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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 58. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-01-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des'Landtags. I. Kammer. 58. Dresden, am 20. Januar 1851 Einundsechszigste öffentliche Sitzung der ersten Kammer am 15. Januar 1851. Inhalt: Registrandenvortrag.— Urlaubsgesuch.— Mittheilung des Präsi denten v. Schönfels, das pünktliche Erscheinen der Kammermit glieder betreffend. — Berathung des anderweiten -Berichts der ersten Deputation, die Angelegenheiten der Presse betreffend. — Besondere Berathung und Beschlußfassung über die §§. 12, 13, 14,20, 21,28 und 37. — Mündlicher Vortrag von Seiten der zweiten Deputation, das Vereinigungsverfahren rücksichtlich einiger Differenzpunkte bei den Budgetabtheilungen des Kriegs ministeriums, des Pensionsetats und des Finanzministeriums. Die Sitzung beginnt nach N auf 12 Uhr in Anwesenheit des Herrn Staatsministers v. Friesen sowie von 32 Kam- mermitgliedern mit Vorlesung des über die letzte Sitzung durch Herrn Secretair Starke verabfaßten Protocolles, welches auf Umfrage genehmigt und von den Herren Professor v. Tuch und Graf v. Hohenthal-Königs- brück mitvollzogen wurde. — Hierauf folgte der Vortrag aus der'Negistrande. (Nr. 273.) Protocollauszug der zweiten Kammer vom 8., 9. und 10. Januar 1851, die Berathung über den Gesetz entwurf wegen Abänderung einiger Bestimmungen des Ge setzes über die Verhältnisse der Civilstaatsdiener vom 7. März 1835 betreffend. Präsident v. Schönfels: Es wird kein Zweifel darüber obwalten, an welche Deputation dieser Gegenstand zu gelan gen hat; es ist dies unfehlbar die erste Deputation. Ich frage die Kammer: ob sie nach dem Vorschläge des Direktoriums diesen Gegenstand an die erste Deputation verweisen will? — Einstimmig Ja. Präsident v. Schönfels: Der Herr General v. Nostitz hat den ihm gewährten Urlaub auf heute nicht angetreten, er wünscht aber von demselben für den Freitag Gebrauch zu machen, und ich frage: ob die Kammer sich damit einverstehen will? — Einstimmig Ja. Präsident v. Schönfels: Ich habe noch in Bezug auf 1. K. (4. Abonnement.) einen Beschluß eine Mittheilung an die Kammer zu machen, welchen das Direktorium gefaßt hat; dieser Beschluß geht nämlich dahin, die Vorlesung des Protokolls künftighin pracis eine Viertelstunde nach Beginn .der Sitzung eintre ten zu lassen. Ich erlaube mir daher die Mitglieder zu er suchen, künftighin recht pünktlich zu erscheinen, damit sie der Vorlesung des Protokolls nicht verlustig gehen. Wir können nun auf die Tagesordnung übergehen. Es befindet sich auf derselben der anderweiteBerichtunserer ersten Deputation, die Angelegenheiten der Presse betreffend. Referent v.Welck: Der Bericht, welchen ich vorzutragen die Ehre haben werde, betrifft die Differenzpunkte, welche noch in Bezug auf das Gesetz, die Angelegenheiten der Presse be treffend, zwischen beiden Kammern obwalten. Nachdem der den Standen mittelst allerhöchsten Decrets vom 10. September v. I., die Angelegenheiten der Presse be treffend, vorgelegte Gesetzentwurf auch in der zweiten Kam mer zur Berathung gekommen ist, liegt der unterzeichneten Deputation ob, ihrer verehrten Kammer diejenigen Differenz punkte vorzutragen, welche sich bezüglich der bei jenseitiger und diesseitiger Berathung des gedachten Gesetzentwurfs ge faßten Beschlüsse herausgestellt haben. Es find deren an der Zahl a ch t und beziehen sich selbige auf die 8§. 12,13,14,20,21,28,37 und 38, wahrend in allen übrigen Punkten die zweite Kammer den diesseits gefaßten Beschlüssen beigetreten ist. sä §. 12. Diese Paragraphe lautete nach dem Gesetzentwürfe fol- gendermaaßen: „Die verantwortliche Redaction einer Zeitschrift dürfen nur solche, im Königreiche Sachsen wesent lich wohnhafte, männliche Personen übernehmen oder fortführen, welche die zur Stimmberechtigung bei den Landtagswahlen, mit Ausnahme resp. der Ansässigkeit und des Census, erforderlichen Eigen schaften besitzen. Diejenigen Mitredacteure, welche zwar keine Verantwortlichkeit haben, aber in ihrer Eigenschaft als Mitredacteure auf der betreffenden Zeitschrift namentlich mit genannt werden sollen, müssen sich ebenfalls im Besitz dieser Eigenschaften befinden." Die unterzeichnete Deputation erachtete die analoge An wendung der für die Stimmberechtigung bei den Landtags wahlen bestehenden gesetzlichen Bestimmungen in einigen 14
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