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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 61. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-01-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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Schon auf den Landtagen 1633—1834uNd1836—1837. kam die Auswanderungsangelegcnheit durch Petitionen zur Sprache. Man lehnte jedoch damals jede Geld Unterstützung ab und beschrankte sich auf den Wunsch, Erörterungen über die Gegenden anzustellen, wo Auswandernde ihr Fortkom men finden könnten, und die Resultate Denjenigen, welche auswandern wollten, zur Belehrung mitzutheilen. (Landt.- Act. 1833—1834 Abth. H. 2. S. 220 u. f. Landt.-Act. 1836 —1837 Abth. II. 1. S. 572. Auf den folgenden Landtagen wurde diese Angelegenheit nicht weiter angeregt, und selbst bei den Berathungen über Abhülfe des damaligen Nothstandes auf dem außerordent lichen Landtage 1847 der Auswanderung nur nebenbei als eines der näher zu prüfenden Gegenstände zu Vorbeugung künftiger Noth gedacht. Anders gestaltete sich die Sache auf dem außerordent lichen Landtage 1848. Das vorausgegangene Lheuerungs- jahr, die Erwerbsstockung in Folge der politischen Wirren, der fieberhafte Zustand, in welchen die gangbaren Theorien über sociale Uebelstände die unteren Schichten der Gesellschaft gebracht hatten, erweckten mit neuer Kraft den Drang nach Auswanderung. Zahlreiche Vereine zu Beförderung der Auswanderung entstanden. Die aus diesen Vereinen her vorgegangenen Petitionen veranlaßten eineBerathung dieses Gegenstandes zunächst in der zweiten Kammer. Die Bericht erstattende dritte Deputation derselben war getheilter Mei nung. Die Majorität fand eine Hauptursache der socialen Uebelstände in der Uebervölkerung, Und das beste Mittel, ihr übzuhelfen, in der Auswanderung. Sie empfahl daher außer mehrern andern, später zum Beschluß erhobenen Anträgen auch eine Unterstützung durch eine Bewilligung von 50,000 THIr. aus Staatsmitteln. Die Minorität, ohne die Wichtigkeit der Frage zu ver kennen, bestritt doch obige Prämissen, und indem sie den übrigen Anträgen beitrat, widerrietst sie jede directe Unter stützung und insbesondere, die oben gedachte Bewilligung. Ihre Ansicht, der auch die Staatsregierung bcitrar, gewann die Oberhand in der Kammer, und nachdem ihr auch die erste Kammer beigetreten war, gingen aus dieser Berathung die Anträge hervor, welche in der Beilage <D zu dem allerhöchsten Decret Seite 552 unter a.—s. aufgeführt sind. Die Staatsregierung, welche schon imVandtagsabschiede zugeflcherthatte, daßsie imSinne der ständischen Anträge ver fahren werde, erlirssan die letztversammelten Kammern unter dem 7. November 1849 ein Decret, das über die getroffenen Maaßregeln die nöthige Auskunft enthält. Da die Ange legenheit jedoch wegen Auflösung der Kammern nicht zum Schluß kam, so mußte an die gegenwärtige Ständeversamm lung das vorliegende Decret zu gleichem Zweck ergehen. Der Inhalt des frühem Decrets ist in der Beilage unter (D bei gefügt. Eine zweite Beilage unter H enthält einige auf spätere Wahrnehmungen gegründete Bemerkungen. Ehe die Deputation in das Detail der hier vorliegenden Fragen eingeht, erlaubtste sich einige allgemeine Betrachtun gen vorauszuschicken. Bekanntlich betrachtete man früher die Auswanderung als ein Uebel, dem der Staat entgegenzutreten habe. Gegen-! wärtig sieht man sie als einen Wortheil an und verlangt vom Staate deren Förderung. Die Frage, ob der Staat, die Auswanderung zu befördern habe, und in wie weit?! laßt sich jedoch nie im Allgemeinen, sondern stets nur nach^ den contreten Verhältnissen eines Landes und einer Zeit beur- theilen; denn sowie ein dünnbevölkertes Land nothwsndig hie Einwanderung begünstigen muß, so lassen sich wohl Ver hältnisse denken, wo der Staat wegen eines Uebermaaßes an Bevölkerung die Auswanderung zu fördern hätte. Gewöhn lich nimmt man dann ein Land für übervölkert an, wenn das selbe nicht genug Nahrungsmittel für seine Einwohner pro- ducirt. Es ist diese Annahme aber eine unrichtige. Eine Handel und Gewerbe treibende Bevölkerung, welche genöthigt, aber auch durch den Gewinn, den sie zieht, im Stande ist, ihre Subsistenzmittel aus dem Auslande zu beziehen, ist darum noch keine übermäßige. Alle freien Städte mit einem kleinen Gebiet, ja eigentlich alle Städte im Verhältnis zu dem sie um gebenden platten Land müßten sonst für übervölkert gelten. Als übermäßig bevölkert dürfte ein Land vielmehr nur dann bezeichnet werden können, wenn die Erwerbsquellen so be setzt sind, daß ein namhafter Theil der Population nicht mehr im Stande ist, sich die nöthigen Subsistenzmittel, sei es im In- lande, sei es aus dem Auslande zu verschaffen, oder wenigstens ein solcher Zustand in der nächsten Zukunft einzutreten droht. Wenden wir nun unsere Blicke auf Sachsen, so werden wir zunächst finden, daß dasselbe allerdings eine sehr bedeu tende Bevölkerung hat. Dieselbe betrug im December 1849 1,894,636 oder 6,984 auf die Quadratmeile, während in ganz Deutschland im Jahre 1846 nur 3631 Menschen auf die Quadratmeile kamen. Von 1817 bis 1847 ist die Bevölkerung Sachsens ohn« gefähr um 600,000 Menschen gewachsen, daher beiläufig um 20,000 Menschen im Jahre. Dieses Anwachsen scheint indeß, wenn auch unter bedeu tenden Schwankungen, eher in arithmetischer als in geome trischer Progression stattzusinden, denn es betrug durchschrtitt- lich in den letzten 15 Jahren, über welche Volkszahlungc vorhanden sind, 1834—1849 dieZunahme jährlich im Durch schnitt ebenfalls 19,236, also beinahe die allgemeine Durch schnittszahl, und zwar sank dieselbe in ven ersten Jahren unter den Durch schnittsbetrag, und zwar: 1834—1837 auf18,815; 1837—1840 - 18,054) auf ein Jahr, 1840—1843 - 17,174? stieg dann wieder in den Jahren 1843—-1846 auf 26,211 und erhielt sich endlich in den Jahren 1846—184S auf 19,401, also abermals ziemlich auf dem Durchschnittssatz. fMitthell. des statistischen Vereins I7te Liefe rung Seite 77 und 78. Beilage zum Dresd ner Journal Nr. 311 v. 1.1850.) Auch steht dieses Anwachsen nicht außer Werhält- niß mit dem Anwachsen der Bevölkerung im übri gen Deutschland, welches zu 10,000 auf 1,600M0 Einwohner angegeben ist. Hiermit ist indeß dieFrage noch nicht beantwortet, ob in Sachsen eine Uebervölkerung in obigem Sinne anzunehmen
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