Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 57. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-01-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Berücksichtigung gefunden haben, welche ihr mildernd zur Seite standen. Es schlägt daher die unterzeichnete Deputation aus den dargestellten formellen und materiellen Gründen der geehrten Kammer vor: die vom Advocaten Fritzsche für die Hebamme Böhme gegen das königliche Ministerium des Innern ein gereichte Beschwerde auf sich beruhen, solche aber noch an die zweite Kammer gelangen zu lassen. Insoweit der Beschwerdeschrift noch eine Petition annec- tirt und darin gebeten worden ist: sich dafür zu verwenden, daß a) der Böhme die zu erkannten Kosten erlassen und b) ihr gestattet werde, nach wie vor die Hebammenkunst auszuüben, ist die unterzeichnete Deputation der Ansicht, daß die Bitte unter s. durch die immittelst erfolgte Abschreibung der Kosten Erledigung gefunden hat, das Bittgesuch unter b. dagegen nach Obigem keine Berücksichtigung finden kann. Es wird daher auch in dieser Beziehung der geehrten Kammer der Beschluß, die Petition auf sich beruhen zu lassen, zur Annahme empfohlen. Präsident v. Schönfels: Ich habe zu erwarten, ob Jemand das Wort begehrt, um über diese Angelegenheit zu sprechen. v. Egid y: Mit dem in jeder Hinsicht ausgezeichneten Berichte bin ich vollkommen einverstanden, ebenso auch milder fachlichen Begutachtung und Beurtheilung, wonach die Be schwerde ihr Schicksal erreichen wird und in das sich selbst geöffnete Grab Zusammenstürzen muß. Wenn ich nun den noch eine Bemerkung über den Bericht zu machen hätte, so wäre es nur die: ich hätte gewünscht, daß der Herr Bericht erstatter in der Stelle, wo er seinen gerechten Ingrimm über Renitenz, obstinate Brutalität und Auflehnung gegen gesetz liche Ordnung und Gebühr laut werden läßt —> auf Seite 368 — noch einen Schritt weiter gegangen wäre und sich auch darüber ausgelassen hatte, wie sehr es zu beklagen ist, daß, wie hier unverkennbar geschehen, Seiten der Obrigkeit und der Sachwalter, — die sich sonst so gern als dieWächter und Hüter des Rechtes und der Gesetzlichkeit prädiciren, — ein gleiches Streben und dieselbe Renitenz stattgefunden hat, wodurch die Böhme hauptsächlich zu diesen extremen Unge- Äührnissen mit verleitet worden sein möchte. Ich nehme zu gleich hier Gelegenheit, zu bemerken, wie man überhaupt auf Elemente der Art, wie sie an der angezogenen Stelle des Be richtes geschildert worden sind, verbunden mit der extremen Gesinnungstüchtigkeit, noch recht häufig, und zwar sowohl unter den Beamten, als unter den Sachwaltern stößt. Ich könnte Ihnen wirklich recht merkwürdige Beispiele vor führen, wie eben diese Elemente sich in neuerer und neuester Zeit kundgegeben haben, unterlasse es jedoch, indem ich mich mit dieser allgemeinen Andeutung begnüge. Aber, meine Herren, das kann ich nicht verschweigen, und das ist meine innigste Ueberzcugung, so lange cs nicht gelingt, diese bösen Elemente sehr sorgfältig zu überwachen und nach Befinden Diejenigen, welche dieselben cultiviren, ihrer amtlichen und öffentlichen Wirksamkeit zu entziehen, so lange werden auch die Bestrebungen unserer Regierung, Ordnung, Ruhe und Vertrauen im Lande wieder herzustellen, vergebens, der ver derblichen Wühlerei aber Vorschub geleistet bleiben. Wie gesagt, ich könnte Beispiele anführen, wo Sachwalter, Defen soren und Richter — nach Befinden in Einer Person, — in diesem Sinne ihr Unwesen treiben und sich's eben so boshaft als geflissentlich zur Aufgabe gemacht zu haben scheinen, und wenn es nicht anders möglich, durch offenbare und unver- schämteLügen und Verdrehungen, womit sie sich freilich selbst nur schänden, unverständige Köpfe zu reizen und das Ver trauen, welches zur Obrigkeit und zur Staatsregierung nach und nach wieder emporgesprossen ist, wieder zu vertilgen. Darum unterlasse ich auch nicht, hieran nochmals dic Mahnung und den Wunsch zu knüpfen, daß cs recht bald verfügt werden und gelingen möge, das Land nach und nach von solchen un würdigen und treulosen Elementen sowohl in der Beamten welt, als auch nach anderen Richtungen hin zu säubern und zu befreien. v. Welck: Ich habe keinen Augenblick zweifeln können, mich dem Gutachten der geehrten Deputation anzuschließen und die Beschwerde den bestehenden gesetzlichen Bestim mungen nach für durchaus unbegründet zu halten. Bedürfte es vielleicht noch irgend einer Ergänzung der hierfür sprechen den gesetzlichen Gründe, so könnte es etwa die sein, daß auch nach §.9 des mehrfach von der geehrten Deputation,angezo genen Mandates vom 2. April 1818 die Hebamme unmittel bar nach ihrer Vereidung von der Obrigkeit an den Pfarrer des „Ortes" zur nöthigen Belehrung verwiesen werden soll. Auch hieraus ergiebt sich unverkennbar, daß die Hebammen zunächst für einen bestimmten Ort angestellt werden. Daß dies zu geschehen hat, wird sie, wie auch schon im Berichte er wähnt ist, keineswegs abhalten können, wenn eine Kreisende in einem naheliegenden Bezirke ihr Vertrauen auf sie setzt, derselben ihre Hülfe, wenn gleich außerhalb des Bezirkes, wo sie selbst in der Regel ihre Kunst ausübt und lebt, angedeihen zu lassen. Aber die Prämisse muß festgehalten werden, daß die Hebamme überhaupt als solche irgendwo angestellt sein muß. Das ist aber bei der hier fraglichen Person nicht mehr der Fall gewesen, sie hat nicht mehr als Hebamme fungiren können, weil ihre Anstellungsbescheinigung zurückgeschickt worden und sie als Hebamme nirgend anderwärts angestellt war. So einfach mir diese Sache zu sein scheint, so kann ich doch die Bemerkung nicht unterdrücken, daß sür mich dieser Bericht eine noch viel wichtigere Seite hat, eine Seite, die eben von dem geehrten Redner vor mir erwähnt wurde und in deren Beziehung ich noch Weniges hinzufügen will, da ich im Ganzen vollkommen mit dem einverstanden bin, was eben der geehrte Vorredner sagte. Die ganze Relation über das
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder