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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028241Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028241Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028241Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 86. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-02-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll54. Sitzung 1133
- Protokoll55. Sitzung 1159
- Protokoll56. Sitzung 1185
- Protokoll57. Sitzung 1205
- Protokoll58. Sitzung 1227
- Protokoll59. Sitzung 1257
- Protokoll60. Sitzung 1281
- Protokoll61. Sitzung 1307
- Protokoll62. Sitzung 1319
- Protokoll63. Sitzung 1355
- Protokoll64. Sitzung 1377
- Protokoll65. Sitzung 1397
- Protokoll66. Sitzung 1423
- Protokoll67. Sitzung 1443
- Protokoll68. Sitzung 1469
- Protokoll69.Sitzung 1495
- SonstigesBeilage zu Nr. 69 der zweiten Kammer 1519
- Protokoll70. Sitzung 1525
- Protokoll71. Sitzung 1549
- Protokoll72. Sitzung 1569
- Protokoll73. Sitzung 1583
- Protokoll74. Sitzung 1597
- Protokoll75. Sitzung 1621
- Protokoll76. Sitzung 1645
- Protokoll77. Sitzung 1669
- Protokoll78. Sitzung 1697
- Protokoll79. Sitzung 1725
- Protokoll80. Sitzung 1755
- Protokoll81. Sitzung 1761
- Protokoll82. Sitzung 1781
- Protokoll83. Sitzung 1811
- Protokoll84. Sitzung 1835
- Protokoll85. Sitzung 1863
- Protokoll86. Sitzung 1871
- Protokoll87. Sitzung 1881
- Protokoll88. Sitzung 1895
- Protokoll89. Sitzung 1915
- Protokoll90. Sitzung 1933
- Protokoll91.Sitzung 1949
- BandBand 1850/51,2 -
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Mittheilnngen über die Verhandlungen des Landtags. ' W. KsMMer. 86» Dresden, am 15. Februar Höher» Auftrags gemäß wird hiermit nachfolgende in geheimer Sitzung stattgefundene Berathung veröffentlicht. Die Redaktion. Geheime Sitzung der zweiten Kammer am 10. Februar 1851. Inhalt: Berathung des Berichts der zweiten Deputation über Position 9 des außerordentlichen Budgets, Beiträge zur Gründung einer deut schen Marine betreffend. —> Beschlußfassung. — Beschluß, die Veröffentlichung dieser geheimen Sitzung betreffend. Die Sitzung beginnt V«11Uhr in Gegenwart des Staats ministers v. Beust und des Regierungscommissars Grün- l e r, sowie in Anwesenheit von 51 Kammermitgliedern. Präsident v. Haase: Ich ersuche den Herrn Referen ten, der Kammer den Vortrag zu geben. Referent Abg. Rittn er: Es handelt sich um Position 9des außerordentlichen Ausgabebudgets, Beiträge zur Grün dung einer deutschen Marine. Die Motive stehen auf Seite 75 der Vorlage und, lauten so: Pos. 9. Beiträge, zur Begründung einer deutschen Marine. In Ausführung eines Beschlusses der deutschen Nationalversammlung vom 14. Juni 1848 wurde zu dem Zwecke der Begründung eines Anfangs für die deutsche Marine von der provisorischen Centralgewalt bereits durch Verordnung vom l0. October 1848 eine Summe von 3,000,000 Thaler, oder 5,250,000 Fl. südd. Währg. ausge schrieben, weiterhin aber unterm 12. Februar 1849 eine än derweite Ausschreibung von gleicher Höhe verfügt. Wegen Abführung der hiernach matriculannaßkg mit je 113,256 Thlr. 14Ngr. 1 Pf. (198,198 Fl. 49 Xr.) auf den diesseitigen Staatsantheil ausfallenden beiden Raten glaubte die Regierung sich zuvörderst des Einverständnisses des zu Anfang des Jahres 1849 zusammengetrctenen Landtags ver sichern zu müssen. Die Auflösung des letzter» behinderte jedoch eine weitereBeschlußnabme daselbst, und es haben auch die spater dazwischen getretenen Ereignisse die Erledigung dieser Angelegenheit verzögert. Wegen Außenbleibens jener 10 K. (4. Mmmement«) Rückstände von königl. sächsischer Seite, wie von Seiten eini ger andern deutschen Regierungen, ist das Neichsministerium genöthigt gewesen, einige andere Fonds für obigen Zweck zu Hülfe zu nehmen. Sollte es nicht gelingen, rücksichtlich der Umlage für die deutscheMarine zu Gunsten der landeinwärts gelegenen Staaten einen veränderten Repartitionsmaaßstab festgestellt zu sehen, — als worauf hinzuwirken die diesseitige Regierung allerdings bemüht ist, — so dürfte dann die hier in Frage befangene Beitragslcistung nicht füglich länger zu beanstanden sein. Der Bericht der zweiten Deputation über Position 9 des außerordentlichen Staatsbudgets lautet nun folgendcr- maaßen: Wie die geehrte Kammer aus den vorgetragenen Mo tiven ersieht, so erklärt die Staatsregierung, im Allgemeinen die Verpflichtung des Königreichs Sachsen zu dieserBcitrags- leistung nicht beanstanden zu können. Dieselbe hat der De putation die umfassendsten und vollständigsten Unterlagen im Originale mitgetheilt, welche sowohl auf das ursprüng liche Ausschreiben der Beiträgesämmtlicher deutscher Staaten durch die deutsche Nationalversammlung zu Frankfurt a. M. vom 14. Juni 1848 und die hierüber von der provisorischen Centralgewalt ergangenen Verordnungen Bezug, haben, als auch die mannigfaltigen Verhandlungen betreffen, welche zwischen dem früheren Reichsministehium und der diesseitigen Regierung, sowie neuerdings zwischen letzterer und der Bun- descentralcommission wegen der bisher unterbliebenen Aus zahlung dieserBeiträge für das Königreich Sachsen gepflogen worden sind. Die Deputation hat hieraus ersehen, das die königlich sächsische Staatsregierung bereits im Laufe des Jahres 1848 im Allgemeinen die Verbindlichkeit des erfolgten Ausschrei bens für das Königreich Sachsen anerkannt, allein die Aus zahlung der Summe aus zwei Gründen zurückgehalten hat. Der eine dieser Gründe ist: weil sie die Hoffnung hatte, die Beitrage der einzel nen Staaten zu der ausgeschriebenen Summe von 6 Millionen Ehaler nach andern Grundsätzen un ter die einzelnen deutschen Staaten vertheilt zu sehen, als wie bei den allgemeinen Beiträgen für Bundeszwecke bisher in Anwendung gekommen sind,
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