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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028241Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028241Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028241Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 75. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-01-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll54. Sitzung 1133
- Protokoll55. Sitzung 1159
- Protokoll56. Sitzung 1185
- Protokoll57. Sitzung 1205
- Protokoll58. Sitzung 1227
- Protokoll59. Sitzung 1257
- Protokoll60. Sitzung 1281
- Protokoll61. Sitzung 1307
- Protokoll62. Sitzung 1319
- Protokoll63. Sitzung 1355
- Protokoll64. Sitzung 1377
- Protokoll65. Sitzung 1397
- Protokoll66. Sitzung 1423
- Protokoll67. Sitzung 1443
- Protokoll68. Sitzung 1469
- Protokoll69.Sitzung 1495
- SonstigesBeilage zu Nr. 69 der zweiten Kammer 1519
- Protokoll70. Sitzung 1525
- Protokoll71. Sitzung 1549
- Protokoll72. Sitzung 1569
- Protokoll73. Sitzung 1583
- Protokoll74. Sitzung 1597
- Protokoll75. Sitzung 1621
- Protokoll76. Sitzung 1645
- Protokoll77. Sitzung 1669
- Protokoll78. Sitzung 1697
- Protokoll79. Sitzung 1725
- Protokoll80. Sitzung 1755
- Protokoll81. Sitzung 1761
- Protokoll82. Sitzung 1781
- Protokoll83. Sitzung 1811
- Protokoll84. Sitzung 1835
- Protokoll85. Sitzung 1863
- Protokoll86. Sitzung 1871
- Protokoll87. Sitzung 1881
- Protokoll88. Sitzung 1895
- Protokoll89. Sitzung 1915
- Protokoll90. Sitzung 1933
- Protokoll91.Sitzung 1949
- BandBand 1850/51,2 -
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nicht räthlich, und sie deutet damit im Voraus auf die Füglich keit hin, daß die betreffenden BestimmungenjderjGrundrechte früher oder später modisicirt werden dürsten. Gerade das ist es aber, was ich nicht wünsche. . Wenn diese Bestimmungen «einmal festgestellt sind , so halte ich es sür wichtig, daß man ihnen eine so große Stabilität wie nur immer möglich gebe, daß man sie mit allen Garantien umringe, die man nur irgend haben kann, und eine solche Garantie erblicke ich aller dings in der Aufnahme in die Verfassungsurkunde; denn, meine Herren, die Bestimmungen der Verfassungsurkunde können nicht so leicht geändert werden, wie ein Gesetz, es ist eine solche Modisicatioy mit größereN.Schwierigkeiten verbun den, und man sieht kn. einem ungünstigen Falle eher über ein Gesetz, als über die Verfassungsurkunde hinweg.. Ich halte es daher für rathsam, daß aus den angeführten Gründen trotz der Erklärung der Staatsregierung auf die Berathung der Abschnitte I. bis VI, unter und die Revision.der betref fenden Bestimmungen eingegangen werde. Abg. Sachßer Obschon ich in der Hauptsache dem Be richte der Deputation meinen Beifall schenken muß, und ins besondere den yon ihr gestellten Anträgen, so bin ich doch der festen Ueberzeugung, das Resultat,würde ein ganz anderes sein, wenn diese Vorlage Mrst an die zweite Kammer gelangt wäre; nicht als ob ich es tadelte, daß sie zuerst an die erste Kammer gelangt ist, es zeigt sich darin das Zweikammer system. Ich betrachte den Bericht mit seinen Anträgenals eine Concession gegen die erste Kammer, als befürchte man, daß wir außerdem mit unfern besten Absichten, etwas Gutes zu Stande zu bringen, dennoch unverrichteterHauptsache den Rückweg antreten müßten. Ich hätte es allerdings auch gern gesehen und kann nur billigen , daß die grundrechtlichen Be stimmungen, welche die Staatsregierung angemessen ge funden, in die Verfassungsurkunde ausgenommen werden. Die Gründe aber, welche die Deputation bestimmt haben, sind nur eben solche nachgebende,mrrd insofern werde ich eben auch für ihre Anträge stimmen, obschon mehrere dieser Gründe mir keineswegs genügend erscheinen. So findet sie die Be nennung „Ständeversammlung„Stände" statt „Kam mern" so sehr gleichgültig. Nun in gewisser Beziehung, wenn man den Sprachgebrauch ändern, wenn man unter „Stände," „Abgeordnete" verstehen will, so kann man die Benennung „Stände" annehmbar finden und mit „Abgeordnete" sür gleichbedeutend betrachten. Der Name >,Ständeversamm lung" rührt noch aus der Zeit her, wo es in Sachsen nur zwei Stände alsLandesvertretung gab, Ritter undStadträthe; jetzt werden drei Stände, allenfalls noch ein vierter angenommen, nämlich es sind die Stände der Ritterschaft, der städtischen, der bäuerlichen Deputaten und des Fabrik- und Handels standes, eine höchst unvollkommene Einteilung, weil dabei so sehr viele Stände ausgeschlossen werden, die immer darüber klagen- daß sie nicht vertreten sind, wie man das nicht blos erst in neuerer Zeit so oft zu vernehmen hat.' In dieser Hin sicht wäre zu wünschen, daß der Ausdruck „Stä.ndeversgmm- lung" wegsielc und mit dem Ausdrucke „Kammern" ver tauscht würde, wie es in der Gesetzesvorlage geschehen ist, es wird dann auch Vieles verständlicher. Versteht man jedoch darunter nicht, ob Jemand zu diesem oder jenem Gewerbe, zu diesem oder jenem Lebensberufe gehört, nun so kann man sich dami.t aussöhnen; insofern kann man es auch bei den ersten sechs Abschnitten der Verfassungsurkunde lassen. Wünschens werth wäre es wohl gewesen, daß die Bestimmungen der Grundrechte der Verfassungsurkunde selbstjeinverleibt wür den, weil schon der Form nach größere Schwierigkeiten mit Veränderung der Verfassungsurkunde verbunden sind und man deshalb für die längere Beständigkeit der einzelnen Be stimmungen aus den Grundrechten eine größere Gewähr hat. Wenn man aber annimmt, daß dennoch eine solche Form kein fester Riegel gegen Veränderungen ist, so kann man sich auch damit aussöhnen, daß jene Bestimmungen der Grundrechte in rin besonderes Gesetz ausgenommen werden. Selbstver ständlich ist es, daß die Grundrechte nicht eher aufgehoben wer den können, als bis das, was davon bleiben soll, festgestellt ist und Annahme in der Kammer gefunden hat. Es wäre ge wiß ein gewaltiger Mißgriff, wenn wir die Grundrechte auf heben und hinterher erst bestimmen wollten, was davon wiederhergestellt werden soll; das liegt auch ganz und gar nicht in dem Anträge der geehrten Deputation, wohl aber liegt es in dem Anträge der ersten Kammer, dessen Beipflich tung sic uns anzusinnen sich wohl hätte enthalten mögen. Abg. Rie.del: Ich werde mich sehr kurz fassen, denn ich müßte Vieles wiederholen, was einige Abgeordnete schon gesagt Haben und was der Abg. Haberkorn weit gründlicher beleuchtet hat, als wie ich es beleuchten könnte sich werde aber auch gegen den Antrag der Deputation stimmen, ich wünsche nämlich auch, daß diejenigen Bestimmungen, welche aus den Grundrechten in Sachsen zur Ausführung kommen sollen, in die Verfassungsurkunde ausgenommen werden; denn be trachtet man sie als Grundrechte, dann verdienen sie auch, daß sie in das Staatsgrundgesetz ausgenommen werden, denn es bietet mir mehr Garantie, wenn sie darin stehen, als wenn sie durch ein bloßes Gesetz geordnet und geregelt werden. Hinsichtlich der übrigen Bestimmungen, weshalb die Depu tation auf eine Revision nicht eingehen will, hätte ich weniger einzuwenden, weil es sich blos um einigeWorte handelt, z.B. ob wir Staatsangehörige oder Staatsunterthanen heißen, das ist mir einerlei. Die Engländer betrachten sich auch als Staatsunterthanen und siüd stolz darauf, englische Staats unterthanen zu sein; sie köntten es auch auf ihre Verfassung. Aber daß die Bestimmungen der Grundrechte nicht in die Verfassungsurkunde ausgenommen werden sollen, damit kann ich mich nicht einverstanden erklären. Uebrigens freue ich mich noch, daß diejenigen Worte, die ich in einer der ersten Sitzungen dieses Landtags Denjenigen, welche von der An sichtausgingen, dem Rufe der Staatsregierung, welcher dahin ging, ein Wahlgesetz und einige notwendige Gegenstände zu beraten, gefolgt zu sein, um etwas Gutes schaffen zu helfen,
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