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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028241Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028241Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028241Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 71. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-01-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll54. Sitzung 1133
- Protokoll55. Sitzung 1159
- Protokoll56. Sitzung 1185
- Protokoll57. Sitzung 1205
- Protokoll58. Sitzung 1227
- Protokoll59. Sitzung 1257
- Protokoll60. Sitzung 1281
- Protokoll61. Sitzung 1307
- Protokoll62. Sitzung 1319
- Protokoll63. Sitzung 1355
- Protokoll64. Sitzung 1377
- Protokoll65. Sitzung 1397
- Protokoll66. Sitzung 1423
- Protokoll67. Sitzung 1443
- Protokoll68. Sitzung 1469
- Protokoll69.Sitzung 1495
- SonstigesBeilage zu Nr. 69 der zweiten Kammer 1519
- Protokoll70. Sitzung 1525
- Protokoll71. Sitzung 1549
- Protokoll72. Sitzung 1569
- Protokoll73. Sitzung 1583
- Protokoll74. Sitzung 1597
- Protokoll75. Sitzung 1621
- Protokoll76. Sitzung 1645
- Protokoll77. Sitzung 1669
- Protokoll78. Sitzung 1697
- Protokoll79. Sitzung 1725
- Protokoll80. Sitzung 1755
- Protokoll81. Sitzung 1761
- Protokoll82. Sitzung 1781
- Protokoll83. Sitzung 1811
- Protokoll84. Sitzung 1835
- Protokoll85. Sitzung 1863
- Protokoll86. Sitzung 1871
- Protokoll87. Sitzung 1881
- Protokoll88. Sitzung 1895
- Protokoll89. Sitzung 1915
- Protokoll90. Sitzung 1933
- Protokoll91.Sitzung 1949
- BandBand 1850/51,2 -
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Präsident v. Haase: Meine Herren, ich glaube, es wird nichts übrig bleiben, als nochmals abzustimmen. Ist die Kammer dieser Meinung? — Einstimmig Za. Präsident v. Haase: Ich bemerke, daß der in Frage kommende Vorschlag der Deputation auf der vorletzten oder mittelsten Spalte Seite 471 des Berichts sich befindet. Referent Vicepräsident v. Criegern: Ich glaube, jedem Zrrthume wird dadurch vorgebeugt, wenn der Herr Präsident darauf aufmerksam macht, daß der Vorschlag, der mit rother Schrift gedruckt ist, in Frage kommt. *) Präsident v. Haase: Es handelt sich also darum, ob dieser Vorschlag der Deputation angenommen wird. Ich frage: nimmt die Kammer diesen Vorschlag der Deputation an, welcher Seite 471 mit rother Schrift abgedruckt ist? Ich werde die Namen der Abstimmenden sehr langsam vorlesen, bitte aber auch die Abstimmenden, ihr Ja oder Nein laut zu sprechen. Mit Nein antworten: Vicepräsident v. Criegern, Sccretair Kasten, - Scheibner, Abg. Beutler, - v. Petrikowsky, - Kreller, - v.Zezschwitz, - Sachße, - v. Schönfels, - v. Einsiedel aufGnand- stein, - Thiersch, - v. Berlepsch, - 0. Platzmann, - Meisel, - V.Jahn, Abg. Golle, - Pusch, - Päßler, - v. Beschwitz, - v. Arnim, - Rittner, - Kraft, - Stockmann, - Haußmann, - Huth, - Hrlbert, - v. Einsiedel auf Schar fenstein, - v.d. Planitz, - v. d. Beeck, Präsident v. Haase. Abg. Unger, - Thiermann, - Medickc, - Ludwig, - 0. Kuntzsch, - Zimmermann, - Neydel, - Eulitz, - Wend, - Oehmichen, - Axt, - Dehme, - Elbel, - Naundorf, - Herrmann a. Spittwitz, Mit Ja antworten: Abg. Haberkorn, - Herrmann a. Auritz, - v. Nostitz,. - Müller a. Mühltroff, - Riedel, , - Lehmann, - Müller a. Gablenz, - Whitsield, - Kleeberg, - Heyn, - Reichenbach, - Siegert, - Kunzmann, - Winkler. Präsident!). Haase; Sonach ist also der Zusatz zu ß. 10m it30gegcn29S tim men abgeworfen worden. -*) Diesen in den Landtagöacten Beilage zur II. Abthl. 1. Bd. befindlichen Vorschlag mit rother Schriftgedr»cft, s. M.!I. K. Nr. 69 S. 152V, Tabelle 8. dritte Spalte. Referent Viccpräfidentv. Criegern: Zu Abschnitt L. §. 27 des genannten Gesetzes. §. 11. Sämmtliche bei den Brigaden, Regimentern und übrigen Abtheilungen der Armee in den Listen stehende Unteroffiziere und Soldaten (§. 14), auch wenn sie in admi nistrativen Stellen verwendet werden, haben auf Pension An spruch 1) nach zurückgelegter fünfunddreißigjährigcr wirk- lichcrDienstzeit in der ersten Abtheilung der activen Armee, 2) wegen überkommener Unfähigkeit zu fernerer Mili- tairdienftleistung, vorausgesetzt, daß dieselbe bei einer militairischen Dienflverrichtung unmittelbar, oder in Folge derselben eingetreten und eine gänz liche oder theilweise Erwerbsunfähigkeit damit ver bunden ist. Die Motive beziehen sich zugleich auf §. 11, 12 und 13, deshalb bitte ich um die Erlaubniß, die genannten Para graphen mit zu lesen: Zu §. 28 des genannten Gesetzes. 8- 12- In Beziehung auf Pensionsansprüche ist dir Dienstunfähigkeit (Invalidität) nach zwei Graden zu beur- theilen. Zu 29,30,31 des genannten Gesetzes. §. 13. Als dem ersten Grade angehörend sind Diejenigen zu betrachten, welche zur Dienstleistung als Soldaten und zur Sicherung ihres Unterhaltes im bürgerlichen Leben ganz unfähig geworden. Dem zweiten Grade gehören Diejenigen an, welche zum Dienste als Soldaten nicht mehr geeignet, doch aber noch im Stande sind, sich einen wesentlichen Lheil ihres Unterhaltes im bürgerlichen Leben zu erwerben. Die Motive zu §. 11,12 und 13 lauten: Zu §§. 11,12 und 13. Die 11—13 enthalten blos eine genauere Bezeich- nung der zu Pensionsansprüchen berechtigenden fünfunddrei- ßigjährigen Dienstzeit und Invalidität, sowie der Invalid!» tatsgrade. Es steht damit Z. 15 in Verbindung, in welcher einer Invalidität dritten Grades weiter nicht Erwähnung ge schehen. Da dieselbe einen Pensionsanspruch nicht begrün- den kann, so hat es angemessen geschienen, hinsichtlich eines solchen Anspruchs ferner nur zwei Grade bestehen zu lassen. Der Bericht hat dazu nichts zu erwähnen gefunden. Präsident v. Haase: Ich erwarte nun, ob Je mand zunächst über§. 11 eine Bemerkung zu ma chen habe. Nimmt die Kammer §. 11 an? — Ein stimmig Ja. Präsident!). Haase: Ich wiederhole die Frage in Bezug auf §. 12. Wünscht Jemand bei dieser das Wort? — Nimmt die Kammer Z. 12 an? — Einstimmig Ja. Präsident V. Haase: Es scheint nicht, daß Jemand das Wort zu §. 13 begehrt. Nimmt die Kammer §. 13 an? — Einstimmig Ja. II. K. (H. Mmmement.) 21
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