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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028241Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028241Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028241Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 68. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-01-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll54. Sitzung 1133
- Protokoll55. Sitzung 1159
- Protokoll56. Sitzung 1185
- Protokoll57. Sitzung 1205
- Protokoll58. Sitzung 1227
- Protokoll59. Sitzung 1257
- Protokoll60. Sitzung 1281
- Protokoll61. Sitzung 1307
- Protokoll62. Sitzung 1319
- Protokoll63. Sitzung 1355
- Protokoll64. Sitzung 1377
- Protokoll65. Sitzung 1397
- Protokoll66. Sitzung 1423
- Protokoll67. Sitzung 1443
- Protokoll68. Sitzung 1469
- Protokoll69.Sitzung 1495
- SonstigesBeilage zu Nr. 69 der zweiten Kammer 1519
- Protokoll70. Sitzung 1525
- Protokoll71. Sitzung 1549
- Protokoll72. Sitzung 1569
- Protokoll73. Sitzung 1583
- Protokoll74. Sitzung 1597
- Protokoll75. Sitzung 1621
- Protokoll76. Sitzung 1645
- Protokoll77. Sitzung 1669
- Protokoll78. Sitzung 1697
- Protokoll79. Sitzung 1725
- Protokoll80. Sitzung 1755
- Protokoll81. Sitzung 1761
- Protokoll82. Sitzung 1781
- Protokoll83. Sitzung 1811
- Protokoll84. Sitzung 1835
- Protokoll85. Sitzung 1863
- Protokoll86. Sitzung 1871
- Protokoll87. Sitzung 1881
- Protokoll88. Sitzung 1895
- Protokoll89. Sitzung 1915
- Protokoll90. Sitzung 1933
- Protokoll91.Sitzung 1949
- BandBand 1850/51,2 -
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Daß jetzt der richtige Zeitpunkt dazu nicht ist, erkenne ich durch und durch, und auch die Deputation hat es erkannt, als sie den Lheil der Motive auf Seite 460 sich vergegenwärtigt hat. Es ist derjenige Kheil, welcher mit den Worten anfangt: „Macht es nun diese Sachlage an und für sich keineswegs un- thunlich, auch jetzt noch in den bezeichneten Weg eknzulenken, so leuchtet doch ein, daß die Durchführung irgend eines hier auf berechneten Planes, soll die davon zu erwartende Abhülfe sucht bis zu einer ganz fernen Zukunft hinausgeschoben wer den, für den Anfang sehr bedeutende finanzielle Anstrengungen erheischen würde, um den Pensionsfonds mit den zu seinem selbstständigen Bestehen erforderlichen Mitteln auszustatteü" N. s. w. Ich habe aber geglaubt, dieser Zeitpunkt istwenig- siens nicht fern, wo eine derartige Maaßregel ergriffen werden kann; denn mögen wir auch, meine Herren, den Pensivnssatz Herabdrücken Lis unter das Minimum, bis unter die Kiese, welche die Minorität Ihrer Deputation vorgcschlagen hat, so kann besten ungeachtet diese Last so groß werden, daß sie im- rner noch eine unerschwingliche genannt werden muß, eben deshalb, weil sie nie im Woraus ihrer Höhe nach zu berechnen rst. Ich habe mir daher erlauben wollen, der Staatsregierung And der Kammer einen Antrag zur Annahme zu empfehlen. Ich werde mir erlauben, diesen Antrag vorzulesen. Er lautet so: „Durchdrungen von der Wahrheit und dem Gewicht des in den Motiven Seite 460 Gesagten, jedoch auch überzeugt davon, daß die in naher Aussicht stehende Reorganisation der untern Justiz- und Verwaltungsbehörden eine erwünschte und wahrscheinlich in dieser Weise bald nicht wiederkehrende Ge legenheit bietet, so beantrage ich: die Staatsregierung wolle Lei der bevorstehenden Reorganisation der untern und resp. Mittlern Justiz- und Verwaltungsbehörden auf verhältm'ß- mäßig numerische Verminderung der anzustellenden Staats diener Bedacht nehmen und durch die fortgesetzte sorg fältigste Wahl tüchtiger Arbeitskräfte dahin wirken, daß durch diese quantitative Reduction den Angestellten, und namentlich den untern Beamten, höhere Gehalte, als es bisher der Fall war, gewährt werden, um hierdurch die Möglichkeit herbeizu führen, daß aus den Mitteln und Beiträgen der Staatsdiener selbst resp. nach und nach ein ausreichender Pensionsfonds, oder doch wenigstens ein Fonds von solcher Größe erlangt wird, daß die Kräfte des Staates und der Steuerpflichtigen in erträglicherer Weise, als es jetzt der Fall, in Anspruch ge nommen werden." Mein Zweck geht also dahin, man möge mit quantitativ wenigem Kräften das durchzusetzen suchen, was man vielleicht hin und wieder mit vielen Kräften zu er zielen gesucht hat, und man möge dafür den höher angestreng ten Arbeitern höhere Gehalte zukommen lassen, dann aber auch das, was man, namentlich in den untern Stellen, bisher durchaus nicht konnte, weil sie zu niedrig dotirt waren, ein- sthren, nämlich durch eigene Beiträge nach und nach einen eigenen Pensionsfonds bilden lassen. Har man einen solchen Pensionsfonds nach und nach von ausreichenderHöhe erreicht, so wird inan auch diesen durch zinsbare Anlegung in Kurzem vergrößern können. Man würde dann einen Fonds haben, welcher abwendet, daß die Kräfte der Staatskasse in so aus gedehnter Weise zur Aufbringung der Pensionen, wie bisher, in Anspruch genommen werden, und welcher anderntheils mit der Zeit es möglich macht, daß der Pensionsfonds sich selbst verbaut. Ich bitte den Herrn Präsidenten, diesen An trag zur Unterstützung zu bringen. Präsident v. Haase: Der geehrte Abgeordnete hat selbst schon sehr richtig bemerkt, daß gegenwärtig über die specielle Bestimmung berathen wird, welcher Zeitraum bei der durchschnittlichen Berechnung der Pension anzunehmen sei. Im Interesse des Antragstellers selbst, sowie zur Verein fachung der Verhandlungen, ersuche ich den geehrten Abgeord- ten, diesen Antrag zu verschieben, bis wir zum Schluß der speciellen Bcrathung gekommen sind. Abg. Lehmann: Ich bin vollkommen damit einver standen. Ich habe den Antrag in diesem Augenblicke nur ein gebracht, um Denjenigen, welche vielleicht ihr Heil darin su chen, den Pensionssatz so tief als möglich herabzudrücken, zu zeigen, daß es eigentlich ganz andere, und zwar durchgreifen dere Mittel giebt, die Staatscasse vor wirklicher Ucberlastung zu bewahren, als die Herabdrückung der Pcnsionssätze. Abg.H ep n: Der geehrteRegierungScommissarhatanjetzo so ziemlich zugestanden,daßesbeinahe gleichgültig sei, ob man eine dreijährige oder fünfjährige Durchschnittszeit annehmen wolle oder nicht. Er hat dies auch bei derDeputationsbe- rathung ausdrücklich erklärt. Wenn also nach seiner eigenen Ansicht kein so großer Unterschied darin liegt, nun so finde ich auch keinen Grund, warum man sich dagegen sträubt, statt einer dreijährigen eine fünfjährige Durchschnittszeit anzu nehmen. Ich glaube aber, es ist ein großer Unterschied, ob bei irgend Jemandem eine dreijährige oder fünfjährige Durch- schnittszeitangenommen wird, denn es ist leichter, wenn einer in eine höhere Stelle eingerückt ist, noch drei Jahre zu dienen, als fünf Jahre. Also darin liegt der Unterschied, und das hat mich bewogen, von der zehnjährigen Durchschnittszeit ab zugehen und mich der Majorität in dieser Beziehung anzu schließen. Abg. Haberkorn: Ich werde mich, was den ersten Punkt anlangt, der Ansicht der Deputation anschließen und dafür sein, daß man einen fünfjährigen Durchschnitt sucht. Es ist wohl in der Regel anzunehmen, daß ein Beamter fünf Jahre hinter einander seine Stellung bekleidet hat. Dies soll die Norm zu seiner Pcnsionirung abgeben. Das Gegentheil wird nur die Ausnahme fein. Da wir aber nicht für die Aus nahme, sondern für die Regel Gesetze geben, so kann es dabei bewenden, daß man einen fünfjährigen Durchschnittannimmt. Anlangend den andern Punkt, so werde ich mich für die Mi norität erklären. Es ist, wie der Abg. Axt erwähnte, ganz richtig, daß in der Städteordnung die Bestimmung enthalten
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