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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 56. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-01-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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besondere Berücksichtigung für eine einzelne Classe von Staatsbürgern stattfinde. Prinz Johann: Ich kann mich mit dieser Ansicht doch nicht einverstanden erklären. Der Grundbesitzer giebt aller dings Grundabgaben, der Pachter giebt Personal- und Ge- werbsteuer und der Grundeigenthümer versteuert die Reve nuen vom Pacht. Die Grundsteuer giebt er aber nicht von der Brauerei, die Gewerbsteuer theilt er mit dem Pachter, da ihm ein Theil der Revenüen abgeht, aber bei der Socie- tätsbrauerei muß man annehmen, daß die ganze Revenüe eigentlich den Actionairen zu Gute kommt. v. Nostitz-Wallwitz: Ich habe diese Entgegnung nicht ganz genau auffassen können, muß aber dabei beharren, daß in dem früher von mir erwähnten Falle eine Brauerei oder Brennerei ebenfalls einer dreifachen Steuer außer der Grundsteuer von Seiten der Steuerbehörden unterworfen wird. Präsident v. Schönfels: Ich habe zu erwarten, ob noch Jemand das Wort ergreift. v. Großmann: Mir scheint es nicht gerecht, die Sache erst für den Fall, daß eine Revision des Gewerbe- und Per sonalsteuergesetzes eintreten soll, zu verschieben. Ist hier eine Angerechtigkeit vorhanden, oder auch nur ein zweifelhaftes Recht, so glaube ich, ist die augenblickliche Abstellung auch Pflicht; ist sie nicht vorhanden, dann ist es aber auch nöthig, daß jeder Zweifel und jede Bedenklichkeit, die etwa Einzelne sich darüber machen könnten, gleich zerstreut werde. Ich würde glauben, es wäre der hohen Staatsregierung zu über lassen, die Sache zu sofortiger Erwägung zu nehmen, und nicht erst eventuell bis zur Veränderung eines Steuergesetzes zu verschieben. Präsident v. Schönfels: Ich würde zu erwarten haben, ob ein besonderer Antrag deshalb eingebracht werden will. v. Großmann: Mein Antrag kann nur darin bestehen, daß im Anträge der Deputation die Worte ausgelassen wer den : „bei künftiger Revision des Gewerbe- und Personal steuergesetzes". Präsident v. Schönfels: Ich werde zunächst diesen Antrag zur Unterstützung bringen. Herr Superintendent v. Großmann trägt darauf an, aus dem Anträge der zweiten Kammer, wie ihn die diesseitige Deputation zur Annahme empfohlen hat, die Worte: „bei künftiger Revision des Ge werbe- und Personalsteuergesetzes" wegzulassen. Der Antrag der Deputation wird, auf diese Weise modificirt, folgender- maaßen lautend: „Im Vereine mit der zweiten Kammer der Staatsregierung die Eingabe desDirectoriums derSocietäts- brauerei zur Erwägung und geeigneten Berücksichtigung zu überweisen." Ich habe die Kammer zu fragen: ob sie diesen Antrag des Herrn Superintendenten v. Großmann zu unter stützen gemeint ist? — Sehr zahlreich unterstützt. v. Nostitz und Janckendorf: Ich habe den Antrag des Herrn v. Großmann darum nicht unterstützt, weil ich glaube, daß eine Revision des Gewerbe- und Personalsteuer gesetzes nicht zu lange auf sich warten lassen wird. Aber dafür bin ich allerdings, daß der Gegenstand zur weitern Erwägung an die Staatsregierung gelange, denn es scheint auch mir ein Widerspruch der hier einschlagenden gesetzlichen Bestimmungen vorzuwalten. v. Welck: Es dürfte sich wohl das, was ich habe sagen wollen, erledigt haben; ich wollte nämlich nur der Erwägung der geehrten Kammer anheimgeben, ob es nicht zweckmäßig sei, die Abstimmung über diesen Gegenstand solange ausgesetzt sein zu lassen, bis wir ein Mitglied des Finanzministeriums als Regierungscommissar in der Kammer haben, von dem wir vielleicht irgend eine Erläuterung in dieser, wie mir scheint, allerdings vorliegenden Abnormität von den gesetzlichen Be stimmungen erlangen könnten. v. Erdmannsdorf: Ich wollte blvs darauf aufmerk sam machen, meine Herren, daß der Antrag des Herrn Superintendenten 0. Großwann meiner Ansicht nach gar nicht angenommen werden kann. Soll nämlich das erreicht werden, was Herr v. Großmann beabsichtigt, so müssen Sie gegen den ersten Antrag der Deputation stimmen. Dieser geht dahin, die Beschwerde der Gesellschaft der Societäts- brauerei auf sich beruhen zu lassen. Das würde aber das sein, was Herr V. Großmann nicht will. Die Eingabe scheidet sich nämlich in zwei Lheile: einmal ist sie eine Beschwerde wegen der erhobenen Steuer, und das andere mal ist sie ein Gesuch, daß in Zukunft bei einerRevision des Gewerbe- und Personal steuergesetzes darauf Rücksicht genommen werden soll. Die Deputation glaubt nun, daß auf den ersten Theil dieser Ein gabe nicht Rücksicht genommen werden könne, auf den zwei ten Theil könne aber Rücksicht genommen werden- damit die einschlagenden Verhältnisse bei der Revision des Gewerbe- und Personalsteuergesetzes zur Sprache kommen. Will nun Herr Superintendent v. Großmann, daß diese Verhältnisse gleich jetzt berücksichtigt werden, so ist es zweckmäßiger, es wird für den ersten Punkt gestimmt, d. h. die Beschwerde als begründet anerkannt. Eine sofortige Revision des Steuer gesetzes im Sinne des Antragstellers ist nicht möglich, ohne das Steuergesetz aufzuheben, dies aber ist, wie der Redner wird einräumen müssen, rein unmöglich. Also wer diese Pe tenten sofort berücksichtigen will, der muß für Aufrechterhal tung der Beschwerde stimmen, eine sofortige Revision aber ist undenkbar. v. Großmann: Was Herr v. Erdmannsdorf aus mei nem Anträge folgert, kann ich durchaus nicht zugeben. Die geehrte Deputation selbst sagt, so wie jetzt ihr dieSachen klar sind, widerfahre der Socr'etätsbrauerer keine Ungerechtigkeit damit, daß ihr die Abgabe abgefordert worden ist. Dasselbe hat auch der Herr Staatsminister v. Nostitz anerkannt, weil
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