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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028241Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028241Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028241Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 67. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-01-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll54. Sitzung 1133
- Protokoll55. Sitzung 1159
- Protokoll56. Sitzung 1185
- Protokoll57. Sitzung 1205
- Protokoll58. Sitzung 1227
- Protokoll59. Sitzung 1257
- Protokoll60. Sitzung 1281
- Protokoll61. Sitzung 1307
- Protokoll62. Sitzung 1319
- Protokoll63. Sitzung 1355
- Protokoll64. Sitzung 1377
- Protokoll65. Sitzung 1397
- Protokoll66. Sitzung 1423
- Protokoll67. Sitzung 1443
- Protokoll68. Sitzung 1469
- Protokoll69.Sitzung 1495
- SonstigesBeilage zu Nr. 69 der zweiten Kammer 1519
- Protokoll70. Sitzung 1525
- Protokoll71. Sitzung 1549
- Protokoll72. Sitzung 1569
- Protokoll73. Sitzung 1583
- Protokoll74. Sitzung 1597
- Protokoll75. Sitzung 1621
- Protokoll76. Sitzung 1645
- Protokoll77. Sitzung 1669
- Protokoll78. Sitzung 1697
- Protokoll79. Sitzung 1725
- Protokoll80. Sitzung 1755
- Protokoll81. Sitzung 1761
- Protokoll82. Sitzung 1781
- Protokoll83. Sitzung 1811
- Protokoll84. Sitzung 1835
- Protokoll85. Sitzung 1863
- Protokoll86. Sitzung 1871
- Protokoll87. Sitzung 1881
- Protokoll88. Sitzung 1895
- Protokoll89. Sitzung 1915
- Protokoll90. Sitzung 1933
- Protokoll91.Sitzung 1949
- BandBand 1850/51,2 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags, n Kammer. 67. Dresden, am 13. Januar 1851« Inhalt: Siebenzigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer am 8. Januar 1851. Berathung des Berichts der ersten Deputation, den Gesetzentwurf wegen Abänderung einiger Bestimmungen des Gesetzes über die Verhältnisse der Civilstaatsdiener vom 7. März 1835 betr. — Allgemeine Berathung. — Besondere Berathung über §. I. Die Sitzung beginnt nach Nil Uhr mit Verlesung des über die gestrige Sitzung durch Secretair Kasten aufgenom menen Protokolls in Gegenwart der Staatsminister v. Frie sen undv. Zschinsky, sowie in Anwesenheit von 59Kam mermitgliedern. Präsident v. Haase: Wenn gegen das vorgetragene Protokoll etwas nicht bemerkt wird, so wird dasselbe als ge nehmigt zu betrachten und von den Abgg. Rittner und Krafft mit mir zu unterzeichnen sein. (Nach der Vollziehung.) Zur Hauptregistrande ist zur Zeit etwas weiter nicht ein gegangen, daher gehen wir jetzt gleich zur Tagesordnung über, nämlich auf den Vortrag des Berichts der ersten De putation, den Gesetzentwurf wegen Abänderung einiger Be stimmungen des Gesetzes über die Verhältnisse der Civilstaats diener vom 7. Marz 1835 betreffend. Ich ersuche den Herrn Referenten, den Vortrag zu erstatten. Referent Abg. Schäffer: Das Dekret, mittelst dessen der Gesetzentwurf, welcher heute die Tagesordnung bildet, der Ständeversammlung mitgetheilt worden ist, lautet wie folgt: Nachdem Se. Königliche Majestät, einer bereits auf dem außerordentlichen Landtage des Jahres 1848 ertheil- ten Zusicherung gemäß, eine Revision der die Pensionsverhält nisse der Civilstaatsdiener betreffenden Bestimmungen dss Gesetzes vom 7. März 1835 haben vornehmen lassen, und auf deren Grund der nebst dazu gehörigen Motiven und sonstigen Anfugen hier angeschlossene Gesetzentwurf bearbeitet worden ist, so sehen Se. Königliche Majestät hierüber nunmehr 11. K. (4, Abonnement-) der verfassungsmäßigen Erklärung der getreuen Stände, denen Allerhöchst Dieselben in Huld und Gnaden stets wohl beigethan verbleiben, entgegen. Dresden, den 25. August 1850. Friedrich August. (L. 8.) Richard Freiherr von Friesen. Die Motive, die zu diesem Gesetzentwürfe gegeben worden sind und im Allgemeinen vorausgeschickt, sind fol gende: Das Pensionswesen für den Civilstaatsdienst hat seine dermalige Einrichtung durch das die Verhältnisse der Civil staatsdiener überhaupt regelnde Gesetz vom 7. März 1835 erhalten, von welchem namentlich die §§.9,19—21,22—49 hierher gehören. Die Grundsätze und Gesichtspunkte, von denen man bei den damals getroffenen Bestimmungen aus gehen zu müssen geglaubt hat, sind in den Motiven zu dem mittelst Dekrets vom 27. Januar 1833 an die Kammern ge brachten Entwürfe jenes Gesetzes erschöpfend dargelegt, so daß es genügt, hier nur im Allgemeinen daraufBezug zu neh men. (S. Landt.-Acten 18ZZ, Abth. I. Bd. 1 S.53flg.) Das später erschienene Militair-Pensionsgesetz vom 17. December1837 beruht, soviel dieOfsiziers- und Wirtwenpen- sionen insbesondere anlangt, im Wesentlichen auf der nämli chen Grundlage. Bis zu jenem Zeitpunkte hatte es an einer festen Norm für die Beurtheilung der Ansprüche der Staatsdiener und ihrer Hinterlassenen auf Ruhegehalt und Pension beinahe gänzlich gefehlt. Die gesetzliche Ordnung dieser Verhältnisse, um sie dem Einflüsse eines mehr oder weniger willkürlichen Ermessens im einzelnen Falle zu entziehen und dem Staats dienste auch von dieser Seite her eine rechtlich gesicherte Grund lage zu geben, erschien daher schon an sich als ein unabweis bares Bedürfniß. Man war aber auch um so mehr zu der Annahme berechtigt, bei den in dieser Hinsicht geschehenen Vorschlägen die richtige, die Mitte zwischen dem Zuviel und Zuwenig innehaltende Grenze nicht überschritten zu haben, als eine Vergleichung der Pensionsgesetze der übrigen konstitu tionellen Staaten Deutschlands ergab, daß dieselben fast sämmtlich den Staatsdienern wesentlich günstigere Bestim mungen enthielten, als der vorgelegte Gesetzentwurf(vcrgl. die Bemerkungen zu §. 31 des ang. Gesetzentwurfs —Land- tagsacten 18ZZ-, a. a. O. S. 68).' Auch haben die in den Ge setzentwurf aufgenommenen bezüglichen Bestimmungen mit einer einzigen, minder weseütlichen Modifikation, die überdies von den Regierungskommiffanen selbst in Anregung gebracht worden war, die einstimmige Billigung der damaligen Kam mern erhalten. 4
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