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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,1
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028242Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028242Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028242Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Falsche Zählweise zwischen den Seiten 590 bis 599
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 4. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-08-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 27
- Protokoll4. Sitzung 55
- Protokoll5. Sitzung 73
- Protokoll6. Sitzung 103
- Protokoll7. Sitzung 137
- Protokoll8. Sitzung 161
- Protokoll9. Sitzung 177
- Protokoll10. Sitzung 191
- Protokoll11. Sitzung 199
- Protokoll12. Sitzung 221
- BeilageBeilage 237
- Protokoll13. Sitzung 241
- Protokoll14. Sitzung 251
- Protokoll15. Sitzung 277
- Protokoll16. Sitzung 285
- Protokoll17. Sitzung 303
- Protokoll18.09.1850 327
- Protokoll19. Sitzung 337
- Protokoll20. Sitzung 359
- Protokoll21. Sitzung 369
- Protokoll22. Sitzung 401
- Protokoll23. Sitzung 439
- Protokoll24. Sitzun 467
- Protokoll25. Sitzung 493
- Protokoll26. Sitzung 521
- Protokoll27. Sitzung 549
- Protokoll28. Sitzung 575
- BeilageBeilage zu Nr. 28 der zweiten Kammer 599
- Protokoll29. Sitzung 601
- BeilageBeilage zum Bauetat 627
- Protokoll30. Sitzung 633
- Protokoll31. Sitzung 653
- Protokoll32. Sitzung 663
- Protokoll33. Sitzung 675
- Protokoll34. Sitzung 695
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 719
- Protokoll37. Sitzung 741
- Protokoll38. Sitzung 755
- Protokoll39. Sitzung 777
- Protokoll40. Sitzung 809
- Protokoll41. Sitzung 829
- Protokoll42. Sitzung 851
- Protokoll43. Sitzung 873
- Protokoll44. Sitzung 893
- Protokoll45. Sitzung 899
- Protokoll46. Sitzung 933
- Protokoll47. Sitzung 957
- Protokoll48. Sitzung 985
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1045
- Protokoll51. Sitzung 1065
- Protokoll52. Sitzung 1083
- Protokoll53. Sitzung 1115
- BandBand 1850/51,1 -
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Es wurde in der That Mangel an Umsicht und starke Unkenntniß der Verhältnisse verrathen, wenn man nicht in diesen Umständen große Gefahr für die Interessen 2) des Überseer sch en Handels und der Rhederei der Vereinsstaaten erblicken wollte. Bekanntlich nimmt der indische Zucker unter den Tausch mitteln, welche mehrere transatlantische Lander für europäi sche, namentlich auch für unsere zollvereinsländischen Erzeug nisse der Natur und Industrie zu bieten haben, eine der vorzüglichsten Stellen ein und bildet aus diesem Grunde einen sehr wichtigen Gegenstand des überseeischen Handels, so wie der Transport desselben wegen seines bedeutenden Volumens einen beträchtlichen Lheil der Beschäftigung der Rhederei in Anspruch nimmt. Nur allein über die vereins ländischen Nordseehafen ist in der Zeit vom Jahre 1843 bis mit 1848 die ansehnliche Menge von 887,119 Zollcentnern dergleichen Zuckers bezogest worden, während über Hamburg auf der Elbe in dem nämlichen Zeiträume 1,741,513 Zollcent- ner und auf der Weser, der Ems und dem Rheine 3,352,556 Zollcentner indischen Rohzuckers zum Eingang in die Zoll vereinsstaaten stromaufwärts sich bewegt haben. Die nachtheiligen Rückwirkungen der eben dargelegten Mißverhältnisse in der Besteuerung des indischen und inlän dischen Zuckers auf den Handel und die Rhederei der Ver- einsstaaten lassen sich zwar für den Augenblick in Zahlen nicht nachweisen, daß sie aber nicht ausbleiben können und werden, liegt auf der Hand, und daß dieselben in der Lhat theilweise bereits eingetreten sein müssen, ist aus dem bereits schon früher angedeuteten auffallenden Sinken, welches in den letzten Jahren an dem Eingänge indischer Zuckermengen wahrgenommen wird, nicht ohne Grund zu folgern. Liegt es sonach auf der einen Seite in dem unbestreit baren Interesse des Handels und der Rhederei, jenem Uebel- stande nachhaltig abgeholfen zu sehen, so erscheint dies auf der andern Seite auch noch um deswillen nothwendig und wünschenswerth, weil dadurch den Vereinsregierungcn in fraglichem überseeischem Artikel ein nicht unwichtiges Mittel erhalten wird, bei künftigen Handels- und Schifffahrtsver tragen mit transatlantischen Ländern vortheilhafteBedingun- gen gegen annehmliche Erwiderungen bezüglich der Zucker zölle erlangen zu können. j Endlich tritt die Nothwendigkeit für Erhaltung des Im- Ports indischer Rohzucker Behufs ihrer Versiedung im In lands auch noch aus einigen andern beachtenswerthen Rück sichten hervor. Es bedarf nämlich keiner weitern Ausein andersetzung, daß die 144 Rübenzuckerfabriken, welche am Schluffe des Betriebsjahres 1848—1849 im Zollverein thä- tig waren, den Zuckerbedarf der Bevölkerung vollständig zu befriedigen noch keineswegs im Stande sind. Denn setzt man auch die von ihnen alljährlich zu erzeugende Zuckermenge per manent auf — 742,254 Zollcentner Rohzucker, so würden doch die Consumenten, welche (vires 30,000,000 Köpfe ü 5,69 Zollpfund) 1,707,000 Zollcentner dergleichen bedürfen, immer noch genöthigt sein, 964,746 Zollcentner indischen Zuckers Zu erkaufen und solchen, dafern die Colonialzuckerrqffinerien im Zollverein ihren Betrieb eingestellt hatten, aus dem Aus lande zu beziehen, also den Arbeitsverdienst dorthin zu zah len. Demnächst ist aber auch ohne Schwierigkeit zu ermessen, daß die Rübenzuckerfabrikanten, wenn es ihnen gelingen sollte, die Concurrenz der Colonialzuckerraffinerien völlig zu beseitigen, keinen Augenblick Anstand nehmen würden, die von ihnen bisher noch beobachtete Preisdifferenz zwischen in ländischen und indischen gleichnamigen Zuckererzeugnissen von 4 bis 5 Procent aufzugeben und die Verkaufspreise ihrer Fa brikate sofort sl pari mit denen der Colonialzuckerfabrikanten, oder wohl gar noch höher zu stellen. An diesen Punkt haupt sächlich knüpft sich nun ferner unmittelbar .. 3) das Interesse der Consumenten, welchen keinesweges zugemuthet werden kann und darf, le diglich Rübenzucker zu verbrauchen und solchen einzig und allein zu dem Zwecke unvcrhältnißmäßig theuer zu bezahlen, damit eine vom Staate ohnehin schon rücksichtlich des Ab gabenschutzes in ungewöhnlichem Grade begünstigte Classe von Fabrikanten ihr Anlagekapital ungestört bis auf 40 Pro cent benutzen kann. Was endlich die Betheiligung 4) der Landwirthschaft bei vorliegender Steuerfrage betrifft, so würde solche von ih rem Standpunkte aus gegen die beabsichtigte Erhöhung der Rübenzuckerstcuer ein Bedenken nur dann erheben können, wenn diese Maaßregel in einem derartigen Grade Platz er greifen sollte, daß dadurch der Fortbestand und das Gedeihen des in Rede stehenden Industriezweiges in derThat gefährdet wäre. Diese Befürchtung erscheint jedoch im Hinblick auf dasjenige, was über die Rentabilität der Rübenzuckerfabrika- tion bereits oben dargelegt worden ist und weiter unten zu v. sowie in der Beilage ä. in dieserBeziehung noch zu sagen sein wird, durchaus unbegründet. Nicht einmal Betriebsein schränkung, also Abminderung des Rübenverbrauchs, wird die Steuerhöhung irgendwie Hervorrufen. Denn derjenige Fabrikant, welcher sich durch Letztere hierzu bestimmen ließe, würde einen starken Mangel an Umsicht verrathen, weil er solchergestalt gerade dasjenige Mittel, was ihm zur Wieder gewinnung des höher» Steueraufwandes geboten wird, — Productionsvermehrung — unklugerweise von der Hand weisen würde. Es ist nämlich nicht zu vergessen, daß der Gewinn für den Zollcentner erzeugten Rohzuckers stets ungleich höher sieht als die aufliegende Steuer. Demnächst dürste auch dem sachverständigen, unbefangenen Beurtheiler keineswegs entgehen, daß das landwirthschaftlicbe Interesse, gegenüber dem oben unter H. und L., 1. 2. und 3. behandel ten finanziellen und nationalöconomischen, nicht nur an sich selbst, sondern auch aus den sogleich näher auseinander zu setzenden Gründen bei vorliegender Angelegenheit eine sehr untergeordnete Rolle spielt. Es ist nämlich zwar nicht in Ab rede zu stellen, daß durch den Rübenbau in der Nähe von Rü- benzuckerfabriken nicht allein die Bodenrente gesteigert, son dern auch der Viehwirthschast mancher Vorthcil zugeführt wird, auch hat sich zwar das vorhin nicht selten gehegte Vor- urtheil, als werde durch die Runkelrübe der Boden sehr ent kräftet und der Körnerfrucht- oder Kartoffelbau beeinträch tigt, durch vieljahrige Erfahrungen längst widerlegt, vielmehr aus Letzteren bestätigt, daß die zur Zuckererzeugung geeignetsteNübe gerade im frisch gedüngten Boden nicht erzielt werde und daß überhaupt der Nunkelrübenbau behufs der Zuckerproduktion sich mit der Zwei- oderDreifelderwirth- schaft sehr wohl vereinigen lasse. Dahingegen darf aber nicht
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