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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028241Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028241Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028241Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 89. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-02-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll54. Sitzung 1133
- Protokoll55. Sitzung 1159
- Protokoll56. Sitzung 1185
- Protokoll57. Sitzung 1205
- Protokoll58. Sitzung 1227
- Protokoll59. Sitzung 1257
- Protokoll60. Sitzung 1281
- Protokoll61. Sitzung 1307
- Protokoll62. Sitzung 1319
- Protokoll63. Sitzung 1355
- Protokoll64. Sitzung 1377
- Protokoll65. Sitzung 1397
- Protokoll66. Sitzung 1423
- Protokoll67. Sitzung 1443
- Protokoll68. Sitzung 1469
- Protokoll69.Sitzung 1495
- SonstigesBeilage zu Nr. 69 der zweiten Kammer 1519
- Protokoll70. Sitzung 1525
- Protokoll71. Sitzung 1549
- Protokoll72. Sitzung 1569
- Protokoll73. Sitzung 1583
- Protokoll74. Sitzung 1597
- Protokoll75. Sitzung 1621
- Protokoll76. Sitzung 1645
- Protokoll77. Sitzung 1669
- Protokoll78. Sitzung 1697
- Protokoll79. Sitzung 1725
- Protokoll80. Sitzung 1755
- Protokoll81. Sitzung 1761
- Protokoll82. Sitzung 1781
- Protokoll83. Sitzung 1811
- Protokoll84. Sitzung 1835
- Protokoll85. Sitzung 1863
- Protokoll86. Sitzung 1871
- Protokoll87. Sitzung 1881
- Protokoll88. Sitzung 1895
- Protokoll89. Sitzung 1915
- Protokoll90. Sitzung 1933
- Protokoll91.Sitzung 1949
- BandBand 1850/51,2 -
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mrng bereits schon erfolgter. Nun, für mich ist dieser Satz der allergeringste Trost, im Gegentheil erblicke ich darin, daß man so bedeutende Summen für das Militairwesen, deren im Laufe dieses Landtags bewilligten Gesammtbetrag die Deputation selbst zu mehr als 8,250,000 Thalern berechnet, so ohne Weiteres und größtentheils nur deshalb bewilligen soll, weil siebereitsausgegeben worden sind, etwas sehr Trost loses. Für die recht eigentliche Aufgabe der Deputation hätte ich es gehalten, sich vorzüglich darum zu bemühen, die Halt barkeit der Gründe, weshalb diese Ausgaben ^gemacht wor den sind, zu untersuchen, und genau zu prüfen, ob diese Sum men auch wirklich mit vollem Rechte und aus reiner Noth- wendigkeit ausgegeben worden sind. In dieser Richtung Hin mußte man erstens die Frage prüfen: ob es wirklich noth- wcndig gewesen, 10,000 Mann über den Frkedensetat im Jahre 1850 präsent zu halten, oder ob die Negierung nicht verpflichtet gewesen, den hierdurch entstehenden, im ordent lichen Budget nicht vorgesehenen Aufwand zur außerordent lichen Genehmigung der Kammern zu stellen. Nun ist zwar Seiten der Regierung bemerkt worden, daß man keine Ge legenheit gehabt habe, die Kammern darum zu fragen; allein es ist dem doch cntgegenzuhalten, daß nur in der Zeit vom 1. Mai bis zum 15. Juli keine Kammern versammelt gewesen sind. Hat die Regierung zu Anfang des Jahres 1850 be schlossen, 10,000 Mann über den Etat, welcher nach dem ordentlichen Budget präsent gehalten werden sollte, unter den Waffen zu halten, so hatte die Regierung auch Gelegen heit und die Verpflichtung, diesen Beschluß den Kammern vorzulegen und ihre Genehmigung einzuholen. Diese außerordentliche Prasenzhaltung verursacht allerdings einen außerordentlichen Aufwand, und die Verfassungsurkunde be stimmt ausdrücklich im §. 105: „Wenn in außerordentlichen, dringenden und unvorhergesehenen Fällen schleunige finan zielle Maaßregeln erfordert werden, zu welchem an sich die Zustimmung der Stände nothwendig ist, so ist eine außer ordentliche Ständeversammlung cinzuberufen." Allein dies war nicht einmal nothwendig, die Kammern waren versam melt, und mithin hättediefer Beschluß, welcher dem Lande über eine halbe Million kostet, den Kammern allerdings in Zeiten zur Genehmigung vorgelegt werden müssen, aber auch können-. Der zweite Grund, welcher die außerordentlichen Ausgaben im Jahre 1850 hervorgerufen hat, ist die Mobili- sirung der Armee. Es ist in dem.Berichte darüber gesagt, die Kammer habe sich mit der Mdbilisirung vollständig ein verstanden erklärt, denn sie habe eine Mittheilung der Staatsregierung darüber ohne Entschädigung und mit Stillschweigen ausgenommen. Ich Habs mich bereits in diesem Saale schon gegen eine derartige Annahme verwahrt, und muß mich auch heutegegendieselbebestimmtaussprechen. Es können verschiedene Ansichten darüber herrschen, ob die Mobilisirung der sächsischen Armee nothwendig gewesen sei oder nicht. Ich habe sie damals nicht für nothwendig ge halten und kann mich heute davon noch nicht überzeugen. H. K. Wäre Sachsen damals nicht mit der Mobilisirung vorausge gangen, wer weiß, ob Preußen zu dieser Maaßregel verschüt ten sein würde, und hätte man sich damals nicht durch falsche Gerüchte täuschen lassen, so bleibt es immerhin zweifel haft, ob die Mobilisirung wirklich nothwendigcrweise für Sachsen zu beschließen war. Alle dieseBetrachtungen nützen jetzt nichts, ich erkenne dies an, die Ausgaben sind einmal ge macht, und es hat der Abg. Hilbert insofern Recht, als er be hauptet, daß die Steuerpflichtigen dadurch sehr bedrückt würden, aber nicht insofern, als er glaubt, daß das jetzige Reden den Steuerpflichtigen etwas nützen werde. Man wird die Ausgaben als bereits bestrittene hinnehmen Und sie doch verwilligen. Dessenungeachtet hielt ich es doch für nothwen- drg, nicht ganz ohne eine Erklärung in der Kammer diese vollendete Khatsache hinzunehmen. Abg. Kölz: Herr Präsident! Ich erlaube mir die An frage, ob schon jetzt über die Position 16 gesprochen wird. Habe ich recht verstanden, so handelt es sich gegenwärtig noch um die allgemeine Debatte. Präsident 0. Haase: Die Debatte erstreckt sich jetzt allerdings über sammtliche drei Positionen, insofern über diese im Allgemeinen gesprochen wird; die Bemerkungen, welche in das Speciclle einer dieser Positionen eingehen, wer den Gegenstand der speciellen Debatte sein. Abg. v. Zezschwitz: In Bezug auf das, was der Abg. Haberkorn in BetreffderMob ili sirung der Armee gesagt hat, erlaube ich mir auf ein Beispiel aus der sächsischen Ge schichte zu Anfang des siebenjährigen Krieges aufmerksam zu machen. Diesmal ist der Friede erhalten und durch göttliche Fügung der Krieg abgewendet worden, aber drohend war er, und wenn man bedenkt, was es für traurige Folgen für die Armee und das Land gehabt hat, als im Jahre 1756 die sächsische Armee In nicht vollzähligem und nichtgeordnctcm Zu stande, ohne Kriegsmaterial und ohne Verpflegung über rascht wurde, so glaube ich doch, daß die Mobilisirung und Eompletirung, als gegen Ende des vorigen Jahres dieKriegs- aUssichtcn so nahe waren, sich rechtfertigt. Präsident v. Haase: Es scheint nicht, daß noch Jemand bei der allgemeinen Debatte das Wort begehre, ich gebe daher dem Herrn Referenten das Schlußwort. (Es wird darauf verzichtet.) Da der HerrRefctentdasSchlußwort nicht nehmen will, so gehen wir nun auf dieeinzelnen Positionen über, und zwar .zunächst auf Position 15. Die Deputation hat erwähnt, daß -in dieser Position überhaupt675,000Thaler postulirtwerden für Mehrersorderniß der Verpflegung für die Jahre 1849 und 1850, nämlich 495,000 Thaler für das Jahr 1849 und 180,000 Thaler für das Jahr 1850. Die erstgedachten495,000> Thaler wurden schon in der Pos. 61 des ordentlichen Militair- budgcts postulirt und sind von der Kammer bewilligt worden, jedoch hat letztere dabei beschlossen, diese 495,000 Thaler auf
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