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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028241Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028241Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028241Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 75. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-01-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll54. Sitzung 1133
- Protokoll55. Sitzung 1159
- Protokoll56. Sitzung 1185
- Protokoll57. Sitzung 1205
- Protokoll58. Sitzung 1227
- Protokoll59. Sitzung 1257
- Protokoll60. Sitzung 1281
- Protokoll61. Sitzung 1307
- Protokoll62. Sitzung 1319
- Protokoll63. Sitzung 1355
- Protokoll64. Sitzung 1377
- Protokoll65. Sitzung 1397
- Protokoll66. Sitzung 1423
- Protokoll67. Sitzung 1443
- Protokoll68. Sitzung 1469
- Protokoll69.Sitzung 1495
- SonstigesBeilage zu Nr. 69 der zweiten Kammer 1519
- Protokoll70. Sitzung 1525
- Protokoll71. Sitzung 1549
- Protokoll72. Sitzung 1569
- Protokoll73. Sitzung 1583
- Protokoll74. Sitzung 1597
- Protokoll75. Sitzung 1621
- Protokoll76. Sitzung 1645
- Protokoll77. Sitzung 1669
- Protokoll78. Sitzung 1697
- Protokoll79. Sitzung 1725
- Protokoll80. Sitzung 1755
- Protokoll81. Sitzung 1761
- Protokoll82. Sitzung 1781
- Protokoll83. Sitzung 1811
- Protokoll84. Sitzung 1835
- Protokoll85. Sitzung 1863
- Protokoll86. Sitzung 1871
- Protokoll87. Sitzung 1881
- Protokoll88. Sitzung 1895
- Protokoll89. Sitzung 1915
- Protokoll90. Sitzung 1933
- Protokoll91.Sitzung 1949
- BandBand 1850/51,2 -
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Ng. v, Nostitz-Drzewiecki, Abg. Reichenbach, - Müller a. Mühltroff, - Kunzmann, j - Riödel, - Präsident v. Haase: Es ist die Frage beantwortet von! 48 Mitgliedern der Kammer bejahend und von 13 Mitglie-i Sern verneinend. Sonach ist der-Antrag angenommen. Ich komme nun, Meine Herren, auf den zweiten Antrag , der, sich auf Seite 503 befindet und sich auf die mit bezeichnete! Vorlage bezieht, und zwar auf die Abschnitte I. — VI. und dann auf den Gesetzentwurf unter 8. Auch hier beziehe ich mich auf die Gründe, welche die Deputation im Berichte für! diesen Antrag niedergelegt hat, und zu welchen noch in der Debatte hinzugetretm sind die Bedenken, welche aus den gegenwärtig in Dresden stattsindenden Conserenzen unter den Bevollmächtigten der deutschen Regierungen entnommen sind, indem es nicht unmöglich sei, daß in diesen Conferenzen Beschlüsse gefaßt würden, welche abermals eine Abänderung Desjenigen herbeiführen könnten, was wir jetzt beschließen, dürften, sowie die Geltendmachung des Umstandes, daß wir, am Abend des Landtages stehen und schon um deswillen, selbst abgesehen von der großen Mehrheit, mit welcher der gleiche, Antrag in der ersten Kammer angenommen worden ist, nicht zu erwarten stehe, daß ein ResultatausderspeciellenBerathungj dieser Vorlagen unter Ablehnung des Deputationsantrages,- hervorgehe. Die Sprecher, welche diesem Anträge nicht bei-^ gepflichtet, haben dem letztem besonders entgegengestellt, daß! bei der Annahme dieses Antrages der eigentliche Zweck, wes-j halb dieser Landtag einberufen worden, vereitelt werde und es besser sei, durch Berathung dec Vorlagen I. — VI. ein Gan zes und Vollständiges zu erhalten. Der Antrag selbst lautet! so: „DieKammer wolle sich durch Zurückweisung, des Entwurfs unters, hinsichtlich der Abschnitte I. bis mit VI. der revidirten Verfass»ngsüvkunde, sowie des Gesetzentwurfs unter L. dahin erklä ren, daß die Verfassungsurkunde vom 4. Sep tember 1831 in ihreml. bis mit VI. Abschnitte für jetzt unverändert fortbestehen solle." Auch hier setze ich die Genehmigung der Kammer voraus, durch Na mensaufruf zur Frage und Abstimmung zu verschreiten. Ich frage: stimmt die Kammer hierin der Ansicht unserer Depu tation bei? Mit Ja beantworten die Frage: Viceprasident v. Erregern, Secretair Kaste», Secretair Scherbner, Abg. Beutler, - v. Petrikowsky, . Kreller, - Unger, - V. Lhiermann, - v. Zezschwitz, - Sachße, - v. Schönfels, - v. Einsiedel aufGnand- stein, Abg. Thiersch, - v. Berlepsch, - Ludwig, - V.Kuntzsch, - Neydel, - Eulitz, - Wend, - v. Platzmann, - Axt, - Dehme, - Meisel, - v. Jahn, - Golle, I Abg. Pusch, V - Herrmann a. Spittwitz, - v. Befchwitz, - Lehmann, - v. Arnim, - Rittner, - Kraft, - Müller a. Gablenz, - Whitsield, - Kleeberg, - Heyn, - Stockmann, Mit Nein Abg. Haußmann, - Hulh, - Hilbert, - v. Einsiedel auf Schar- - fenstein, Schäffer, - v. d. Planitz, - Siegert, - Winkler, - v. d. Beeck, Präsident!). Haase. antworten: Abg. Medicke, - Zimmermann, - Oehmichen, - Kölz, - Elbel, - Naundorf, - Haberkorn, Abg. Päßler, - Herrmann a. Auritz, - v. Nvstitz-Drzewiecki, - Müller a. Mühltroff, » Riedel, - Reichenbach, - Äunzmann. Präsident v. Haase: Die gestellte Frage ist mit 47 Stimmen gegen 14 bejaht worden. ReferentViceprasident v. Criegern: Schließlich ist noch zweier Eingaben zu gedenken, welche mit dem Gegenstände der gegenwärtigen Berichtserstattung im Zusammenhänge stehen und ebenfalls an die unterzeich nete Deputation überwiesen worden'sind. Die erste von dem Religkonsvorstande der israelitischen Gemeinde zu Dresden, v. Frankel, Oberrabiner, und Wilhelm Schie unterzeichnete,an diehöhenStändekammemdes König reichs Sachsen und zunächst an die erste hohe Kammer gerich tete, verbreitet sich umständlich über denJnhaltdcs jenseitigen 'Deputationsberichts, soweit sich dieser S. 280 sig. auf §. 62 Und 68 des Entwurfs der revidirten Verfassüngsurkunde be zieht, und schließt hieran die^Crklärung an: „daß sie sich gegen eine etwa vorzunehmende Bera thung der §.62 des Verfassungsentwurfs und der §. 76 des Wahlgcsetzentwurfs hierdurch feierlichste verwahrten, und daßjedenfallsdie aä VI. derVerord- nung vom 20. April 1849 (die Ausführung einiger Bestimmungen derGrundrechtedes deutschen Volks betreffend, Gesetz- und Verordnungsblatt'S. 65) ins Leben getretene Gleichstellung unangetastet blei- benmüsse." Die erste Kammer hat, nachdem einige Bemerkungen über die formelle Unzulässigkeit des Schlußantrages gemacht worden waren, beschlossen, diese Petition ohne alle weitere Bemerkung mit den Protocollen an die zweite Kammer ge langen zu lassen. Mit Rücksicht auf das vorstehend entwickelte Gutachten Ihrer Deputation würde es überhaupt nicht an der Zeit fein, auf den materiellen Inhalt jener Eingabe einzugehen, doch könnte solche, wenn sie formell zulässig erschiene, vor der Hand aufbewahrt und künftig nach Befinden anderweit in Erwä- gung gezogen werden. Da aber Protestationen der Art durch aus unstatthaft sind, so schlägt die Deputation der Kammer vor, zu beschließen: daß diese Eingabe, als zur ständischen Berücksichti gung nicht geeignet, beizulegen sei.
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