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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 60. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-01-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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ernstere Erkrankung ans Bett gefesselt, die aus dem ersten un bestimmten Character sich zu einem Schleimsieber ausbildete. Im Krankheitsverlauf traten nicht nur von Zeit zu Zeit Re- cidive auf, sondern es gesellten sich Symptome hinzu, die die Besorgniß der Entwickelung eines durchaus neuen, von dem ersten unabhängigen Krankheitsprocesses hervorriefen. So gewiß nun durch diese wahrscheinliche Complication der Zu stand um so bedenklicher, so unverkennbar durch die Erkran kung des Digestionsapparates der Organismus zu der äußer sten Erschöpfung herabgesunken, um so bestimmter kann vom ärztlichen StandpunktedieErklärung abgegeben werden, daß, wenn auch der heutige Zustand als ein günstigerer bezeichnet werden kann, doch gewiß Monate dazu gehören, ehe eine gänzliche Wiederherstellung der tieferschütterten Gesundheit erwartet werden kann, und bis dahin von einer Betkeiligung an ernsteren Geschäften, zumal derer, bei welchen Gemüths- aufregungen kaum zu umgehen, für das neue Auftreten der Krankheit die äußerste Gefahr zu befürchten sein würde. Leipzig, den 10. Jauuar 1851. vr. mecl. Heinrich Ehrenberg. Das Direktorium schlägt der geehrten Kammer bezüglich dieser Eingabe vor, sofort zu resolviren, und zwar in der Art, daß man den Bürgermeister Koch bescheide, daß, nachdem er auf entschiedene Weise die Competenz der Kammer nicht an erkannt habe, seine dermalige indirecte Anerkennung dersel ben — denn etwas weiter ist diese Eingabe nicht — nicht ausreiche, es komme ihm vielmehr zu, eine förmliche Anrr- kenntniß der Kammer auszusprechen und sodann, dafern sein Gesundheitszustand dies, wie es scheint, erheische, einen Urlaub auf bestimmte Zeit von der Kammer sich zu erbitten. (Viele Stimmen Bravo!) Der Grund, weshalb Seiten des Direktoriums dieser Vorschlag gemacht wird, ist der, daß, wenn man Seiten der Kammer sich jetzt begnügen wollte mit dieser oberflächlichen und indirecten Anerkenntniß der Competenz der Kammer, cs dem Bürgermeister Koch später vielleicht einfallen könnte, dieseAnerkennung für ein Product seinerKrankheit zu halten, und ihm vielleicht dann beikommen könnte, einen Widerruf eintreten zu lassen. Ich habe zu erwarten, ob die Kammer sich bezüglich dieser Vorschläge mit dem Directorium eknver- stehe. Staatsminister v. Friesen: Ich bin ganz mit dem Vor schläge des Herrn Präsidenten einverstanden, denn es handelt sich hier keineswegs blos um die Person des Herrn Bürger meister Koch, sondern um ein wichtiges Princip, auf dem unsere ganze jetzige Staatsordnung in Sachsen beruht. Die Regierung ebenso wie die Kammer muß fest darauf beharren, daß dieses Princip vollständig anerkannt werde, und es kann nicht genügen, daß auf die Weise, wie es hier geschehen soll, durch ein zeitweiliges Urlaubsgesuch die Hauptfrage umgan gen wird. Ich glaube, die Regierung ebenso wie die Kam mer kann dies um so weniger für genügend ansehen, qls, wie die hohe Kammer sich erinnert, gleich beim Anfang desLand- tags der Bürgermeister Koch beim Ministerium des Innern, 1. K. unter Bezugnahme auf Krankheitsumstände neben andern Gründen, erklärt hat, in die Kammer nicht eintreten zu kön nen. Damals hat ihm die Kammer einen vierwvchentlichen und später noch einen zweiwöchentlichen Urlaub gegeben. Später trat er der Regierung gegenüber mit staatsrechtlichen Bedenken, mit Competenzzweifeln, die schon in den früheren Eingaben angedeutet worden waren, noch bestimmter hervor. Es ist aber, um die Sache klar übersehen zu können, nvthwen- dig, auch auf das ganze Verfahren zurückzugehen, welches Seiten der Staatsregierung in Folge des Antrags der Kam mer gegen den Bürgermeister Koch eingeleitet worden ist. Es kommt nämlich in diesem Augenblicke insbesondere darauf an, ob die vorliegende Erklärung dem entspricht, was Seiten der Staatsregierung im Einverständniß mit der Kammer von dem Bürgermeister Koch verlangt worden ist und zu dessen Herbeiführung bekanntlich das Besserungsvcrfahren nach dem Staatsdienergesetze eingeleitet worden ist. In allenden Verfügungen, die Seiten der Kreisdirection an den Bürger meister Koch ergangen sind, ist ihm bestimmt aufgegeben wor den, sich zum Eintritt in die Kammer anzumeldcn. Kann er nicht persönlich eintreten, so muß er, wie sich von selbst ver steht, die ausdrückliche Erklärung abgeben, daß er in die Kam mer eintreten wolle. Ich habe schon bei früherer Gelegenheit erklärt, daß der Bürgermeister Koch auf alle Aufforderungen, die er Seiten der Regierung erhalten, theils mit Recursen, theils mit der ausdrücklichen Erklärung, daß er außerStande sei, die Competenz der Kammer anzuerkennen, geantwortet hat- Erst in der neueren Zeit ist in das Verhältniß insofern eine Aenderung gekommen, als Koch allerdings in eine erheb liche Krankheit verfallen ist, die auch durch ärztliche Zeugnisse vollkommen außer Zweifel gesetzt ist. In dessen Folge ist auch das Verfahren gegen ihn sistirt worden, weil er in einem Zu stande war, in welchem eine überlegte rechtsverbindliche Er klärung nicht von ihm erwartet werden konnte. Erst in der allerncuesten Zeit sind die Erklärungen derzugezogenen Aerzte dahin ausgefallen, daß er sich besser befinde, so daß nun wohl erwartet werden kann, daß er in der nächsten Zeit in der Lage sein werde, eine bestimmte Erklärung abgeben zu können. Es war daher die Regierung im Begriff, ihm nunmehr die letzte Frist, die noch nicht ganz abgelaufen war, als sie durch die Krankheit unterbrochen wurde, von Neuem zu setzen, näm lich die Frist, nach deren Ablauf überhaupt von einem Ein tritte in die Kammer nicht mehr die Rede sein könnte, nach deren erfolglosem Ablauf vielmehr die Folge eintritt, Vie nach erfolglos beendetem Befferungsverfahren nach dem Staats dienergesetze eintreten muß, nämlich die Entfernung vom Amte. Ehe dazu verschütten werden konnte, kommt nun diese Eingabe Lei der Kammer ein. Um vollständig die Kammer in die Lage zu fetzen, über den Gegenstand urtheilen zu kön nen, erlaube ich mir auch das Schreiben mitzutheilen, wel ches der Bürgermeister Koch gleichzeitig mit Abgabe einer Abschrift feiner Erklärung bei derKreisdirection zu Leipzig eingereicht hat. Es heißt folgmdermaaßen: 17»
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