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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 341. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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5976 ehrte Kammer wolle sich gegen die betreffende Stelle der I tragen zum Gesetze selbst haben, allo die Zustimmung zu dem vorgelegten Plane als couckitioues sine ^urbus Iwu be- ' dingen sollten." Sfgatsminister v. Mü ller: Ich habe wohl nicht nöthig, hier nicht über Fassungen, sondern über das Materielle der vorliegenden §tz. des Plans abzustimmen. Lndeß halte ich es doch für nothwendig, daß auch die 1. Kammer, gleich der jen seitigen , ihre ausdrückliche Zustimmung ausspreche und darauf antragc, es möge die Regierung bei Bekanntmachung der ein tretenden Veränderungen sich auf diese Zustimmung beziehen. Ich finde übrigens auch die von der Deputation in Betreff der Gelehrtenschulen vorgeschlagene Erklärung ganz angemessen und schließe mich ihr überhaupt in der Hauptsache an. Prinz Johann: Ich war zwar gleich anfangs darüber zweifelhaft, ob den Standen das Befugniß zustehe, zu ver langen, daß die Veränderung der Consistorialverfassung von ih rer Zustimmung abhängig gemacht werde. Nach reiferer Ue- berlegung neige ich mich jedoch nun mehr zu der bejahenden Meinung hin als früher. Darauf kommt indessen jetzt nichts mehr an, die Stände haben ihre Meinung bereits bestimmt ausgesprochen, und nach selbiger scheint es mir nicht mehr zwei felhaft, daß jene Zustimmung nicht blos auf das 9b? sondern auch auf das Wie? der Veränderung bezogen werden müsse. Jedenfalls steht demnach zu wünschen, daß sich die Regierung in den zu erlassenden Bekanntmachungen auf die ständische Zu stimmung beziehe. Demnach hat man nun anzunehmen, daß eigentlich ein in die Form eines Planes gebrachtes Gesetz vor liege. Ich bin indessen ganz damit einverstanden, daß man die Abstimmung nicht auf dessen Fassung, sondern nur auf den materiellen Inhalt richtet. Wichtig scheint mir indessen eine zweite Frage. Bei Gesetzen giebt es eine doppelte Art von An trägen der Stände, nämlich solche, welche unmittelbar zum Gesetze gemacht werden, und solche, die man nur in die Schrift bringt. Von der Genehmigung der erstem hängt die Geneh migung des Gesetzes ab, während es bei letztem der Regierung anheim gestellt bleibt, was sie thün will. Nun werden sich bei dem vorliegenden Gegenstände beide Arten von Anträgen nickt so leicht von einander unterschüden lassen, und ich trage deshalb darauf an: „Die Kammer möge aussprechen, daß alle hier zu machen den Anträge, so fern sie nicht ausdrücklich als bloße in die bloßen Gutachten genüge. Die Deputation, nach ihrer Ueber- s sich hierbei weniger um das Formelle als um das Materielle der Wgung, muß die erste Frage allerdings bejahen. Es kann nicht Beschlüsse, und darum bin ich auch ganz damit einverstanden, die Absicht der Kammern gewesen sein, in einer so hochwichtigen Angelegenheit das Recht der Zustimmung, das sie zu haben ver meinen, nur auf irgend eine Umänderung der zeitherigen Con sistorialverfassung zu beschränken, und nicht auch auf die Art und Weise der neuen Gestaltung in ihren nicht minder wichtigen einzelnen Theilen, diese vielmehr einzig und allein dem Willen der Staatsregierung unterzustelten. Auch der Antragsteller in der I. Kammer, dessen Antragspater zu einem gemeinsamen Beschlüsse ward, bediente sich allgemeiner Aus drücke. Er sprach von jedweder Veränderung der hier zur Sprache gebrachten Art, ja, er hielt sogar dafür, daß es eines Gesetzes, (zu dessen Ganzen nichtnur, sondern zu dessen ein zelnen Zn. auch die Zustimmung der Stände bekanntlich erfor derlich ist,) bedürfe, wolle man eine dergleichen Abänderung vor nehmen. Theilt nun die Kammer diese Ansicht ihrer Deputation, so wird sich auch ein Antrag, den dieselbe bei Gelegenheit der Vorerinnerung zu dem vorliegenden Plane zu stellen beabsich tigt, leicht rechtfertigen lassen. — Es ist dieß der Antrag: es möge die hohe Staatsregierung auf irgend eine Weise in diesem Plane es aussprechen, daß ihm die ausdrückliche Zustimmung der Stände zu Theil geworden sei. — Manchem dürfte beim er sten Anblick dieser Antrag ein unfruchtbarer scheinen. Und aller dings wird, ist einmal ein Einverständniß der Kammern mit der Regierung über die neue Organisation zu Stande gekommen, ein praktischer Nutzen für diesen Plan davon nicht zu erwarten sein, indeß schien doch die Frage, ob die Kammern berechtigt seien, hier das Befugniß der ausdrücklichen Genehmigung in Anspruch zu nehmen, auch für die Folgezeit, die ähnliche Fälle mit sich führen könnte, zu wichtig, als daß es nicht zu wünschen sein sollte, die Regierung möge ihre Ansicht hierüber, sei sie nun beifällig oder abfällig, bereits jetzt offen zu Tage legen. — Eine weitere Erwä gung, zu der die Vorennnemng Anlaß gab, betraf die auch in ihr wieder ausgesprochene unmittelbare Unterordnung der Gelehr tenschulen unter das Ministerium, War die Absicht der 1.Kam mer bei Gelegenheit ihrer Berathung über das Gelehrtenschulge setz dahin gerichtet gewesen, nicht nur die Schulinspectionen zu erhalten, sondern auch eine Mittelbehörde mit der Aufsicht über die Gelehrtenschulen zu beauftragen, so war es die Aufgabe der Deputation, zu prüfen, ob auch bei der veränderten Sachlage das Beharren auf jenen Beschlüssen sich empfehlen lasse. — Die Deputation hält dafür, daß, wie sich die kirchlichen Mittelbe hörden gegenwärtig gestalten, die Uebertragung der Leirung des Gelehrtenschulwesens, erfolge sie nun an das Kandesconsistorium oder die Kreisdirectionen, gleich große Bedenken gegen sich habe, der Zweck aber, den die s. Kammer vor Augen harte, sich schon durch das Institut der Schulinspectionen sattsam,werde erreichen lassen.- eine geehrte Kammer wolle sich gegen ,, . Vorerinnerung zwar nicht erklären, wohl aber die Voraussetzung ! aussprechen, daß auf Erhaltung der Schulinspectionen von Sei ten der Staatsregierung Bedacht genommen werde, O. Deutlich: Da der Antrag, in der Eonsistorialverfas- über die Art, wie sich die Stände über den vorliegenden sung keine Aendcrung ohne die Zustimmung der Stände vorzu- Plan zu erklären haben werden, etwas zu äußern. Dieß bleibt nehmen, damals von mir ausging, so bemerke ich, wie aller- lediglich Sache der Stände. Was dagegen das Befugniß der dings meine Ansicht zugleich dahin gerichtet war, daß ein beson- letzteren, die Ausführung des vorliegenden Plans von ihrer aus- deres Gesetz wegen dieser Veränderung gegeben werde. Eszdrücklichen Zustimmung abhängig gemacht zu sehen, anlangt, kommt nun darauf an, ob hinsichtlich der ständischen Zustim-! so ist die Sache mindestens zweifelhaft, und man wird mir dieß mung dadurch, daß Llos rin Plan vorgelegt worden ist und man um so williger zugestehen, da die Ansicht der Deputation in der diesen genehmigt, im Wesentlichen von jener Ansicht abgegangen 2. Kammer mit der der Kammern keinesweges in Uebereknstim- wird« Mir scheint dieß nicht der Fall zu sein, denn es handelt mung gewesen ist. Indessen hat die Sache bei einer Regierung wie
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