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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,1
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028242Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028242Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028242Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Falsche Zählweise zwischen den Seiten 590 bis 599
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 52. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-12-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 27
- Protokoll4. Sitzung 55
- Protokoll5. Sitzung 73
- Protokoll6. Sitzung 103
- Protokoll7. Sitzung 137
- Protokoll8. Sitzung 161
- Protokoll9. Sitzung 177
- Protokoll10. Sitzung 191
- Protokoll11. Sitzung 199
- Protokoll12. Sitzung 221
- BeilageBeilage 237
- Protokoll13. Sitzung 241
- Protokoll14. Sitzung 251
- Protokoll15. Sitzung 277
- Protokoll16. Sitzung 285
- Protokoll17. Sitzung 303
- Protokoll18.09.1850 327
- Protokoll19. Sitzung 337
- Protokoll20. Sitzung 359
- Protokoll21. Sitzung 369
- Protokoll22. Sitzung 401
- Protokoll23. Sitzung 439
- Protokoll24. Sitzun 467
- Protokoll25. Sitzung 493
- Protokoll26. Sitzung 521
- Protokoll27. Sitzung 549
- Protokoll28. Sitzung 575
- BeilageBeilage zu Nr. 28 der zweiten Kammer 599
- Protokoll29. Sitzung 601
- BeilageBeilage zum Bauetat 627
- Protokoll30. Sitzung 633
- Protokoll31. Sitzung 653
- Protokoll32. Sitzung 663
- Protokoll33. Sitzung 675
- Protokoll34. Sitzung 695
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 719
- Protokoll37. Sitzung 741
- Protokoll38. Sitzung 755
- Protokoll39. Sitzung 777
- Protokoll40. Sitzung 809
- Protokoll41. Sitzung 829
- Protokoll42. Sitzung 851
- Protokoll43. Sitzung 873
- Protokoll44. Sitzung 893
- Protokoll45. Sitzung 899
- Protokoll46. Sitzung 933
- Protokoll47. Sitzung 957
- Protokoll48. Sitzung 985
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1045
- Protokoll51. Sitzung 1065
- Protokoll52. Sitzung 1083
- Protokoll53. Sitzung 1115
- BandBand 1850/51,1 -
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unabänderlich, daß nichts daran zu ändern sei. Für Sachsen ist dieses Verbot entschieden nachtheilig, denn Sachsen fabri- eirt eineMenge Artikel, die ihre eigentliche Vorzüglichkeit eben nur in ihrem billigen Preise haben, und wenn diese ausge stellt werden, ohne daß die Preise beigemerkt sind, so wird der Nutzen, den ich mir von der Ausstellung hauptsächlich ver spreche, sich sehr schwachen, oder wohl gar ganz verloren gehen. Ich kann deshalb bei dieser Aeußerung des Herrn Staats ministers mich noch nicht beruhigen, sondern möchte doch wenigstens die Bitte an ihn stellen, diesen Punkt nochmals in Erwägung zu ziehen, und möchte sogar so weit gehen, der geehrten Kammer einen Antrag zur Annahme zu empfehlen, den ich bezüglich hierauf stellen werde. Er lautet nämlich so: „Die Kammer wolle an die hohe Staatsregierung das Ersu chen richten, in Gemeinschaft mit den andern Zollvereins staaten oder auch selbstständig, soweit irgend thunlich, sich bei der Londoner Ausstellungscommission dafür zu verwenden, daß den Ausstellern gestattet werde, ihren Ausstellungsgegen ständen die Preisebeizumerken." Ich glaubedoch, daß die Regie rung in Betracht der großen Wichtigkeit dieses Gegenstandes für die sächsische Industrie noch einmal Schritte thun könne, die vielleicht zum Ziele führen werden. Ich bitte den Herrn Präsidenten, meinen Antrag zur Unterstützung zu bringen. Präsident 0. Haase: Der eben gestellte Antrag lautet: „Die Kammer wolle an die hohe Staatsregicrung das Ersu chen richten, in Gemeinschaft mit den andern Zollvereinsstaa ten, oder auch selbstständig, soweit irgend thunlich, sich bei der Londoner Ausstellungscommission dafür zu verwenden, daß den Ausstellern gestattet werde, ihren Ausstellungsgegen ständen die Preise beizumerken." Wird dieser Antrag unter stützt? — Geschieht sehr zahlreich. Abg. v. d. Planitz: Ich habe den Antrag des geehrten Abgeordneten nicht unterstützt, weil ichschonbei den Verhand lungen in der Deputation von der hohen Staatsregierung die Erklärung vernommen habe, daß ein solcherAntrag jedenfalls ganz erfolglos bleiben würde. Die Bestimmungen, nach wel chen die Industrieausstellung in London regulirt werden soll, stehen bereits fest, und es würde gerade ein solcher Antrag zu sehr gegen die Interessen des Landes sein, welches diese ganze Ausstellung veranstaltet, als daß man hoffen könnte, daß ein derartiger Antrag von Erfolg sein könnte. Ich glaube daher, es wird wohl am besten sein, daß die Kammer von der An nahme dieses Antrages absieht, weil wir im Voraus wissen, und wahrscheinlich auch noch von der hohen Staatsregierung heute wiederholt hören werden, daß derselbe ganz ohneNutzen bleiben wird. Regierungscommissar v. Weinlig: In Bezug auf den eben gestellten Antrag erlaube ich mir zu bemerken, daß dem von dem Herrn Abg. Winkler ausgesprochenen Wunsche bereits mehrfach von Seiten der für die Angelegenheiten der Londoner Ausstellung bestellten Commission entsprochen wor den ist. Es haben vielfache Verhandlungen mit der Londoner- Commission stattgefunden, theils unmittelbar, theils durch Vermittelung des Berliner Comite, und immer sind die Be strebungen vergeblich gewesen, eine Abänderung der Bestim mungen, wie sie in dem Londoner Programm stehen, zu be wirken. Man hat dafür von Seiten der Londoner Commis sion eine so große Menge der verschiedenartigsten Gründe an gegeben, daß es zu weil führen würde, sie hier sämmtlich auf zuzahlen. So viel steht fest, die Londoner Commission wird zu einer Abänderung der Bestimmungen, wie sie in dem Programm stehen, nicht bewegen lassen; indeß hat auf der andern Seite sich während dieser Versuche ergeben, daß es doch noch einige Wege giebt, wodurch man diesem Uebelstande so ziemlich abzuhelfen im Stande ist. Zuerst nämlich hat in der letzten Auskunft, welche von Seiten der Londoner Com mission an das Berliner Centralcomitö ertheilt worden ist, die Londoner Commission sich dahin ausgesprochen, daß es erstens durchaus nicht verwehrt sei, irgend welche besondere Verzeichnisse von Artikeln, Preiscourante und dergleichen ver- theilen zu lassen; es geht ferner aus den Verhandlungen her vor, daß uns nichts hindern wird, einen besondern Catalog der sächsischen Ausstellungsgegenstände mit beigesetzten Prei sen drucken und in dem Locale, da, wo die Artikel sich befin den , vertheilen zu lassen; es steht ferner nichts im Wege, daß derjenige Beamte, welcher von Seiten der sächsischen Regierung hingeschkckt wird, von Seiten der Aussteller mit allen denjeni gen Auskünften und Instructionen versehen wird, welche ihn in Stand setzen, jeder Nachfrage über sächsischeArtikel Genüge zu leisten, und außerdem geht die Absicht dahin, wahrend der Zeit der Ausstellung von diesem Beamten ein Büreau, worin über die sächsischen Artikel Auskunft ertheilt wird, in der Nähe des Ausstellungsgebäudes etabliren zu lassen. Wenn man alle diese Mittel mit derjeni gen Ausdauer handhabt, welche die Engländer selbst bei solchen Gelegenheiten auszeichnet, und die Avertisse ments nicht schont, welche man den einzelnen Beschauern auf jede Weise zustellt, so denke ich, wird man, ohne gerade auf eine Abänderung des Programms bestehen zu müssen, doch zum Lheil wenigstens das erreichen können, was im Interesse der sächsischen Industrie nothwendig ist. Jedenfalls kann die geehrte Kammer versichert sein, daß der Regierung die angegriffene Bestimmung des Londoner Programms eben s» unangenehm ist, als sie den Ausstellern selbst fein kann, und daß, wenn irgend eine Möglichkeit vorhanden ist, diese Be stimmung abzuändern, dies jedenfalls geschehen wird, daß aber auch außerdem jeder Weg beschritten werden wird, der zu einer Milderung der Nachtheile dieser Bestimmung in der Praxis führen kann. Gerade darum ist es aber auch noth wendig, daß während der Dauer der Londoner Ausstellung ein von der Regierung ernannter Beamter als Vertreter der sächsischen industriellen Interessen in London anwesend ist, und dieser Theil des Postulats ist also unzweifelhaft gerecht-
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