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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Sept./Nov.
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Sept./Nov.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028234Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028234Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028234Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 341. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-10-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
- Protokoll1. Kammer: 267. Sitzung 4981
- Protokoll2. Kammer: 301. Sitzung 4997
- Protokoll2. Kammer: 302. Sitzung 5013
- Protokoll2. Kammer: 303. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 304. Sitzung 5037
- Protokoll2. Kammer: 305. Sitzung 5097
- Protokoll1. Kammer: 272. Sitzung 5109
- Protokoll2. Kammer: 306. Sitzung 5125
- Protokoll1. Kammer: 273. Sitzung 5137
- Protokoll1. Kammer: 275. Sitzung 5153
- Protokoll2. Kammer: 308. Sitzung 5181
- Protokoll2. Kammer: 309. Sitzung 5193
- Protokoll2. Kammer: 310. Sitzung 5209
- Protokoll1. Kammer: 279. Sitzung 5225
- Protokoll2. Kammer: 311. Sitzung 5237
- Protokoll2. Kammer: 312. Sitzung 5253
- Protokoll1. Kammer: 281. Sitzung 5269
- Protokoll2. Kammer: 313. Sitzung 5281
- Protokoll1. Kammer: 282. Sitzung 5293
- Protokoll2. Kammer: 314. Sitzung 5309
- Protokoll1. Kammer: 284. Sitzung 5325
- Protokoll2. Kammer: 315. Sitzung 5341
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung 5357
- Protokoll1. Kammer: 286. Sitzung 5369
- Protokoll2. Kammer: 316. Sitzung [Beschluß] 5381
- Protokoll2. Kammer: 317. Sitzung 5397
- Protokoll1. Kammer: 288. Sitzung 5413
- Protokoll2. Kammer: 318. Sitzung 5429
- Protokoll2. Kammer: 319. Sitzung 5441
- Protokoll1. Kammer: 291. Sitzung 5457
- Protokoll1. Kammer: 292. Sitzung 5473
- Protokoll2. Kammer: 322. Sitzung 5489
- Protokoll2. Kammer: 324. Sitzung 5505
- Protokoll1. Kammer: 294. Sitzung 5521
- Protokoll2. Kammer: 325. Sitzung 5533
- Protokoll1. Kammer: 296. Sitzung 5565
- Protokoll1. Kammer: 297. Sitzung 5581
- Protokoll2. Kammer: 326. Sitzung 5593
- Protokoll1. Kammer: 298. Sitzung 5609
- Protokoll1. Kammer: 299. Sitzung 5625
- Protokoll2. Kammer: 327. Sitzung 5637
- Protokoll1. Kammer: 300. Sitzung 5653
- Protokoll1. Kammer: 302. Sitzung 5669
- Protokoll1. Kammer: Geheime Sitzung 5681
- Protokoll2. Kammer: 329. Sitzung 5697
- Protokoll1. Kammer: 304. Sitzung 5713
- Protokoll2. Kammer: 330. Sitzung 5725
- Protokoll1. Kammer: 305. Sitzung 5733
- Protokoll2. Kammer: 331. Sitzung 5745
- Protokoll1. Kammer: 306. Sitzung 5761
- Protokoll2. Kammer: 332. Sitzung 5777
- Protokoll1. Kammer: 309. Sitzung 5793
- Protokoll1. Kammer: 310. Sitzung 5805
- Protokoll2. Kammer: 335. Sitzung 5821
- Protokoll2. Kammer: 336. Sitzung 5849
- Protokoll2. Kammer: 337. Sitzung 5865
- Protokoll1. Kammer: 315. Sitzung 5897
- Protokoll2. Kammer: 339. Sitzung 5909
- Protokoll2. Kammer: 340. Sitzung 5925
- Protokoll1. Kammer: 318. Sitzung 5953
- Protokoll2. Kammer: 341. Sitzung 5969
- Protokoll2. Kammer: 342. Sitzung 5985
- Protokoll2. Kammer: 343. Sitzung 6001
- Protokoll2. Kammer: 345. Sitzung 6017
- Protokoll2. Kammer: 346. Sitzung 6029
- Protokoll2. Kammer: 347. Sitzung 6045
- Protokoll1. Kammer: 324. Sitzung 6061
- Protokoll2. Kammer: 349. Sitzung 6077
- Protokoll2. Kammer: 350. Sitzung 6093
- SonstigesNachrichten über den Schluß des Landtags 1
- BandBand 1834,Sept./Nov. 4981
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richtung, sehr mit Geschäften überhäuft sein würden, und daß bei nur Einem geistuchen Ralhe die nach tz. 2. ü.. 5. vorgeschrie» bene Aufsicht über die Geistlichkeit ganz unausführbar werde. Wichtig endlich erscheine es ihm auch, die in kirchlichen Angele gen hei! en aufsehende Behörde so zu stellen, daß sich das Volk überzeuge, man halte sine Angelegenheiten sitzt nicht für weni ger wichtig und heilig, als bisher. Eben deshalb würde er eS auch gern gesehen haben, wenn man sich des Ausdrucks „Kreis- consistorien" bedient hatte. v. De utrich: Ich hielt cs früher zwar für das rath- samste, die Zahl der geistlichen Räche ganz in das Ermessen der Regierung zu stellen, da ich von der Ansicht ausging, es müsse erst die Erfahrung das Bedürfniß klar Herausstellen, Allein aus dem, was die geehrte Deputation aufgesührt hat, scheint mir doch mit Gewißheit anzunehmen zu sein, daß, hauptsäch lich bei der bevorstehenden Organisation der Volksschulen, Ein einziger Rath nicht hinreichend stin möchte. Ja, ich erkenne es an, wie wichtig die Anstellung zweier geistlichen Rache schon zu Vermeidung der Nachtheile ist, welche aus einer vielleicht einseitigen Richtung des einzigen angestellten geistlichen Rathes entspringen könnten. Bürgermeister Nitterstädt: Wenn es hier darauf an käme, zu erörtern, ob aus blos praktischen Rücksichten ein zweiter Schulrath angestellt werden solle, so würde man die Sache unbedenklich der Regierung anheim geben können, allein ihn sprächen besonders noch die theoretischen Gründe an, welche die Deputation aufgestellt habe, und diese müsse er freilich für die Oberlausitz eben so wichtig finden, als für die Erblande. Deshalb wünsche er, daß auch in Budissin zwei geistliche Räthe angestellt würden. Der hierbei entstehende Aufwand könne sich nicht hoch belaufen, wenn man einen anderweit angestellten Geistlichen zuziehe, und die currenten Geschäfte dem ersten Ratbe allein überlasse. Referent v. Carlo witz theilt diese Ansicht nicht, denn behielten auch die theoretischen Gründe in der Oberlausitz ihre Giltigkeit, so si.len doch dort die praktischen weg, und selbst erstere verlören bei den ngenthümlichen Kirchlichen Verhältnissen der Oberlausitz einen Thcil ihrer Wirksamkeit. Seer. Hartz erklärt, daß er aus dem Grunde keinen An trag im Sinne des Bürgermeisters Nitterstädt gestellt Habh weil die Deputation ausspreche, daß es in der Oberlausitz min destens zur Zeit bei Einem geistlichen Nathe bewenden könne, jede zulässige Abänderung also offen stehe, sobald solche noth- wendig erscheine. Auch setze er voraus, daß die Erklärung auch in solcher Maße in die Schrift ausgenommen werde. Bürgermeister Nitterstädt läßt hierauf firnen Antrag wiederum fallm, und begnügt sich mit der Aufnahme desselben in das ProtocoÜ. Der Antrag der Deputation wird nun mit DZ gegen 2 Stimmen genehmigt. Letztere fährt in ihrem zlt§. 3. gegebenen Gutachten also fort: H Das Amt des Kirchen - und Scbulrarhs ist so wichtig, daß s der Einfluß dieses Mannes auf dgs Wohl und Wehs dexprote- i , stantischcn "Kirche den eines Mitglieds des künftigen Landcscon- sistorii noch weit überwiegen dürfte. Ist es nun die Absicht der hoben Sraatsregierung, die Ernennung der Mitglieder des Con- sistoni, also ohnehin schon die des bei der Dresdner Kreisdirection angestellten geistlichen Rathes zu mehrerer Sicherstellung in die Hand der in evsnAellow bcauitragten Slaatsminister zu legen, so wird sich, der Antrag dcr Deputation vollkommen rechtferti gen: cs möchte ihnen auch die Ernennung der übrigen Kirchen- und Schulräthe auvertraut werden. — Näcbstvem würden die zu der Kirchen - und Schulcommission committirten weltlichen Kreisdirecüonsräche der evangelisch-lutherischenConfession ange hören müssen, und es schlägt die Deputation vor, diese Voraus setzung gegen die Regierung auszusprecben und damit zugleich den Antrag zu verbinden, daß, falls der Kreisdirector selbst einer an dern Confession angehören sollte, statt seiner ein anderer Rath der gedachten Commission beizugeben sei. — Endlich hat die Deputation hier noch einen weiteren, den Geschäftsbetrieb bei den Kreisdirectionen zum Gegenstände habenden Antrag auszu sprechen. Es ist dieser Geschäftsbetrieb nach Ausweis des §. einer dreifachen Natur. Die zu erledigenden Gegenstände wer den theils büreaucratisch abgethan, theils kommen sie bei der Kirchen- und Schulcommission in collcgkale Berachung und Schlußfassung, theils endlich fallen sie dem xlcmo der Kreisdi rection anheim. Mag auch die Deputation hierin der vorbehal tenen näheren Ausführung der Regierung nicht vorgreifen, so schien es doch nicht unangemessen, wenigstens diejenige Grenz linie naher zu bezeichnen, die dem Ressort des ploni zu ziehen sein dürfte. Zum pleno würden nämlich nur Vie Admim'strativ- justizsachcn und diejenigen zu verweisen sein, die in einen andern der Kreisdirection angehörigen Geschäftszweig nebenbei mit ein schlagen. Theilt die Kammer diese Ansicht, so würde ein hier auf bezüglicher Antrag an die Staatsregierung zu stellen sein. Man schließt sich allenthalben der Deputation ein stimmig an. Beim ß. 4. (s. denselben Nr. 442. d. Bl. S. 47l8.) hat die Deputation nichts erinnert; er wird ohne Diskussion mate- E riell einhellig angenommen. i Zu tz. 5. (s. dens, a. a. O.) schlägt die Deputation vor, daß l man die Voraussetzung aussprechen möge, wie, dafirn nicht in t einzelnen Fallen aus besvndern Gründen dispensüt werde, auch f eine Prüfung der Kirchen- und Schulräthe bei dem Landescon- sistorio zu erfolgen habe. Dicß wird einstimmig genehmigt, man ist auch eben so einstimmig mit der Deputation darüber einverstanden, daß die Frage wegen dcr Prüfung der Decane für jetzt ausgesetzt bleiben möge. Der Z. fi. wird im Materiellen einstimmig angenom men, welches auch bei tztz. 6. und 7. (s. dies. Nr. 442. d. Bl. S- 4719.) der Fall ist, bei denen sich keine Bemerkung ergeben hat, , Die Deputation schlägt ferner zu tz. 8. (s. denf, a. a. O.) vor, der jenseitigen Ansicht, nach welche? das Landesconsistsrium auch dann mit seinem Gutachten gehört werden soll, wenn es sich um die Dienstentfitzung eines Schullehrers handelt, beizu treten , und in der Schrift zu äußern, haß oa, wo von der Dienstmrfernung eines Geistlichen wegen Ausstellung gegen seine Lehre dis Rede sei, der Ausdruck „wenn vex fügt wer den so il nicht ganz passend erscheine, und vielleicht mit den
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