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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028241Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028241Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028241Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 78. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-02-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll54. Sitzung 1133
- Protokoll55. Sitzung 1159
- Protokoll56. Sitzung 1185
- Protokoll57. Sitzung 1205
- Protokoll58. Sitzung 1227
- Protokoll59. Sitzung 1257
- Protokoll60. Sitzung 1281
- Protokoll61. Sitzung 1307
- Protokoll62. Sitzung 1319
- Protokoll63. Sitzung 1355
- Protokoll64. Sitzung 1377
- Protokoll65. Sitzung 1397
- Protokoll66. Sitzung 1423
- Protokoll67. Sitzung 1443
- Protokoll68. Sitzung 1469
- Protokoll69.Sitzung 1495
- SonstigesBeilage zu Nr. 69 der zweiten Kammer 1519
- Protokoll70. Sitzung 1525
- Protokoll71. Sitzung 1549
- Protokoll72. Sitzung 1569
- Protokoll73. Sitzung 1583
- Protokoll74. Sitzung 1597
- Protokoll75. Sitzung 1621
- Protokoll76. Sitzung 1645
- Protokoll77. Sitzung 1669
- Protokoll78. Sitzung 1697
- Protokoll79. Sitzung 1725
- Protokoll80. Sitzung 1755
- Protokoll81. Sitzung 1761
- Protokoll82. Sitzung 1781
- Protokoll83. Sitzung 1811
- Protokoll84. Sitzung 1835
- Protokoll85. Sitzung 1863
- Protokoll86. Sitzung 1871
- Protokoll87. Sitzung 1881
- Protokoll88. Sitzung 1895
- Protokoll89. Sitzung 1915
- Protokoll90. Sitzung 1933
- Protokoll91.Sitzung 1949
- BandBand 1850/51,2 -
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Da endlich die Deputation, wie schon erwähnt, das Communalprincip bei Gewährung der Zuschüsse an die Leh rer an die Spitze stellt, so muß sie auch wünschen, daß die Regierung nur dann, wenn sie von der vollkommenen Unzu länglichkeit der Gemcindemittel sich übeezeugt hat, die Staatskasse subsidiarisch eintretcn laßt, und daß sie bei den Erörterungen hierüber nicht nur auf die Erwerbs-und Ver- mögensverhältnisse, den Grundbesitz, die Einwohnerzahl, vorhandene Stiftungen rc., sondern auch darauf Rücksicht nehme, ob die örtlichen Verhältnisse etwa eine Erhöhung verhältnißmaßig zu niedrig gestellter Schulgcldersätzc zu lassen. Die Deputation schlagt daher der Kammer vor, in der ständischen Schrift folgenden Antrag aufzunehmen: „Die hohe Staatsregierung wolle nur nach den ge nauesten Erörterungen über die Unzulänglichkeit der Gemeindemittel und darüber, ob die letztem nach jeder Seite hin vollständig erschöpft seien, die Aushülfe des Staates gewähren/' Präsident V. Haase: Der Herr Referent wird nun die eingebrachten Amendements gefälligst vorlesen müssen, welche sich auf die 1 und 2 beziehen. Referent Abg. v. Kuntzsch: Zu diesen beiden Para graphen sind zwei Amendements, das eine von dem Abg. Haberkorn, das andere von dem Abg. v. Nostktz ekngebracht worden. Das Haberkorn'sche Amendement lautet svlgender- maaßen: „Rücksichtlich der in §. 1 und 2 festgestellten Gehalts erhöhungen, insoweit dazu die einzelnen Gemeinden verpflich tet sein sollen, wird das Jahr 1851 derartig als Normaljahr festgestellt, daß die Höhe des in diesem Jahre Seiten der Ge meinden und Einzelner bestrittenen laufenden Schulaufwan des (jedoch ohne Rücksicht auf eine innerhalb dieses Jahres stattgefundene Ermäßigung der Schulgeldersätze, alle Neu bauten, Hauptreparaturen und die wechselnde Zahl der Schul kinder) als Norm zur Bemessung der Beihülfe aus Staatscassen gelten soll. Die Gewährung sonstiger Unterstützungen aus der Staatskasse wird hierdurch nicht aus geschlossen." Das v. Nostitz'sche Amendement lautet: „Die §§. 1 und 2 aus dem Gesetze auszuscheiden und eine auf eine bestimmte Summe gerichtete Geldbewilligung bei Position 66 6. auszusprechen." Präsident!). Haase: Es ist nunmehr die specielle Debatte eröffnet über §§. 1 und 2 mit Einschluß der dazu eingebrach ten Amendements, und ich ersuche nun die Herren, welche sprechen wollen, sich anzumelden. (Nachdem dies geschehen.) Ich werde die Namen der angemeldeten Sprecher vor lesen. Es sind die Abgg. Nehme, Kölz, v. Beschwitz, 0. Platzmann, Haberkorn, v. d° Beeck, Heyn, v. d. Planitz, Rittner, Unger, Sachße, Kunzmann, v. Nostitz und Schäffer. Will der Herr Referent gegenwärtig sprechen, so gebe ich ihm das Wort dazu. Referent Abg. N. Kuntz sch: Blos für den Fall, daß sich vielleicht die Debatte auf das Haberkorn'sche Amendement richten könnte, muß ich mir einige Bemerkungen erlauben. Nämlich, wie der Kammer bekannt ist, wurde das Amendement der Deputation nochmals zur Erörterung und Begutachtung überwiesen, die Deputation hat sich auch diesem Auftrage un terzogen, und ich muß der Kammer eröffnen, daß die Deputa tion allerdings auf dieses Amendement nicht hat eingehen können. Die Gründe, welche die Deputation zu diesem Be schlüsse geführt haben, sind namentlich in der Kürze folgende. Zunächst ist das Amendement ein zu unbestimmtes, insofern es voraussetzt, daß die Verhältnisse der Gemeinden stets stabil sein werden, was allerdings nicht der Fall ist; die Verhältnisse in den Gemeinden wechseln bekanntlich von Jahr zu Jahr, und insofern würde das Amendement manche Jncongruitäten mit sich führen. Anderseits ist aber das Amendement auch insofern nicht zweckmäßig, weil natürlich die Verhältnisse, wie sie jetzt im Jahre 1851 bestehen, selbst in den verschiedenen Gemeinden im höchsten Grade verschiedenartig sind. Eine Gemeinde, die übrigens nicht unvermögend ist, giebtz.B., da sie einen Schullehrer mit 120 Lhlr. Gehalt hat, nur 4 Pfennig Schulgeld, weil dies zur Schaffung der Schulbedürfnisse hin länglich ist; diese Gemeinde würde nun, wenn der Haber korn'sche Antrag angenommen würde, Ansprüche haben auf einen Zuschuß aus der Staatskasse, wenn ein solcher noth- wendig werden sollte, während es doch im Sinne der Deputa tion liegt, daß zunächst die örtlichen Verhältnisse berücksichtigt werden sollen, wonach in besagter Gemeinde zunächst die Schulgeldersatze auf 8 Pfennige erhöht werden müssen. Es könnte ferner eine Stiftung in dem Orte sich befinden, welche in demStande wäre, den etwa nöthigenZuschußzudenSchu- len zu gewahren; so müßte natürlich diese erst eintretcn, ehe der Staat den Zuschuß leistete. Es ist daher gar nicht zu läugnen, daß das Amendement, wenn es pure von der Kam mer angenommen würde, eine Menge Jncongruitäten in seinem Gefolge haben würde, weshalb die Deputation der Kammer dasselbe nicht zur Annahme empfehlen kann. Regierungscommissarv.Hübel: Ich muß mich ebenfalls gegen den Antrag des geehrten Abg. Haberkorn aussprechen. Es geht dieser Antrag, welcher die jetzigen Leistungsverhält nisse der Gemeinden festgehalten wissen will, von der Ansicht aus, daß die Gemeinden gegenwärtig schon so viel für das Schulwesen leisten, als sie zu leisten im Stande find. Diese Annahme ist aber nicht richtig. Manche Gemeinden sind schon gegenwärtig im Stande, mehr für das Schulwesen zu geben, als sie dafür aufwenden; sie haben, da das Gesetz einen Gehalt von 120 Thaler für die Lehrer vorschrieb, ihrem Lehren diesen Gehalt gewährt, (Staatsminister v. Beust tritt ein.) sie hatten aber nach derZahlderSchulkinder, nachdem Schul gelde, welches für diese zu entrichten ist, und nach den ihnen überhaupt zu Gebote stehenden Mitteln einen weit höher» Gehalt aufbringen können und aufbringen sollen. Solche
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