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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028241Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028241Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028241Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 59. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-12-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll54. Sitzung 1133
- Protokoll55. Sitzung 1159
- Protokoll56. Sitzung 1185
- Protokoll57. Sitzung 1205
- Protokoll58. Sitzung 1227
- Protokoll59. Sitzung 1257
- Protokoll60. Sitzung 1281
- Protokoll61. Sitzung 1307
- Protokoll62. Sitzung 1319
- Protokoll63. Sitzung 1355
- Protokoll64. Sitzung 1377
- Protokoll65. Sitzung 1397
- Protokoll66. Sitzung 1423
- Protokoll67. Sitzung 1443
- Protokoll68. Sitzung 1469
- Protokoll69.Sitzung 1495
- SonstigesBeilage zu Nr. 69 der zweiten Kammer 1519
- Protokoll70. Sitzung 1525
- Protokoll71. Sitzung 1549
- Protokoll72. Sitzung 1569
- Protokoll73. Sitzung 1583
- Protokoll74. Sitzung 1597
- Protokoll75. Sitzung 1621
- Protokoll76. Sitzung 1645
- Protokoll77. Sitzung 1669
- Protokoll78. Sitzung 1697
- Protokoll79. Sitzung 1725
- Protokoll80. Sitzung 1755
- Protokoll81. Sitzung 1761
- Protokoll82. Sitzung 1781
- Protokoll83. Sitzung 1811
- Protokoll84. Sitzung 1835
- Protokoll85. Sitzung 1863
- Protokoll86. Sitzung 1871
- Protokoll87. Sitzung 1881
- Protokoll88. Sitzung 1895
- Protokoll89. Sitzung 1915
- Protokoll90. Sitzung 1933
- Protokoll91.Sitzung 1949
- BandBand 1850/51,2 -
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MittheilUKgen über die Verhandlungen des Landtags. II Kammer. ^9« Dresden, am 24. December 1850» Zweiundsechszigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer am 16. Dccember 1850. Inhalt: Registrandenvortrag. — Urlaubsgesuche. — Vortrag und Geneh migung der ständischen Schrift, die Errichtung einer Apotheke zu Reudnitz betreffend. — Dirccwrialvortrag über die abwesenden Kammermitgiieder und Stellvertreter. — Beschlußfassung. — Schluß der Berathung des Berichts der ersten Deputation über das königliche Decret, die Nachträge zu den bisherigen Ablösungs gesetzen betreffend. — Schluß der besonder« Berathung und Be schlußfassung über ß.3vb. — Desgleichen über §.3I.— Schluß abstimmung. — Beschlußfassung hinsichtlich der diesen Gegen stand betreffenden Petitionen.— Mündlicher Vortrag von Seiten der vierten Deputation über die von mehren Schänkwirthen zu Wolkenstein, Annaberg re. eingereichte Petition, den Wegfall der Beschränkung beim Tanzmusikhalten betreffend. — Beschluß fassung. —> Desgleichen über die Petition der Caviltereibesitzer zu Chemnitz rc., die Ablösung der Cavillereigerechtsame betreffend. — Beschlußfassung. — Berathung des Berichts der vierten De putation über die von dem Gewerbeverein zu Meißen eingereichte Petition, die Revision des wegen Einführung einer kurzen Ver jährungsfrist für gewisse Forderungen erlassenen Gesetzes vom 23. Juli 1846 betreffend. — Beschlußfassung. Die Sitzung beginnt N11 Uhr in Anwesenheit von 55 Kammermitgliedern, sowie in Gegenwart der Herren Staats minister v. Zschinsky und v. Friesen, ingleichen des Herrn Regierungscommissars v. Scha arschmidt mit Vor lesung des über die letzte Sitzung durch Secretair Kasten verabfaßten Protokolls, welches ohne Erinnerung genehmigt und von den Abgg. Elbel und Volle mit vollzogen wird. Auf derRegistrande befinden sich folgende Nummern. (Nr. 302.) MehrereGastwirthe zuZaschwitz und 12 an deren Ortschaften, Wilhelm Traugott Wolf und Genossen, petiren um Modifikation der Zusatzbestimmung sub u. im Tarife zum Schlachtsteuergesetze vom 13. September 1850. Präsident v. Haase: Das Direktorium, meine Herren, schlagt Ihnen vor, diese Petition der vierten Deputation zu überweisen; sind Sie damit einverstanden? — Einstimmig Ja. L (8. Abonnement.) (Nr. 303.) Bericht der ersten Deputation über den mit tels allerhöchsten Dekrets vom 10. September 1850 vorgeleg ten Gesetzentwurf, die Angelegenheiten der Presse betreffend. Präsident v. Haase: Der Bericht befindet sich bereits im Druck, wird nächstens, vielleicht morgen schon, vertheilt werden und dann auf eine der nächsten Tagesordnungen kommen. (Nr. 304.) Protocollextract der ersten Kammer vom 12. l. Mon., die Berathung über das Finanzgesctz auf die Jahre 1849, 1850 und 1851 betreffend. Präsident v. Haase: Wird an die zweite Deputation, die diesen Gegenstand bereits behandelt hat, zurückgehen müssen. (Nr. 305.) Mittheilung des königlichen Gesammtmini- steriums vom 15. jetzigen Monats, das Ergebniß der Erör terung in Bezug auf die Wählbarkeit des Abg.Neidhardt aus Reichenbach, ingleichen dessen Einberufung betreffend. Diese Mittheilung wird vom Herrn Secretair Kasten vorgelesen und lautet: An den Herrn Präsidenten der zweiten Kammer. In Folge zweier Interpellationen des Abg. Riedel und der von der Regierung hierauf gegebenen Erklärungen ist es bereits zur Kenntniß der zweiten Kammer der Srandever- sammlung gelangt, daß die Ehatsachen, auf deren Grund die Kreisdirection zu Zwickau früher das Erlöschen der Wählbar keit des Abgeordneten im 16. städtischen Wahlbezirke, Friedrich August Neidhardt aus Reichenbach, angezeigt hatte, und wo nach auch dessen Abgeordneteneigenschaft als erloschen be trachtet worden war, von ihm bestritten wurden. Es ist hierauf die nähere Erörterung der Sachbewandtniß angeord net und als deren Ergebniß von der genannten Kreisdirection angezeigt worden, wie ihre auf früher eingezogene Erkundi gung gestützte Voraussetzung, daß Neidhardt sich von Rei chenbach und aus dem gedachten Wahlbezirke wcggcwendct habe, sich bei nochmaliger genauerer Nachforschung allerdings als irrig erwiesen habe. Da Neidhard früher auf Grund seiner Eigenschaft als Stadtverordneter in die Liste der Wählbaren ausgenommen gewesen war (§. 60 des Wahlgesetzes), diese Eigenschaft aber seitdem verloren hatte, war die Beantwortung der Frage, ob derselbe jetzt noch als Abgeordneter feines Bezirkes anzusehen sei, nach der zeither befolgten Praxis davon abhängig zu ma-
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