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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 56. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-01-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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Z Pf. zurAbrundung, beruhen aufÄerglerchen und Verträgen und werden von der geehrten Kammer zu bewilligen sein. " Präsident v. Schö nfels: Ich habe zsi erwarten, ob Je mand hierüber das Wort wünscht. Es scheint nicht der Fall zu sein. Ich frage daher die Kammer: ob dieselbe bei Position 24g. b. o. 6. für Beiträge zu den Local anstalten für Polizei-und öffentliche Zwecke eine Summe von 18,723 Thaler zu bewilligen g em ernt i st? — Einstimmig Ja. Referent v. Römer: Pos. 24 s. Beitrag zu den antheiligen Kosten des Leipziger Criminal-und Polizeiamts an 3,000 Thlr. wird ebenfalls zu genehmigen sein, da sich diese Ziffer als der vom Staate zu übertragende elfte Kheil der dermaligen Ge- sammtkosten (um 300 Thlr. höher als in der verflossenen Fi nanzperiode) ergiebt. Präsidentv. Schönfels: Wenn Niemand über Po-, sition 24e. zu sprechen gedenkt, so frage ich die Kammer: ob sie bezüglich dieser Position denBeitrag zu den antheiligenKosten des Leipziger Criminal- und Polizeiamtes im Betrage von 3000 Th al er zu be willigen gemeint ist? — Einstimmig Ja. Referent v. Römer: Pos. 24 k. Beiträge zur Armen- und Kranken Versorgung an verschiedenen Orten. Die achtzehn verschiedenen, im jenseitigen Bericht S. 318 f. aufgeführten einzelnen Posten zusammen im Be trage von 1594 Thlr., einschließlich 8 Ngr. 4 Pf. zur Abrundung, sind dieselben, welche früher etatisirt wurden, nach ofsiciellen, bereits am Landtage 18D mitgetheilten Erörterungen auf ältere landesherrliche Zusicherungen gegründet, und als unab änderliche stets bewilligt, worden. Daß dies auch jetzt ge schehe, hat die Deputation zu beantragen. Secretair Starke: Was die Positionen 24k., sowie die folgende sub 24g. anlangt, so geht aus dem Berichte der jen seitigen Kammer hervor, daß die Gesammtsumme an respective 1,594 und 2,855 Lhaler aus einer Mehrzahl einzelner Lei stungen besteht, deren Ursprung vielleicht nicht einmal mehr bekannt ist. Zum größten Theile dürften sie aus landesherr lichen Zusicherungen, the.ils an Communen, theils an Schützen gilden und andere Korporationen herrühren. Jedenfalls ver ursacht die Verwaltung dieser Posten, die mitunter zu einer Summe von vier Dhaler und noch weniger herabstnken, dem Ministerium des Innern selbst eine Menge Zeitaufwand. Es wird aber auch den betreffenden Communen, welche diese Be träge beziehen, jährlich ein Porto- und Copialienaufwand, sowie manche andere Mühwaltung verursacht, indem sie über jene 'Betrage Quittungen einzuschicken haben. Ich sollte nun glauben, daß cs zur Vereinfachung des ganzen Rechnungs wesens wesentlich beitragen würde, wenn den betreffenden Corporationen und Communen statt dieser jährlichen Leistun gen ein angemessenes Capital gewährt werden könnte. Sollte dies auch für den Augenblick nicht möglich sein, weil die ge genwärtigen finanziellen Zustände der Staatscaffe eine solche Maaßregel bedenklich erscheinen lassen könnten, so scheint es doch wünschenswerth zu sein, daß wenigstens in Zukunft ein mal darauf Bedacht genommen werde. Ich muß mich indeß enthalten, einen Antrag darauf zu stellen, oder selbst auf den Wunsch, daß in dieser Beziehung eine Aeußerung in die stän dische Schrift niedergelegt werde, für jetzt verzichten, weil mir ausreichende Kenntniß davon abgcht, ob vielleicht in Be zug auf die eine oder andere Leistung Fundationsurkunden vorhanden sind, welche es absolut erfordern, daß die Verwal tung beim Ministerium des Innern in der jetzt bestehenden Maaße stattsinde. Wäre das nicht der Fall, so. würde ich allerdings im eigenen Interesse der Verwaltung eine Verein fachung durch Ablösung an die betreffenden Communen und Corporationen für wünschenswerth erachten, diese jedoch so, daß hierbei nicht die Grundsätze der neuen Ablösungsbestim mungen zur Anwendung gebracht würden, sondern daß die Ablösung mit dem 25fachen Betrage erfolge. Ich bitte daher um geneigte Auskunft darüber, ob einer solchen Maaßregel in irgend einer Weise wesentliche Bedenken entgegenständen. Staatsminister v. Friesen: Ich habe darauf zuvörderst zu erwidern, daß in diesen Angelegenheiten Schwierigkeiten der Verwaltung, wie derHerr Secretair Starke sich ausdrückt, bei dem Ministerium des Innern nicht Vorkommen. Diese» Abgabeposten bedürfen einer besonderen Verwaltung gar nicht, sondern stehen-ein für allemal fest. Die betreffenden Quittungen werden eingesendet, und es wird das Geld dafür, nachdem jene von dem Ministerium signirt sind, ausgezahlt. Eine Arbeitslast erwächst also dadurch für die betreffenden Staatsbehörden nicht. Ob es bei den einzelnen Summen, welche hier in Frage kommen, möglich sein werde, eine Ablö-- sung durch baare Zahlung eintreten zu lassen, darüber bin ich allerdings nicht im Stande, mich in diesem Augenblicke aus zusprechen. Bei den meisten der vorliegenden Posten ist der Ursprung gar nicht einmal mehr bekannt, sie beruhen auf Lei stungen, die schon Jahrhunderte lang in derselben Weise statt gefunden haben. Sollte eine Ablösung hie und da bei ein zelnen Posten im Wunsche der Empfänger liegen, so glaube ich nicht, daß bei der Regierung dagegen Bedenken obwalten würden, immer aber müßte eine solche im Wege des beidersei tigen- Einverständnisses stattsinden. Dadurch erledigt sich auch der Wunsch, daß dabei ein anderer Maaßstab, als-der irr dem Entwürfe des neuen Ablösungsgesetzes yorgeschlagene, festgesetzt werden möchte, denn es fehlt hierbei an jedem ge setzlichen Maßstab und wird die Feststellung desselben ledig lich Sache der Interessenten sein- Es würde durch gemein-
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