Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028241Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028241Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028241Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 77. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-02-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll54. Sitzung 1133
- Protokoll55. Sitzung 1159
- Protokoll56. Sitzung 1185
- Protokoll57. Sitzung 1205
- Protokoll58. Sitzung 1227
- Protokoll59. Sitzung 1257
- Protokoll60. Sitzung 1281
- Protokoll61. Sitzung 1307
- Protokoll62. Sitzung 1319
- Protokoll63. Sitzung 1355
- Protokoll64. Sitzung 1377
- Protokoll65. Sitzung 1397
- Protokoll66. Sitzung 1423
- Protokoll67. Sitzung 1443
- Protokoll68. Sitzung 1469
- Protokoll69.Sitzung 1495
- SonstigesBeilage zu Nr. 69 der zweiten Kammer 1519
- Protokoll70. Sitzung 1525
- Protokoll71. Sitzung 1549
- Protokoll72. Sitzung 1569
- Protokoll73. Sitzung 1583
- Protokoll74. Sitzung 1597
- Protokoll75. Sitzung 1621
- Protokoll76. Sitzung 1645
- Protokoll77. Sitzung 1669
- Protokoll78. Sitzung 1697
- Protokoll79. Sitzung 1725
- Protokoll80. Sitzung 1755
- Protokoll81. Sitzung 1761
- Protokoll82. Sitzung 1781
- Protokoll83. Sitzung 1811
- Protokoll84. Sitzung 1835
- Protokoll85. Sitzung 1863
- Protokoll86. Sitzung 1871
- Protokoll87. Sitzung 1881
- Protokoll88. Sitzung 1895
- Protokoll89. Sitzung 1915
- Protokoll90. Sitzung 1933
- Protokoll91.Sitzung 1949
- BandBand 1850/51,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
dahin führt, daß die Erziehung der Kinder Staatszweck wer den soll. Denn ich wiederhole nochmals, es ist dies Sache des Einzelnen und der Familie. Meine finanziellen Bedenken sind nun folgende: 1) daß es mir etwas sehr Ungewöhnliches zu sein scheint, das Postulat um das Doppelte beinahe zu ver mehren und die Gehalte der Volksschullehrer dergestalt zu normiren, daß sie möglicherweise verdoppelt werden können. Denn der Minimalsatz von 120 Lhlr. ist ja eben nur die Hälfte von 240 Lhlr. oder dem Gehalte, bis zu welchem die Erhöhung des Minimalsatzes ansteigen kann. Das scheint mir etwas Ungewöhnliches, die Bezüge der öffentlichen An gestellten bis auf das Doppelte zu vermehren. Ein weiteres Bedenken finde ich in dem dermaligen finanziellen Stand punkte, welches mehrere Abgeordnete bereits angedeutet haben und welches der Finanzdeputation die Pflicht auferlegt, Sie auf die unverhältnißmäßige und unangemessene Höhe dieser Steigerung aufmerksam zu machen. Will die geehrte Kammer trotzdem die Position bewilligen, so haben wir wenigstens, denen Sie die Pflicht auferlegt haben, Sie in vorkommenden Fallen auf die finanzielle Lage des Landes aufmerksam zu machen, unsere Pflicht gethan, indem wir abriethen von An nahme dieses Satzes. Ich muß bemerken, daß die Position 66 ä. einen vollkommen freien Spielraum giebt, um das Bedürfniß der Schullehrer in festgesetzter Maaße zu normiren. Die Bei trage aus der Staatscasse betragen jetzt schon 16,000 Thaler. Es ist dieses Postulat um 6000 Lhlr. jährlich erhöht vorge schlagen, und dieKammer kann ja zwei und mehrere Lausend Lhaler noch zusetzen. Aber besser ist es stehen zu bleiben bei dem bisher beobachteten Verfahren, als zu erklären, daß der Staat in der Regel einschreiten müsse. Was die Bedenken des Abg. v. d. Beeck anlangt gegen das Disciplinarverfahren, so kann ich dieselben nicht theilen. Ich bin der Meinung, daß, wer redlich seine Pflicht erfüllt, von einem, wenn auch noch so strengen Disciplinarverfahren nichts Unangenehmes wird zu dulden haben; wer dagegen seine Pflicht nicht thut, dem möge immerhin etwas Hartes zu Theil werden. Ich bin ferner vollkommen der Ansicht des Herrn Referenten hinsicht lich der v. Nostitz'schen Anträge. Ich glaube, der erste dieser Anträge ist zu weit gegriffen, als daß wir ihn sofort zur Ab stimmung bringen können. Er bezieht sich auf Personen, auf welche die Gesetzvorlage gar nicht Rücksicht nimmt, und ist mithin nicht ohne Weiteres jetzt in der Kammer einzubringen. Der zweite Antrag, dahin gehend, daß die M 1 und 2 aus dem Gesetz wegfallen und bei Position 66 ä. der Geldbetrag nachgetragen werden solle, dieser stimmt mit meiner Ansicht überein, und ich werde dafür stimmen. Aber es ist nicht nöthig, ihn als besondern'Antrag zu stellen, denn wenn wir 1 und 2 abwerfen, so kommen wir unvermeidlich wieder auf Position 66 ck., und dann wird sich alles Nöthige finden und nachholen lassen- Präsidmt v. Haase: Der Abg. Schäffer hat das Wort. Abg. Schäffer; Die Mehrzahl der Redner, ja man ! kann wohl sagen, beinahe sammtliche, haben sich zu Gunsten der Gesetzvorlage nicht eben ausgesprochen. Geläugnet ist die Wichtigkeit des Volksschullehrerstandes nicht worden, und wenn man diese Ueberzeugung auch nicht allemal ausdrück lich ausgesprochen, so hat man dieselbe doch durchblicken las sen, ja man ist sogar so weit gegangen, daß man die Behaup tung ausgestellt hat, daß von der Tüchtigkeit eines solchen Lehrers das.Wohl einer ganzen Generation abhängig sek. Dessenungeachtet, ungeachtet dieser Zugeständnisse, die ein bedeutendes Gewicht in die Wagschale bei Beantwortung der vorliegenden Frage legen, hat man es doch bedenklich ge funden, den Vorschlägen sich günstig zuzuwendcn, welche in der Gesetzvorlage niedergelegt worden sind. Vor Allem hat man hervorgchoben, die Zeitverhältnisse seien so gestaltet, daß es nicht möglich sei, auf so eine Erhöhung, wie sie vorgeschla gen worden ist, einzugehen. Zn dieser Beziehung möchte ich nun allerdings beklagen, daß diese Gesetzvorlage so spät, am Abende unserer Verhandlungen, zu unserer Kcnntniß gelangt ist, zu einer Zeit, wo gleichsam die ganze Versammlung nun mehr übermüde ist der Verwilligungen, die bereits geschehen sind, und nicht gern zu andern Verwilligungen schreiten möchte. Dann ist aber gesagt worden, der Sprung sei zu groß, den die Gesetzvorlage mache gegen die gegenwärtigen Verhältnisse. Es ist bereits von einem geehrten Abgeordneten berührt worden, daß, wenn man einmal helfen wolle, man sogleich dazu verschrciten müsse, wo man die Aussicht habe, daß es nunmehr genug sei, und diese Ansicht theile auch ich; Ein dritter Einwurf, den man gemacht hat, besteht in den Be fürchtungen, die sman hervorgchoben hat, und welche dahin gehen, daß es sich nicht übersehen lasse, wie groß die Summe heranwachsen könne, die durch diese Bewilligungen dem Staate auferlegt werde. Faßt man alle diese Bedenken, welche der Gesetzvorlage rntgegengehalten sind, zusammen, so erscheint mir die Absicht, welche man verfolgt, nicht anders, als, indem man sich scheut, Jemandem eine Bürde aufzuerlc- gen, hält man es gerathen, diese Bürde auf den Schultern der Volksschullehrer noch fernerhin ruhen zu lassen. Durch das Volksschulgesetz sind zwar die allerfühlbarsten Mängel und Uebelstande im Volksschulwesen aufgehoben worden, man suchte dem Volksschullehrer eine bessere Stellung zu verschaf fen, man machte dem früher hie und da stattgefundenen noma denartigen Leben, zu welchem.dieser oder jener Volksschul lehrer verdammt war, und welches insofern stattfand, daß der Schullehrer nach Verlauf eines bestimmten Zeitraums von einem Gememdegliede zum andern zog, um daselbst Obdach und Unterhalt zu finden, ein Ende. Bei diesem Schulgesetze erkannte man zu gleicher Zeit, daß es notwendig sek, die Minimalgehalte zu erhöhen. So wohlmeinend die Absicht gewesen sein mag, daß man diese Summe auf 120 Lhaler da mals feststellte, so hat man doch im Lauft der Zeit bei den vermehrten Ansprüchen an den Schullehrerstand, bei der im- mermehr überhand genommenen Ueberzeugung, daß die Bil dung des Volkes etwas Hauptsächliches im Staate fei, sich
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder