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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 59. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-01-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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Staatsregierung aber dennoch zu ermächtigen, wenn der Bau der Eisenbahn schon im Jahre 1851 beginnen sollte, die dazu nöthigen Summen aus Staatsmitteln zu verwenden. Diese doppelten Anträge gelangten bei der jenseitigen Kammer am 5. und 6. November 1850 in Wvrtrag. Wegen der damals vorgewesenen bedrohlichen Gestaltung der politi schen Verhältnisse befand indeß die Kammer, eine Berathung darüber ganz auszüsctzen, und nahm die Verhandlungen darüber erst wieder am 18. December v. I. auf. Auch hierbei ward indeß zu einem nähern Eingehen auf die Anträge der Staatsregierung und insbesondere zu einer nähern Beleuch tung der Gründe, aus denen sich die Majorität Und Minorität der Deputation für und beziehentlich »wider die Herstellung einer Eisenbahnverbindung zwischen Zittau und Reichenberg ausgesprochen hatten, nicht verschritten, vielmehr in Folge des Antrags eines Abgeordneten, dessen sofort näher gedacht werden wird, die Hauptentschließung über diese Angelegen heit der nächsten Ständeversammlung Vorbehalten. Selbst die Majorität der Deputation der jenseitigen Kammer, welche in ihrem Separatvotum der Regierungs vorlage sich weit mehr genähert und ihr Gutachten auf die Äeberzeugung gegründet hatte, daß Alles aufgeboten werden Müsse, um zu verhindern, daß Sachsen nicht durch fremde Eisenbahnen eine Concurrenz erhalte, die seinem Handel und seiner Industrie schwere und nicht wieder zu heilende Wunden schlag en könne, — hielt es nämlich bei der noch immer schwan kenden Politik nicht für gerathen, jetzt schon einen kostspieli gen Aufwand, den nothwendig die Anlegung der fraglichen Eisenbahn verursachen werde, zu unternehmen. Sie glaubte ferner, die vorliegende Frage nicht zu den allerdringendsten BerathuNgsgegenständen rechnen zu müssen und daher wegen des bevorstehenden Endes des Landtags die noch übrige Zeit den wichkigern Angelegenheiten, welche unvermeidlich annoch zur Erledigung gebracht werden müssen, nicht entziehen zu dürfen, ustd fand endlich ein Haupthinderniß für die derma- lige Ausführbarkeit der von der .Staatsregierung gestellten Anträge in den Entschließungen, welche über das königliche Decret vom 17. August 1850, außerordentliche Maaßregeln zu Verstärkung der baaren Kaffenbestände und die demselben angefügten Gesetzentwürfe betreffend, theils bereits gefaßt worden waren, theils beziehentlich in Aussicht standen und irgend disponible Fonds für die Nealisirüng der beabsichtigten Maaßnehmungen nicht erblicken ließen. Die Majorität der Deputation jener Kammer trug darauf an: „es möge die hohe Staatsregierung ersucht werden, von der Berathung desjenigen Theils des (Ein gangserwähnten) königlichen Decrets vom 1. Au gust 1850, welcher sich auf die Zittau-Reichenberger Eisenbahn bezieht, für jetzt abzusehen, jedoch den wichtigen Gegenstand fortwährend im Äuge zu be halten und der nächsten Ständeversammlung dar über eine neue Vorlage mit Beifügung eines spe- crellen Kostenanschlags des Bahnbüues zu geben, die zu dem letzteren Zwecke erforderlichen Geldmittel aber zu bewilligen." Dabei erklärte dieMajoritat ausdrücklich, daß dieserAn- trag keineswegs an die Stelle ihrer obengedochten (Seite 258 des Separatvotums erwähnten) Anträge treten solle, sondern als präjudiell zu erachten sei, dergestalt, daß, wenn solcher ab gelehnt werde, es der Kammer frei bleibe, auf die Hauptent schließung und namentlich auf die in dem Berichte niederge legten Anträge der, Majorität und Minorität zurückzu kommen. Ob nun wohl die Minorität sich hiermit nicht gänzlich einzuverstehen vermochte und vornehmlich nur dem ersten Lheile des Antrags ihre Zustimmung ertheilte, weil die Stüatsregierung jedenfalls von selbst sich veranlaßt finden werde, der nächsten Ständeversammlung Mittheilung über den Stand der Sache zu machen, Und weil aus der Annahme des zweiten Theils dieses Antrags eine stillschweigende Geneh migung des Baues selbst wenigstens gefolgert werden könne, so ging dennoch die Kammer auftiNe Berathung dieses An trags in seiner Totalität ein. Zu Vermeidung von Mißver ständnissen wurde im Laufe der Discusston speciell hervorge- hoben, daß aus der Annahme dieses Antrags in keiner Weise ein Beschluß öder WuUsch der Ständeversammlung für so fortige Vornahme des Baues zu folgern sei, wohl aber nach Lage der Sache und im Jntertsse des Landes es unerläß lich sei, die Staatsregierung in den Stand zU setzen, den so wichtigen Gegenstand weiter verfolgen zU können. Insbe sondere aber machte der königliche Commissar bemerkbar, daß die Staatsregierung mit dem Anträge, der keine der divergiren- den Meinungen präjudicire, sich nur dann einverstehenkönne, wenn er in seiner Totalität angenommen würde, weil nach dem durch die frühem Anträge derÄammerst herbeigeführten Sachstande und den Mit der k. k. österreichischen Regierung angeknüpften Verhandlungen ein Unbedingtes Aufgeben der Sache, welches für Sachsen von den allergrößten Nachtheilen und Gefahren begleitet sein dürfte, kaum möchte verantwortet werden kännen. Nichtsdestoweniger blieben die Ansichten über die zweck mäßigsten Maaßnehmungen, welche geradejetzt und nach Lage der Sache zu ergreifen sein möchten, gethrilt. Ein Hinblick indeß auf 1) die nicht allzuferne Einberufung der nächsten Stände versammlung; sowie auf 2) die nicht unbegründete Wahrscheinlichkeit, daß in der Zwischenzeit kaum Ereignisse eintretendürften, dieden jetzigen Sachstand wesentlich verändern würden; die Rücksicht, 3) daß namentlich durch den zweiten Theil des Antrags die Staatsregierung kn deN Stand gefttztwerde, jedetn Inte resse des sächsischen Handelsverkehrs die sorglichste Beachtung widmen zu können; sowie endlich 4) die Erwägung, daß die Zwischenzeit angemessen dazu benutzt werden köNne, um eine, namentlich über den Kosten aufwand und die Ertragsfahigkeit derBahst sich erschöpfender verbreitende Vorlage auszuarbeiten und dadurch die nächste Ständeversammlung in den Stand zu setzen, mit mehr und größerer Sicherheit sich für oder wider Vornahme des Baues aussprechen und das Bedükfniß mit den finanziellen Verhält nissen des Landes Und der Last der Steuerpflichtigen in Ver gleich stellen zu können, —alle diesö Momente ließen dieKam- mer in ihrer Majorität Uicht'zweifelhaft bleiben, was im wirk lichen Interesse des Landes Und nach der gegenwärtigen Lage der Verhältnisse am zweckmäßigsten zu beschließen sei. Mit 33 gegen 22 Stimmen entschied sich dieKammerfürAnnahme des gedachten Antrags und hüt solchen der ersten Kammer zür Erklärung Mitgetheilt. Nachdem nun die unterzeichnete Deputation von der geehrten Kammer den Auftrag erhalten, über diese Erklärung der zweiten Kammer sichgutachtlich auszusprechen, hatsienach näherer Prüfung des Sachstandes es nur bedauern könnest, 16
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