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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028241Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028241Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028241Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 89. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-02-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll54. Sitzung 1133
- Protokoll55. Sitzung 1159
- Protokoll56. Sitzung 1185
- Protokoll57. Sitzung 1205
- Protokoll58. Sitzung 1227
- Protokoll59. Sitzung 1257
- Protokoll60. Sitzung 1281
- Protokoll61. Sitzung 1307
- Protokoll62. Sitzung 1319
- Protokoll63. Sitzung 1355
- Protokoll64. Sitzung 1377
- Protokoll65. Sitzung 1397
- Protokoll66. Sitzung 1423
- Protokoll67. Sitzung 1443
- Protokoll68. Sitzung 1469
- Protokoll69.Sitzung 1495
- SonstigesBeilage zu Nr. 69 der zweiten Kammer 1519
- Protokoll70. Sitzung 1525
- Protokoll71. Sitzung 1549
- Protokoll72. Sitzung 1569
- Protokoll73. Sitzung 1583
- Protokoll74. Sitzung 1597
- Protokoll75. Sitzung 1621
- Protokoll76. Sitzung 1645
- Protokoll77. Sitzung 1669
- Protokoll78. Sitzung 1697
- Protokoll79. Sitzung 1725
- Protokoll80. Sitzung 1755
- Protokoll81. Sitzung 1761
- Protokoll82. Sitzung 1781
- Protokoll83. Sitzung 1811
- Protokoll84. Sitzung 1835
- Protokoll85. Sitzung 1863
- Protokoll86. Sitzung 1871
- Protokoll87. Sitzung 1881
- Protokoll88. Sitzung 1895
- Protokoll89. Sitzung 1915
- Protokoll90. Sitzung 1933
- Protokoll91.Sitzung 1949
- BandBand 1850/51,2 -
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erscheinen. Endlich hat auch der Abg: Müller aus Mühltroff mich ersucht, ihn für heute wegen plötzlicher Abhaltung bei der geehrten Kammer zu entschuldigen. Wir kommen nunmehr auf den ersten Gegenstand der heutigen Tagesordnung, auf den Bericht unserer zweiten Deputation über Position 7 sowie über Position 15, 16 und 17 des außerordentlichen Ausgabebudgets. Der Herr Referent v. d. Planitz wird die Güte haben, die Berichte über diese Positionen vorzutragen. ReferentAbg. v.d. Planitz (nach Vortrag der Motive und des Berichts, Position 7 betreffend, si dieselbe L.-M. II. K. Nr. 71 S. 1560 flg.): Es ist wohl nicht erst nöthig zu bemerken, daß der am'Schlußedes Berichts von der De putation gestellte Antrag durch Vorlegung des Decrets, wel ches wir späterhin noch berathen werden, nämlich dasjenige Pom 24. Januar 1851, einen Nachtrag zum außerordent lichen Staatsbudget wegen der erhöhten Militasrbedürfniffe betreffend, vollständig erledigt worden ist, sowie überhaupt Lei Beurtheilung dieses Berichts.nicht zu vergessen ist, daß derselbe bereits am 7. Januar dieses Jahres, also schon vor sechs Wochen, an die Kammer gelangt,e, von dieser jedoch die Berathung desselben bis zur Berichterstattung über das De kret vom 24. Januar ausgesetzt wurde. . Präsident v. Haase: Es würde alsir zunächst, ehe wir qpfden zweiten von,der Deputation erstatteten Bericht über das Decret vom 24, Januar d. I., die, Positionen 15, 16 und 17 des außerordentlichen Budgets betreffend, übergehen, der erste Bericht vom 7. Januar über Position 7 des außer ordentlichen Budgets zu berathen' sein. Als Sprecher hat sich bereits der Abg. Hilbert gemeldet. Abg- Hilber t: Nicht bei diesem Gegenstände, sondern über das Decret vom 24? -Januar wollte ich sprechen. Abg. Naundo rf:. Die bei Position 7 des außerordent lichen Staatsbudgets geforderte Summe von 946,932 Tha- lern zerfallt in mehrere Unterabtheslungen. Ich werde im Allgemeinen über die Hauptsumme sprechen. Sowohl das Kriegsministerium, als die geehrte Deputation rechtfertigen dieses Postulat durch das Anfuhren,, daß die deutsche provi sorische Centralgewalt diese Erhöhung desContingents anbe? fohlen habe; man erwäge aber doch, daß nicht Älles, was in Frankfurt beschlössen Wörden, auch ausgeführt worden ist. Als die Staatsregierung das letzte Mal die Weisung erhielt, die sächsische Armee auf 2 Procent' der Bevölkerung zu erhö hen, war die Caducität der in Frankfurt gefaßten Beschlüsse vorauszusehen, mithin wav dadurch ein notorischer Zwang derselben nicht mehr hörzuleiten. Man wird mir einhalten, daß unsere Armee damals zu schwach gewesen sei, um den Aufruhr im eignen Lande zu dämpfen; nachdem nun aber der selbe gedämpft war, so war doch vorauszusehen, daß es zu einem nochmaligen Losgehen — wie man es nennt — nicht kommen würde, nöthigenfalls würde auch unsere Kriegs reserve dazu hinreichend gewesen sein; außerdem stand aber !§u'chRückkehr unseres damals in Schleswig- Holstein stehenden Contingents in naher Aussicht. Man wird mich nun vielleicht dadurch zu widerlegen suchen, daß ein Gesetz vom 9. November 1848 diese Verstärkung der Armee anbesiehlt; erlauben Sie mir die Ueberschrift der selben vorzulesen. Da heißt es: „durch Anordnung der provisorischen Centralgewalt für Deutschland, die deutsche Streitmacht bis zur Höhe einer Leistung von 2 Procent der Bevölkerung zu vermehren, ist die Nothwendigkeit herbeige führt worden, auf eine Verstärkung der sächsischen Armee Bedacht zu nehmen". Hieraus ist also allerdings zu ersehen, daß damals Regierung und Stände durch die Centralgewalt gewissermaaßen nothgedrungen waren, dieses Gesetz zu erlassen. Die Ausführung ist allerdings zu einer Zeit gesche hen, wo die Frankfurter Beschlüsse schön im Verscheiden waren, mithin hätte die Regierung in dieser Beziehung wohl etwas langsamer verfahren und die Vermehrung der Armee nicht so rasch bewerkstelligen sollen. Ich kann also nach dem, was ich bereits geäußert, mich nicht entschließen, in die ser Beziehung etwas zu bewilligen, sehe mich vielmehr veran laßt, gegen diese ganze Position, sowohl in der Hauptsumme, als den einzelnen Posten zu stimmen. AbA Riedel: Ich werde mich in demselben Sinne aus sprechen. Ich will zwar nicht wiederholen, was der Abge ordnete, welcher vor mir sprach, gesagt hat, erwähne daher nur, daß ich mich schon früher gegen diese Vermehrung des Militairs ausgesprochen habe, daß ich ferner glaube, daß zu der Zeit, als diese V.crmehrung ausgeführt wurde, es gar. nicht mch.r so,höchst nothwendig war, den Anordnungen der Cen tralgewalt in Bezug auf dieses'Gesetz, von welchem man gesprochen, nachzukommen. Es hatten sich die Verhältnisse damals schon, so.gestaltet,. daß man Dasjenige, was in Frank- surt beschlossen wurde, nicht mehr respectirte. . Ich werde also für dieses Postulat nicht stimmen. Abg. v^Nostitz-Drzewiecki: Ich will bloseineThat-- fache-berichtigen in Bezug auf das , - was der Abg. Naundorf wegen der Stärke der Armee geäußert hat: Derselbe meinte nämlich , daß die sächsische Armee in Folge des Beschlusses dep Nationalversammlung auf 2 Procent der Bevölkerung angestiegen sei. Dies ist aber keineswegs der Fall, denn wenn man berücksichtigt, daß Sachsen eine Einwohnerzahl von Mindestens 1,800,000 hat, die Armee aber nur 24,000 Mann beträgt, so geht daraus deütlich hervor, daß sie nichts sondern nur iVs Procent der Bevölkerung ausmacht. Das war es, was ich erwähnen wollte. ' Abg. v. d. Beeck: Ich für meinen Lheil halte, selbst ab gesehen von der Anordnung der Centralgewalt, die Vermeh rung der Armee schon an sich für nothwendig. Der deutsche Bund hielt früher in Bezug auf die Militairverfaffung die
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