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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028241Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028241Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028241Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 67. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-01-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll54. Sitzung 1133
- Protokoll55. Sitzung 1159
- Protokoll56. Sitzung 1185
- Protokoll57. Sitzung 1205
- Protokoll58. Sitzung 1227
- Protokoll59. Sitzung 1257
- Protokoll60. Sitzung 1281
- Protokoll61. Sitzung 1307
- Protokoll62. Sitzung 1319
- Protokoll63. Sitzung 1355
- Protokoll64. Sitzung 1377
- Protokoll65. Sitzung 1397
- Protokoll66. Sitzung 1423
- Protokoll67. Sitzung 1443
- Protokoll68. Sitzung 1469
- Protokoll69.Sitzung 1495
- SonstigesBeilage zu Nr. 69 der zweiten Kammer 1519
- Protokoll70. Sitzung 1525
- Protokoll71. Sitzung 1549
- Protokoll72. Sitzung 1569
- Protokoll73. Sitzung 1583
- Protokoll74. Sitzung 1597
- Protokoll75. Sitzung 1621
- Protokoll76. Sitzung 1645
- Protokoll77. Sitzung 1669
- Protokoll78. Sitzung 1697
- Protokoll79. Sitzung 1725
- Protokoll80. Sitzung 1755
- Protokoll81. Sitzung 1761
- Protokoll82. Sitzung 1781
- Protokoll83. Sitzung 1811
- Protokoll84. Sitzung 1835
- Protokoll85. Sitzung 1863
- Protokoll86. Sitzung 1871
- Protokoll87. Sitzung 1881
- Protokoll88. Sitzung 1895
- Protokoll89. Sitzung 1915
- Protokoll90. Sitzung 1933
- Protokoll91.Sitzung 1949
- BandBand 1850/51,2 -
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Ergiebt sich aus diesen allgemeinen Erörterungen von selbst die Grenze, innerhalb welcher die unternommene Revi sion des Gesetzes vom 7. März 1835 sich zu bewegen hatte, so wird es zu Motivirung der einzelnen in den Gesetzentwurf aufgenommenen Bestimmungen nur noch weniger erläu- -ternder Bemerkungen bedürfen. DerBericht, welcher von der ersten Deputation der zwei ten Kammer erstattet worden ist, lautet nun, was seinen all gemeinen Lheil anlangt, wie folgt: Der in der Ueberschrkft naher bezeichnete Gesetzentwurf ist der unterzeichneten Deputation zur Borberathung über wiesen worden. Verfassungsmäßig hat sich derselben die De putation unterzogen und theilt die gewonnene Ansicht in Nachfolgendem mit. Auf die dermalige Einrichtung des Pensionswesens, die dasselbe begründende Gesetzgebung, die Ansichten, welche letzterer unterliegen, und auf die Zwecke, welche man durch selbige verfolgte, auch hier naher eknzugehen, erachtet sich die Deputation bei der Vollständigkeit der dem Gesetzentwürfe .beigegebenen Motiven, und um durch Wiederholungen nicht zu ermüden, überhoben. Eben so überflüssig halt die Depu tation, sich zu verbreiten über die Nothwendlgkcit einer Ab änderung dieses Lheiles der Gesetzgebung. Diese Ab änderung ist ein lang und tiefgefühltes Bedürfnis der Wunsch: das Pensionswesen und dessen Gesamnttbeträge auf ein richtiges Verhältniß zu dem gesammten Staatsauf- wande nach und nach zurückzuführen, ist so laut geworden, daß einer veränderten Gesetzgebung nicht langer Anstand zu geben ist. (Während des Verlesens tritt der Regierungstommissar Kohlschütterein.) Es ist, wie die geehrte Kammer ersehen hat, dem Haupt berichte auch noch ein besonderes Gutachten beigefügt worden. Der Jnhaltdiefes besonderen Gutachtens beschäftigtsich haupt sächlich mitZ.2 des Gesetzentwurfes, allein da nunmehr die allgemeine Berathung über die Vorlage zu beginnen hat und ich nicht voraussehen kann, welchen Gang diese allgemeine Berathung nehmen wird, so scheint es wohl zweckmäßig, auch dieses Separatvotum schon jetzt vorzutragen. Es hat der Verfasser dieses Gutachtens mich früher beauftragt, dieses /Sondergutachten vorzutragen; ich erlaube mir nochmals die Frage an den geehrten Verfasser, ob diese Meinung noch ge genwärtig dieselbe ist, und wenn er es wünscht, so bin ich mit dem größten Vergnügen bereit, seinem Wunsche zu ent sprechen. Abg. Heyn: Ich werde bitten, das Separatvotum selbst vortragen zu dürfen, gleich von meiner Stelle aus: Die unterzeichneten Mitglieder der ersten Deputation begründen ihre von der Mehrheit theilweise abweichende Mei nung in Betreff des neuen Pensionsgesetzes in Folgendem. Es ist eine allgemein bekannte Thatsache, daß das Pen sionswesen zu einer fast unerschwinglichen Höhe angestiegen ist, wie solches die hohe Staatsregierung in den Motiven selbst anerkannt hat. Dieser Gegenstand erfordert bei dem erhöhten Militair- stand sowohl, als auch bei der voraussichtlichen Vermehrung der Civilstaatsdiener um so mehr eine genaue Prüfung, wenn nicht das ganze Pensiynswesen in ein förmliches Druck- system für das ganze Land ,ejusarten soll. Die dermalen von der Staatsregierung in der wahr scheinlichen Höhe von 34,500 Thlr. angegebenen Gehaltsab züge zum Pensionsfonds für Wittwen und Waisen stehen mit dem jährlichen Bedarf für dieselben (mks Ausschluß der vom Hofetat übernommenen' dergleichen Pensionaire) im auffal lendsten Mißverhältnisse, da dieser Bedarf nicht weniger als circa 117,668 Khlr. beträgt. Zieht man die Summe der Ab züge an 34,500 Lhlr. von obiger Ausgabe ab, so verbleiben noch 83,168 Khlr., welche die Staatscasse zu decken hat, mit hin betragen diese Abzüge nicht einmal den dritten Theil für die betreffenden Wittwen und Waisen, ohne der Pensionen für die Scaatsdiener selbst zu gedenken. In Folge dieses Mißverhältnisses sind von der Minori tät der Deputation zur Beseitigung dieses großen Uebelstan- des mehrfache Maaßregeln besprochen und erwogen worden. Zunächst 4) hat man sich gefragt, ob es thunlich ist, daß derStaat nur die. Hälfte der Pensionen sowohl für die Staatsdiener selbst, als auch für derenWittwen und Waisen aufbringt, wo gegen diesfalls die andere Hälfte von den Staatsdienern selbst nach Verhältniß ihres Diensteinkommens, und zwar nach einem auf Gegenseitigkeit gegründeten Systeme, aufzu bringen sein dürfte, oder 2) ob nicht eineDurchschnittsberechnungdes sämmtlichen Diensteinkommens eines jeden Staatsdieners auf die Dauer seiner Dienstzeit bei der Pensionsberechnung zu Grunde ge legt werden möchte, indem ein mit niedrigem Gehalte ange stellter Staatsdiener nur geringe Abzüge erlitten und daher weder in pecuniärer, noch in sonstiger Hinsicht dem Staate diejenigen Dienste geleistet hat, welche er erst bei seinem spa- tern Aufrücken leistet und wonach er endlich eine Pension er halten soll, welche lediglich nach dem letzten und Höchsten Dienstgehalte bemessen wird. Endlich hat man erwogen, ob nicht 3) die ganze Pension vom Budget zu streichen sein und dafür den Staatsdienern 1 Procent ihres Diensteinkommens zuzulegen sein möchte, welchen Falls der bisherige Abzug so wohl, als auch die eknprocentige Erhöhung desDienstgehaltes in eine vom Staatezu gründendePensionscasse fließen müßte, woraus die Pensionen sowohl für die Staatsdiener, als auch für deren Wittwen und Waisen zu bestreiten wären. Wenn nun aber nach Lage der dermaligen Umstände die Durchführung eines jeden der vorgedachten drei Vorschläge ihre großen Schwierigkeiten mit sich führt, so ist die Minori tät nicht gemeint, etwas zu verlangen, was im jetzigen Au genblicke unausführhar erscheinen mag, indem sie um des un erreichbar Besseren willen nicht auch das minder Bessere ein zubüßen Gefahr laufen will. Dagegen hat die Minorität nach Ausweis der tabellarischen Uebersichten unter und L. einen vermittelnden Ausweg ausgesucht, flach welchem die Staatsdiener auf der einen Seite etwas höhere, aber gleich mäßig steigende Abzüge zu dem Pensionsfonds erleiden und auf der andern Seiten etwas niedrige Pensionen erhalten sollen. Dem ersteren Vorschläge wegen der etwas.erhöhten regelmäßig steigenden Abzüge ist die Deputation in ihrer Ge--
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