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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028241Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028241Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028241Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 78. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-02-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll54. Sitzung 1133
- Protokoll55. Sitzung 1159
- Protokoll56. Sitzung 1185
- Protokoll57. Sitzung 1205
- Protokoll58. Sitzung 1227
- Protokoll59. Sitzung 1257
- Protokoll60. Sitzung 1281
- Protokoll61. Sitzung 1307
- Protokoll62. Sitzung 1319
- Protokoll63. Sitzung 1355
- Protokoll64. Sitzung 1377
- Protokoll65. Sitzung 1397
- Protokoll66. Sitzung 1423
- Protokoll67. Sitzung 1443
- Protokoll68. Sitzung 1469
- Protokoll69.Sitzung 1495
- SonstigesBeilage zu Nr. 69 der zweiten Kammer 1519
- Protokoll70. Sitzung 1525
- Protokoll71. Sitzung 1549
- Protokoll72. Sitzung 1569
- Protokoll73. Sitzung 1583
- Protokoll74. Sitzung 1597
- Protokoll75. Sitzung 1621
- Protokoll76. Sitzung 1645
- Protokoll77. Sitzung 1669
- Protokoll78. Sitzung 1697
- Protokoll79. Sitzung 1725
- Protokoll80. Sitzung 1755
- Protokoll81. Sitzung 1761
- Protokoll82. Sitzung 1781
- Protokoll83. Sitzung 1811
- Protokoll84. Sitzung 1835
- Protokoll85. Sitzung 1863
- Protokoll86. Sitzung 1871
- Protokoll87. Sitzung 1881
- Protokoll88. Sitzung 1895
- Protokoll89. Sitzung 1915
- Protokoll90. Sitzung 1933
- Protokoll91.Sitzung 1949
- BandBand 1850/51,2 -
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Mitteilungen über die Verhandlungen des Landtags» H. Kammer. Dresden, am 3. Februar 18S1 Einundachtzigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer am 28. Januar 1851. Inhalt: Reglstrandenvortrag. — Entschuldigungen. — Fortsetzung der Berathung des Berichts der ersten Deputation über den Gesetz entwurf, einige Abänderungen und Zusätze zum Volköschulgesetze vom 6. Juni 1835 betreffend. — Besondere Berathung und Be schlußfassung über §. 1 und 2. Die Sitzung beginnt Vo 11 Uhr in Gegenwart des Regierungscommissars 0. Hübel und in Anwesenheit von 58 Kammermktgliedern mit Vorlesung des über die letzte Sitzung vom Secretakr Kasten aufgenommencn Protocolls, welches genehmigt und von den Abgg. Thiermann und v. Zezschwitz mit vollzogen wird. Er folgt der Vortrag aus der Negistrande. (Nr. 383.) Protocollextract der ersten Kammer vom 24. d. M., die Berathung über das königliche Decret, das Aus- wanderungswesen betreffend. Präsident 0. Haase: Will die Kammer diesen Gegen stand an die erste Kammer abgeben? — Einstimmig Ja. (Nr. 384.) Gesuch des Abg. Huth um Urlaub für den 30. und 31. l. M. Präsidentv. Haase: Gestattet die Kammer diesen Ur laub? — Einstimmig Ja. Präsident v. H a a se: Noch habe ich zu bemerken, daß der Abg. v. Berlepsch unter Einreichung eines ärztlichen Zeugnisses angezeigt hat, daß er so unwohl sei, daß er einige Tage werde nicht aus dem Zimmer gehen können, daher be hindert sei, den Sitzungen beizuwohnen. Zugleich verbinde ich hiermit die Anzeige, daß HerrSecretairScheibner, welcher für heute Urlaub hatte, wieder eingetroffen ist, jedoch durch Deputationsarbeiten behindert ist, unserer heutigen Sitzung beizuwohnen. Wir gehen über auf den ersten Gegenstand der Tagesordnung, auf die specielle Berathung des vorliegenden Gesetzentwurfs, «inige Abänderungen und Zusätze zu dem Volksschulgesetz be ¬ it- K. (4. Abonnement.) treffend. Der Herr Referent v. Kuntz sch wird die Güte haben, uns diesen Vortrag zu gewahren. Referent Abg. 0. Ku n tz s ch: Wir, Friedrich August, von Gottes Gnaden König von Sachsen re. rc. rc. haben in dem Volksschulgesetze vom 6. Juni 1835 einige Ab änderungen und Zusätze für nöthig erachtet und verordnen, unter Zustimmung Unserer getreuen Stände, wie folgt: §1. Die tz. 39 des gedachten Gesetzes wird aufgehoben. Das zu Geldwerth angeschlagene Gesammteinkommen eines ständigen Lehrers darf in derRegelnichtunterloO.Tha- ler betragen. Es haben darauf nur solche Lehrer Anspruch, welche die vorgeschriebenen Prüfungen bestanden und das 25. Lebens jahr zurückgelegt haben, deren Schule auch gewöhnlich bis 50 Kinder zahlt. Lehrer an kleinern Schulen oder solche, die diese Bedingungen noch nicht erfüllt haben, können, auch wenn sie ständige Stellen verwalten, nur120Thaler jährlk chen Gehalt verlangen. Die freie Wohnung ist in dieses Minimaleinkommen nicht einzurechnen, das Einkommen von einem Kirchendienst aber nur insoweit, als es die Summe von 50 Thalern über steigt. Einem Hülfslehrer ist außer freier Wohnung, Heizung und Kost, odereinem diesfallsigenvon derBehördegenehmig ten Aequivalente, wenigstens ein baarer Gehalt von 40Thalern auszusetzen. Wer die Bezüge eines Hülfslehrers zu gewähren habe, ob der Hauptlehrer oder die Schulgemeinde, das bestimmt die Behörde mit Rücksicht auf die Gründe, welche dessen Anstel lung bedingen. Liegt der Grund in der Persönlichkeit des Hauptlehrers, so kann dieser nach Befinden angchalten wer den, den Aufwand für den Hülfslehrer ganz zu übertragen. Eine Verminderung des mit einer Schulstelle verbunde nen Einkommens darfnur nach vorgängigem Gehör des Colla- tors und mit Genehmigung des Cultusministeriums sorge- nommen werden. tz. 2. Das Einkommen ständiger Lehrer, welche die Zahl von 50 Schülern unterrichten, ist durch Zulagen, welche die Schul gemeinde, bei deren Unvermögen dieStaatscaffe zu gewahren hat, folgendermaaßen zu erhöben: nach einer Dienstzeit, die jedoch nur erst vom erfüllten 25. Lebensjahre des Lehrers zu rechnen ist, 42
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