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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028241Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028241Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028241Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 89. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-02-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll54. Sitzung 1133
- Protokoll55. Sitzung 1159
- Protokoll56. Sitzung 1185
- Protokoll57. Sitzung 1205
- Protokoll58. Sitzung 1227
- Protokoll59. Sitzung 1257
- Protokoll60. Sitzung 1281
- Protokoll61. Sitzung 1307
- Protokoll62. Sitzung 1319
- Protokoll63. Sitzung 1355
- Protokoll64. Sitzung 1377
- Protokoll65. Sitzung 1397
- Protokoll66. Sitzung 1423
- Protokoll67. Sitzung 1443
- Protokoll68. Sitzung 1469
- Protokoll69.Sitzung 1495
- SonstigesBeilage zu Nr. 69 der zweiten Kammer 1519
- Protokoll70. Sitzung 1525
- Protokoll71. Sitzung 1549
- Protokoll72. Sitzung 1569
- Protokoll73. Sitzung 1583
- Protokoll74. Sitzung 1597
- Protokoll75. Sitzung 1621
- Protokoll76. Sitzung 1645
- Protokoll77. Sitzung 1669
- Protokoll78. Sitzung 1697
- Protokoll79. Sitzung 1725
- Protokoll80. Sitzung 1755
- Protokoll81. Sitzung 1761
- Protokoll82. Sitzung 1781
- Protokoll83. Sitzung 1811
- Protokoll84. Sitzung 1835
- Protokoll85. Sitzung 1863
- Protokoll86. Sitzung 1871
- Protokoll87. Sitzung 1881
- Protokoll88. Sitzung 1895
- Protokoll89. Sitzung 1915
- Protokoll90. Sitzung 1933
- Protokoll91.Sitzung 1949
- BandBand 1850/51,2 -
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das außerordentliche Budget zu verweisen. Die Deputation hat in ihrem Bericht S. 580 der Kammerangerathen, zurZeit noch dabei stehen zu bleiben, und hat nur bemerkt, daß die Kammer sich Vorbehalten möge, später bei der Zusammenstel lung des ordentlichen und außerordentlichen Budgets noch mals auf diesen Beschluß zurückzukommen. Es würde daher jetzt lediglich im Betreff der zuletzt gedachten 180,000 Thaler zu verhandeln sein. Ich frage nun, ob Jemand in dieser Be ziehung das Wort begehre. Abg. Riedel: Hier bei der Pos. 15 fragt es sich, ob es nothwendig war, daß die Negierung so lange Zeit das ganze Militair präsent gehalten hat, ohne dieGenehmigung der Kam mern einzuholen. Der Abg. Haberkorn ist schon bei der all gemeinen Debatte auf diese Frage gekommen und hat bemerkt, Laß überhaupt im Jahr 1850 nur vom 1. Mai an bis zum 15. Juli keine Kammern versammelt gewesen waren, und daß die Regierung sonst immer Gelegenheit gehabt habe, dieGe nehmigung der Kammern einzuholen; allein auch darüber hat sich der geehrte Abgeordnete noch geirrt, denn es sind im vori gen Jahre blos vom 1. Juni an bis zum 15. Juli keine Kam mern versammelt gewesen. Zudem geht mir noch bei, daß von der vorigen Kammer fast einstimmig der Beschluß gefaßt worden ist, den Belagerungszustand aufzuheben und das Mili tair zu entlassen, und ich glaube, es wäre viel gerathener ge wesen, die Staatsregierung wäre auf die damals fast einstim mig beschlossenen Anträge eingegangen, denn dies hätte einen doppelten Nutzen gehabt, einmal wäre es nicht nöthig gewe sen, diese Summen dafür zu verwenden, und dann würde man auch noch andere Vortheile davon gehabt haben. Die Depu tation hat ein näheres Eingehen auf diese Frage vermieden, weil die Nothwendigkeit jener Maaßregel schon anerkannt worden wäre, und beschäftigt sich blos mit der,Frage, ob diese Summen auch wirklich'verwendet worden seien. Allein auch dies kann nicht speciell nachgewiesen werden, denn der Bericht selbst sagt darüber: „man sei aber mit dem Abschluß der Rech nungen noch nicht so weit vorgeschritten, um mit einer größer» Genauigkeit das Bedürfniß angeben zu können, welches aber dem Postulate ganz nahe kommen werde." Man weiß also bis jetzt noch nicht einmal, ob die ganze Summe erforderlich sein wird oder nicht, oder am Ende den angegebenen Betrag noch bei Weitem übersteigen werde. Selbst aber auch wenn sie verausgabt worden wäre, so kann mich dies doch nicht be wegen, dafür zu stimmen, denn aus dem Grunde allein, weil LasGeld nun einmal verausgabt sei, werde ich mich nie bewe gen lassen, dafür zu stimmen und das Verfahrender Regierung gut zu heißen. Geht man von der Idee aus, daß eine Summe, weil sie nun einmal verausgabt sei, nun auch verwilligt wer den müsse, so wird dies die Gegenpartei auch zu benützen wissen und viele Ausgaben zu Zwecken machen, wozu sie die Genehmigung von den Kammern noch nicht hat; läßt man es dahin kommen, so würdigt man die Kammer zu einer wahren Marionettenversammlung herab, welche am Drahte gezogen wird. Ich glaube, es steht den Kammern das Recht zu, zu untersuchen, wenn Gelder verausgabt worden,sind, für was sie verausgabt sind und ob es nothwendig war, um dann nach Befinden es zu genehmigen oder zu verweigern. Aus allen diesen Gründen werde ich daher gegen dieses Postulat stimmen. Referent v. d. P la n itz: Es ist der Deputation der Vor wurf gemacht worden, sie habe nicht gehörig geprüft, inwie weit diese Ausgabe nothwendig und unerläßlich gewesen wäre. Ich glaube mich zu dessen Abwehr nur auf de» Be richt selbst beziehen zu dürfen, wo die Deputation diese Frage bei jedem Ansätze erörtert hat, wie sich auch aus Position 15 selbst ergiebt. Die Frage, ob eine so starke Präsenzhaltung unter Waffen, welche auf übereinstimmenden Beschluß sämmtlicher Ministerialvorstände angeyrdnet wurde, unbe dingt nothwendig gewesen sei, hat die Deputation hier nicht naher erörtern wollen, weil diese Nothwendigkeit schon bei früheren Gelegenheiten anerkannt worden ist. Wenn übri gens mehrere Redner der Staatsregierung daraus einen Vor wurf machen, weil sie diese Präsenzhaltung habe siattsinden lassen, ohne davon die Kammer in Kenntniß zu setzen, so muß ich dem widersprechen. Sie hat die Kammer wohl davon in Kenntniß gesetzt; man lese nur die Motive zu Position 61, wo die Staatsregierung die Erläuterung zu diesem Postulate giebt, welches für die Prasenzhaltung im Jahre 1849 gestellt wird. Sie sagt dort ausdrücklich, es werde von den Um ständen abhängen, ob nicht auch für die Jahre 1850 und 1851 ähnliche Ansprüche zu machen seien, ob nicht ähnliche Ueber- schreitungen stattsinden würden; wie viel diese betragen wür den, ließe sich nicht voraussehcn. Wenn man daher der Re gierung den Vorwurf bei Position 15 machen will, so handelt es sich darum, nachzuweisen, daß die Lage Sachsens, die Lage Deutschlands überhaupt eine solche gewesen sei, daß man die Armeen auf vollem Friedensfuße hätte halten können. Wir haben aber schon früher darüber verhandelt, und ich habe Liefe Ansicht noch nicht aussprechen hören, und deshalb hat auch die Deputation nicht geglaubt, eine Untersuchung der Frage, ob die Präsenzhaltung der Truppen im Jahre 1849 nothwendig gewesen sei oder nicht, anstellen zu müssen, da die Kammer diese Nothwendigkeit früher schon anerkannt hat. Es ist dies geschehen bei Position 61, wo die Bewilligung für den gewöhnlichen Militairaufwand stattgefunden hat. Da mals hat Niemand in der Kammer gesagt, daß im Jahre 1849 eine Überschreitung stattgefunden habe; es hat Niemand ein Wort darüber laut werden lassen, obwohl der Bericht genau darauf hinweißt, daß es wirklich der Fall gewesen sei; Nie mand hat diese Ausgabe in Zweifel gezogen. Es hat also, wie schon mehrfach dargethan, die Deputation ge glaubt, daß die Mehrpräsenz der Armee von der Depu tation als gerechtfertigt anerkannt worden sei. Ucbrigens sind doch auch die im Berichte enthaltenen Angaben wohl geeignet, diese Rechtfertigung außer Zweifel zu setzen. Es ist dort gesagt, daß trotzdem, daß der Beschluß vom Ge- sammtministerium gefaßt worden sei, die Armee in dieser
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