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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 50. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-12-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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ist soeben erfolgt. Eine weitere Resolution wird darauf nicht zu fassen sein. (Nr. 231.) Bericht der zweiten Deputation über einen in geheimer Sitzung zu beratenden Gegenstand. Präsident v. Schönsels: Dieser Bericht ist bereits zum Druck gelangt und wird in geheimer Sitzung berathen werden. (Nr. 232.) Protocollauszug der zweiten Kammer vom 17. December 1850, die Berathung über die Positionen 8 und 11 des außerordentlichen Ausgabebudgets für 1849/51 betreffend. Präsident v. Schönfels: Wirdohnfehlbaran die zweite Deputation zu gelangen haben. (Nr. 233.) Protocollauszug derselben vom 18. December 1850, die Mittheilung eines von derselben am 9. December 1850 gefaßten Beschlusses bezüglich der wegen des Ausblei bens mehrerer Kammermitglieder gestellten Anträge betreffend. Präsidentv. Schönfels: Die zweite Kammer hat be kanntlich die renitenten Mitglieder derselben der Wählbarkeit verlustig erklärt. Am 18. December hat das Direktorium jener Kammer, da in diesem Beschluß ein Princip ausgesprochen wird, die Mittheilung jenes Beschlusses an die erste Kammer bestimmt, und cs wird nun die Frage entstehen, ob diese An gelegenheit an die erste Deputation zu verweisen sei. Ich glaube, daß dies geschehen muß, weil eben in jenem Beschlüsse der zweiten Kammer ein Princip zur Sprache gebracht und darüber Beschluß gefaßt worden ist. Prinz Johann: Ich möchte mir nur eine Frage erlauben. Wenn diese Sache an die erste Deputation gewiesen wird, so entsteht die Frage, zu welchem Behufe? ob wir nämlich über das Princip selbst uns jedenfalls aussprechen, oder ob wir die Vorfrage entscheiden sollen, ob überhaupt über das Princip Beschluß gefaßt werden soll. Die Nothwendigkekt liegt nicht vor, da diese Angelegenheit bei der ersten Kammer für gegen wärtigen Landtag bereits entschieden ist. Ich glaube, die Kammer wird damit einverstanden sein, daß wir auch diese Vorfrage in Berathung ziehen. Präsident v. Schönfels: Wenn Niemand in der Kam mer sich dagegen ausspricht, so darf ich wohl annehmen, daß die von Sr. Königl. Hoheit ausgesprochene Meinung auch die der Kammer sei. (Nr. 234.) Protocollauszug derselben vom 5. und 6. November und 18. December 1850, die Berathung über das königl. Decret, das Eisenbahnwesen, und zwar dieZittau-Rei- chenberger Eisenbahn betreffend, enthaltend. Präsident v. Schönsels: Dies ist ein Gegenstand für das Geschäftsgebiet der zweiten Deputation. Will die Kam mer denselben dorthin verweisen? — Einstimmig Ja. (Nr. 235.) Protocollauszug derselben vom 16. Decem ber 1850, den Beschluß über mehrere Petitionen, die Revision ! des Gesetzes vom 23. Juli 1846, die kurze Verjährungsfrist sowie die Verlängerung dieser Frist betreffend, enthaltend. Präsident v. Schönsels: Dürfte ein Gegenstand für die vierte Deputation sein. Ist dieKammer mit dieser Ansicht einverstanden? — Einstimmig Ja. (Nr. 236.) Petition desAdvocalen Carl Eduard Hünich zu Dresden, die Verlängerung der durch Gesetz den 1. Januar 1851 beginnenden kurzen Verjährungsfrist betreffend. Präsident v. Schönfels: Gehört zum Ressort der vier ten Deputation. Vicepräsident Gottschald: Es wird freilich sehr schwer sein, vor Ablauf der Verjährungsfrist in dieser Angelegenheit noch zu einem definitiven Beschlüsse zu gelangen; denn dem Vernehmen nach wird der Herr Präsident heute die letzte Sitzung vor dem Feste stattsinden lassen und die nächste wird kaum vor dem 30. d. M. gehalten werden können. Wie es daher der Deputation möglich sein soll, den Bericht noch vor Ablauf dieses Jahres an die Kammer zu bringen, ist nicht ab zusehen. Ich würde, wenn diese Sache sofort an die Depu tation abgegeben würde, es vielleicht möglich zu machen suchen, dieselbe nach der Sitzung sogleich zur Berathung zu bringen und uns dahin zu einigen, daß womöglich zum 30. d. M., falls da Sitzung stattsindet, ein mündlicher Vortrag darüber erstattet werden könnte. Wenn wir dabei aber dahin gelan gen, daß wir dem'Beschlusse der zweiten Kammer nicht bei treten, dann wird es freilich unmöglich sein, zu einer Verein barung mit derselben noch vor Ablauf dieses Jahres und vor dem Eintritt der Verjährungsfrist zu gelangen. Präsident v. Schönfels: Die Kammer wird gewiß Nichts Unmögliches von der viertenDeputation-fordern, allem der Form nach gehört der Gegenstand an dieselbe, das Wei tere darüber bleibt der'Kammer und der Deputation anheim gestellt. Vicepräsident Gottschald: Ich habe damit blos an deuten wollen, daß, wenn wir zu einem Beschlüsse in dieser Kammer nicht gelangen sollten, man dann die Schuld davon nicht der vierten Deputation beimessen möchte. Präsident v. Schö nfels: Ganz gewiß wird dies nicht geschehen. (Nr. 237.) Protocollauszug der zweiten Kammer vom 17. December 1850, die Genehmigung der ständischen Schrift auf das die Londoner Industrieausstellung im Jahre 1851 betreffende königliche Decret enthaltend. Präsident v. Schönfels: Geht an die zweite Deputa tion zurück und wird hernach, wie ich vernommen habe, von dem Herrn Referenten zum Vortrage gebracht werden. Dies war die letzte Nummer. — Es sind einige Urlaubsgesuche ein gegangen. Herr Bischof Dietrich wünscht Urlaub vom 19. bis mit 30. d.' M- Gestatten Sie denselben? — Einstim mig Ja. >
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