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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 60. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-01-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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d-M- dis viermal wöchentlich erscheint, 1200 Lhaler, wenn sie fünf- oder sechsmal wöchentlich erscheint, 2000 Lhaler, wenn sie täglich einmal erscheint, 2500 Lhaler, und wenn sie öfter als täglich einmal erscheint, 3000 Lhaler. Für diesen letzten Fall würde also als höchster Betrag diejenige Cautionssumme eintreten, die auch in dem ursprünglichen Gesetzentwürfe als die höchste angegeben war. DieDeputation der zweitenKam- mer hat diese Vorschläge, mit denen sich vorläufig auch unsere Deputation vereinigte, in der zweiten Kammer vorgetragen, und die zweite Kammer ist diesen Vorschlägen beigetreten. Es würde also nunmehr, sofern die hoheKammer sie ebenfalls annimmt, weiter kein Differenzpunkt übrig sein und der Er lassung der ständischen Schrift kein Hinderniß mehr im Wege stehen; denn in allen übrigen Punkten ist die zweite Kammer Leigetreten, namentlich in Beziehung auf den Punkt, daß das 25jährige Lebensalter als Bedingung zur Herausgabe einer Zeitschrift angenommen werden solle. Präsident v. Schönfels: Der Herr Referent hat das Sachverhältniß entwickelt, und ich habe nun zu erwarten, ob bezüglich des Antrages der Deputation Jemand das Wort be gehrt.— EsscheintdiesnichtderFallzusein, und ich frage da her: ob die Kammer sich mit dem neuerdings ge gebenen Gutachten ihrer Deputation einver stehen will?—Einstimmig Ja: Referent v. Welck: In der Voraussetzung dieses wün- schenswerthen Resultates ist auch die ständische Schrift be reits entworfen worden, und ich habe die hohe Kammer um die Erlaubniß zu bitten, dieselbe sofort vortragen zu dürfen. Präsident v. Schön fels: Genehmigt dieKammer den Vorschlag des Herrn Referenten, den Vortrag der Schrift so fort anzuhören?— Einstimmig Ja. Referent v. Welck verliest die betreffende ständische Schrift. Präsident v. Schönfels: Wenn Niemand gegen die Fassung dieser ständischen Schrift etwas einzuwenden hat, so sehe ich dieselbe als genehmigt an, und sie wird in dieser Maaße abgelassen werden. Wir gehen nun zum zweiten Ge genstände unserer Tagesordnung über; es ist dies der mündliche Vortrag über den Beschluß der zweiten Kammer in Betreff der Petition, dieDiaconissenanstalt betreffend, und ich habe den Herrn Bürgermeister Wimmer zu ersuchen, den Vortrag zu erstatten. Referent Bürgermeister Wimmer: Die soeben von der hohen Kammer bewiesene Geneigtheit, sich mit der zweiten hohen Kammer zu vereinigen, berechtigt die dritte Deputation zu der Hoffnung, daß ein eben dahin zielender Vorschlag der selben bei der hohen Kammer ebenfalls geneigtes Gehörfinden werde. Auf ein Gesuch des Vorstandes der hiesigen Diaco- uissenanstalt, dahin gehend, daß ihr aus der Staatskasse eine fortlaufende jährliche Unterstützung gegeben werde, beschloß die erste Kammer in ihrer Sitzung am 23. Oktober 1850: „die von derDiaconissenanstalt zu Dresden crhobeneBitteumeine fortlaufende Unterstützung aus Staatsmitteln der hohen Staatsregierung zur Berücksichtigung, insofern es nicht in dieser Finanzperiode annoch thunlich sein sollte, wenigstens für die nächste Finanzperiode anzuempfehlen." Die zweite Kammer faßte aufAnrathen ihrer dritten Deputation einen andern Beschluß. Letztere ging nämlich von der Ansicht aus, „die Krankenpflege gehöre zunächst dem Privat- und Fami lienleben an und aushülfsweisedenGemeinden; dieselbemüffe daher, dafern nicht dabei Ungebührnisse, schädlicheVorurtheile oder sonst bedenkliche Richtungen sich kundgeben, der Pietät der Einzelnen überlassen bleiben. Sich dabei der allerdings sehr hoch anzuschlagenden Hülfe der Diakonissen zu bedienen, sei Sache der Privaten oder Gemeinden, deren Verhältnisse solches gestatten. Dabei sei nicht zu verkennen, daß insonder heit Krankenhäuser und öffentliche Anstalten den Diakonissen ein weit ausgedehntes Feld darbieten, auf welchem vorzugs weise ihr christliches Wirken für Viele gesegnet sein könne. Allein man müsse vom praktischen Gesichtspunkte aus und in dem angedeuteren Sinne bezweifeln, daß die Dresdner Dia- conisscnanstalt in ihrem Wirken dem ganzen Lande zu Gute gehe oder jemals zu Gute gehen könne, so lange nicht die Kran kenhäuser der einzelnen, insonderheit der kleinen und ärmeren Communen eine größere, auf weitere Bezirke berechnete Aus dehnung erhalten haben werden." Die dritte Deputation der zweiten Kammer schlug aus diesen Gründen vor, zu beschlie ßen, dem Beschlüsse der ersten Kammer nicht beizutreten, hierbei von einer fortlaufenden Unterstützung unter allen Umständen abzusehen, hingegen eine außerordentliche und vorübergehende Unterstützung dieser wohlthätigen Anstalt, dafern sie dringend erscheinen würde, für künftige, sich erfreulicher gestaltende Finanzperioden der hohen Staatsregierung zur Berücksichti gung zu empfehlen." Die zweite Kammer trat diesem Gut achten ihrer Deputation bei. Diese Beschlüsse beider Kam mern scheinen zwar weit auseinanderzugehen, allein bei näherer Prüfung dürfte dies doch nicht zu sehr der Fall sein. Die erste Kammer hat sich dahin ausgesprochen, daß, wenn es im Laufe dieser Finanzperiode nicht möglich sein sollte, dieser Anstalt eine Unterstütznng aus Staatsmitteln zu gewähren, der Staatsregierung eine solche für die nächste Finanzperiode zu empfehlen. Wir müssen uns selbst sagen, daß die jetzige Finanzperiode nicht geeignet ist, die Staatsregierung in den Stand zu setzen, eine solche Bitte zu erfüllen. Die zweite Kammer sieht für den Lauf der jetzigen Finanzperkode von einer Unterstützung dieser Anstalt ab, meint aber, daß sie einer solchen Unterstützung bedürftig sei, und empfiehlt solche für künftige, sich erfreulicher gestaltende Finanzperioden, nicht nur für eine, sondern für mehrere Finanzperioden, also, wenn auch nicht für immer fortlaufend, doch aufmehrals eine Finanz periode je nach dem Bedürfniß der Anstalt und dem Stand des Staatshaushaltes, und insofern fallen die Beschlüsse bei der Kammern zusammen. Die dritte Deputation diesseitiger
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