestattet werde, das zu thun, was sie für nothwendig finden werde, um das Gesetz auch in der Oberlausitz in Wirksamkeit setzen zu können. Diesem Anträge schließt sich der Präsident an und er klärt dessen Annahme für ganz unerläßlich. Gr. v. Hohenthal ist hingegen der Meinung, daß dieser Antrag doch noch nicht alle diejenigen Rücksichten umfasse, welche die Einführung des vorliegenden Gesetzes in der Oberlausttz noth- wendig,-Machen dürfte. Er wolle indeß keinen andern Antrag stellen, da ihm der Oberlausitzer Vertrag hinlängliche Garantie zu gewähren scheine. Es wird nun der Antrag des Secr. Hartz ausreichend unterstützt und einhellig angenommen. - v. Großmann: Aus dem Deputationsgutachten läßt sich schließen, als sei die Absicht dabei darauf gerichtet, künftrg die Seminarbildung zur unerläßlichen Bedingung der Anstel lung aller Schullehrer zu machen. Ich frage daher den hoch gestellten Hm. Referenten, ob dieß der Sinn dieser Stelle ist? und ob die Regierung diese Maßregel beabsichtigt? Referent, Prinz Johann, beantwortet diese Fragen da hin, daß man, nach Ausweis der Motiven, auch ferner den praktischen Wildungsweg zu gestalten beabsichtige, insofern nur die vorschriftsmäßigen Prüfungen vollkommen bestanrm würden. v. Großmann fühlt sich durch diese Erläuterung be ruhigt. Schlüßlich hat die Deputation noch zu gedenken, daß ihr die im jenseitigen Deputationsberichte, so wie in dem anderweitcn Bericht erwähnten Eingaben gleichfalls vorgele gen und sie dieselben bei ihren Werathungen mit benutzt hat. Ein Gleiches gilt von den durch den Abgeordneten Axt später der Kammer zugekommenen, der ersten Deputation zugefertigten beiden Aussätzen des Pastors Dietrich zu Scheiben berg und der Schullehrer der Ephvrie Meißen und Parochie Ll. Afra. Auch hat das geehrte Mitglied unserer Kammer, Bürgcr- meister Ritterstadt, derselben ewfntcressantes Schrifichen des rühm lichst bekannten Consistorialrarhs Zerenner zu Magdeburg „über das Wesen und den Werth der wechselseitigen Schuleinrickruvg überreicht und mittelst besonderen Aufsatzes die Deputation ersucht, bei der Kammer einen Antrag in die Schrift aus nähere Prüfung und nach Befinden Einführung dieser Methode in den vaterlän dischen Volksschulen zu bevorworten. Bei der Wichtigkeit der Sache und den von einem bewahrten Schulmanne dafür em pfohlenen Gründen würde die Deputation nicht ermangelt haben, diesem Wunsche zu entsprechen; wenn ihr der in ihrer Sitzung ge genwärtige Herr Sraatsminister v. Müller nicht die Versicherung gegeben hatte, daß die Staatsregierung diesen Gegenstand bereits ins Auge gefaßt habe, und auch in dem ihr mitgerheilten Vcrord- nungsentwurfe nicht schon eine dießfallsige Andeutung enthalten wäre. Man tritt der Deputation einstimmig bei, und ist so mit den vorliegenden Gesetzentwurf vollständig durchgegaagen. Demnächst trägt jedoch v. Carlowitz noch darauf an, die Kammer möge sich in der Schrift dahin äußern: Man setze voraus, daß diejenigen Bestimmungen dieses Gesetzes, in Folge deren sich der Aufwand für Zwecke des Schulwesens erhöhen müßte, erst dann in Aus führung gebracht werden würden, wenn das Gesetz über Auf bringung der Parochiallasten erschienen sei, dafern sich die Wer theiligten über die Art der Aufbringung nicht zuvor schon güt lich vereinigten. v. Carlowitz bemerkt zur Unterstützung dieses Vor« schlags; Die Gründe meines Antrags reduciren sich eigentlich auf die Eardinalfrage, ob es in Sachsen zur Zeit ausreichende Normen über die Aufbringung der Parochiallasten gebe? Ich muß dieß verneinen, denn ein Gesetz hierüber soll uns erst noch vorgelegt werden. Unter solchen Umständen aber, und da daS vorliegende Gesetz so sehr erhöhte Leistungen an den meisten Or ten fordern wird, kann es nicht fehlen, daß, sobald es zur Ausführung des Gesetzes kommt, Streit entsteht und daß sol che Streitigkeiten von den Justizhöfen — so große Achtung ich auch gegen die sächsischen Justizhöfe hege — doch in Mangel ausreichender gesetzlicher Vorschriften nach ihren einmal festste henden Ansichten entscheiden werden. Dem muß man aber vorzubeugen suchen, und so die Ausführung des Gesetzes für jetzt nur da gestatten, wo sich die Interessenten über drnAuf- bringungsmodus gütlich vereinigten. Der Antrag des Sprechers wird ausreichend unterstützt. (Beschluß folgt.) Druck und Papier von B. G. Teubner in Dresden. Verantwortliche Redaktion r V.Gretschel.
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