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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 61. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-01-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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Colom'sten zusammenzuhalten. Für em Binnenland wie Sachsen ist ein solcher Plan schon an sich gar nicht passend. Ob aus einer gemeinsamen Unternehmung des gesammten Deutschlands in dieser Beziehung bessere Hoffnung zu schöp fen sei, kann vor der Hand unerörtert bleiben. Die Deputation kann sich nunmehr zu den von der Staatsregierung in der Beilage zum allerhöchsten Decret ge gebenen Antworten auf die einzelnen ständischen Anträge wenden. In dem Punkte unter a. hatte die Ständeversammlung ein Doppeltes beantragt. 1) Erwägung der Frage, ob und wie weit die Auswan derung als eine Angelegenheit des Staates, bezüglich des ge sammten Deutschlands zu behandeln sei, und Vorlegung des gewonnenen Resultats nach vernommener Ansicht der Aus wanderungsvereine an die nächste Ständeversammlung. 2) Jnmittelst Unterstützung der Auswanderung, jedoch ohne Geldspenden für Ueberfahrt und Ansiedelung. Das Resultat der in Gemäßheit des ersten Punktes er folgten Einigung findet sich in den Beilagen unter G und I und geht in der Hauptsache auf Unterlassung jeder directen Unterstützung der Auswanderung, insbesondere aller Colo- uisationsideen, wogegen die Verpflichtung anerkannt wird, dem Auswanderungswesen fernere Aufmerksamkeit zu wid men und namentlich dafür Sorge zu tragen, daß unerfahrene Auswanderer gegen die Nachtheile, die sie bedrohen, thunlichst geschützt werden (S. 563). Dabei hält die Staatsregierung die Ansicht fest, daß es im höchsten Grade wünschenswerth sei, wenn die zu Regu- lirung der Auswanderung zu treffenden Maaßregeln zu einer allgemeinen deutschen Angelegenheit erhoben würden, und hält es für bedenklich, eine allgemeine Regulirung dieser Angelegen heit für Sachsen allein zu versuchen. In diesem Bezug habe ich noch etwas aus der Beilage sub I vorzutragen, es ist nämlich darin zu s. gesagt: Nach wie vor kann es nur als im höchsten Grade wün schenswerth erachtet werden) die Maaßregeln zum Schutz und zur Regelung der Auswanderung als eine allgemeine deutsche Angelegenheit behandelt und erledigt zu sehen. Die Hoffnung, Laß dazu zu gelangen sein werde, wird nicht aufzugeben sein und Seiten der sächsischen Regierung nicht unterlassen werden, seiner Zeit zu deren Verwirklichung mitzuwirken. Aber auch wenn der dazu geeignete Zeitpunkt noch nicht so bald eintreten sollte, als es im Interesse der Sache zu wün schen wäre, so muß es doch die Regierung fortwährend für bedenklich erachten, eine Regulirung der hierher gehörigen Verhältnisse,-wobei eine Mitwirkung anderer deutscher Re gierungen gar nicht entbehrt werden kann, für Sachsen allein zu versuchen. Im Allgemeinen läßt sich ohnehin nicht verkennen, daß gerade im Laufe des letzten Jahres eine wesentliche Verän derung in den auf die Auswanderung bezüglichen Verhält nissen, wenigstens in Sachsen, insofern eingetreten ist, als das eine Zeit lang hervortretende fieberhafte Drängen und Trei ben nach dem Aufsuchen einer neuen überseeischen Heimath sehr merklich nachgelassen hat, und eine ruhigere Erwägung an dessen Stelle getreten ist. Die Zahl der aus Sachsen Aus wandernden ist notorisch in den letzten Monaten eine gerin gere gewesen, und ebenso spricht die überhandnehmende Uner giebigkeit.der Sammlungen für Ausrvanderungszwecke neben der mehr und mehr zurückgchenden Thätigkeit der im Lande bestehenden Auswanderungsvereine für jene Annahme, zu gleich aber auch für die Richtigkeit der von der Regierung fest gehaltenen Ueberzeugung, daß Sachsen, wenn sonst die allge meinen öffentlichen Verhältnisse ihren geordneten Gang gehen und anhaltende Gewerbsstockungen fern bleiben, kei neswegs an einer solchen Uebervölkerung leide, daß ein gere gelter Abzug im Wege massenhafter Auswanderungen" als ein wirkliches Bedürfniß für das Land angesehen werden müßte. Wird sonach mit Recht behauptet werden dürfen, daß die Auswanderungsfrage gegenwärtig für Sachsen nicht den jenigen Grad politischer Wichtigkeit einnehme, welchen sie eine Zeit lang allerdings zu gewinnen schien, und treten des halb die Bedenken gegen die Bewilligung bedeutenderer Staatsmittel für die Zwecke eines besonder» sächsischen Colo nisationsunternehmens um so mehr in den Vordergrund, so wird doch dadurch in keiner Weise die Frage erledigt, inwie fern die Regierung die Pflicht habe, dem Auswanderungs wesen ihre fortwährende Aufmerksamkeit und selbst ihre thä- tige Fürsorge zu widmen, insbesondere aber dafür Sorge zu tragen, daß Diejenigen, welche, aus welchen Gründen immer bewogen, zur Auswanderung sich entschließen, wenigstens gegey die mannigfachen Nachtheile, denen der unerfahrene Auswanderer notorisch von seinem Weggange aus veralten, bis zum Eintreffen in einer neuen Heimath ausgesetzt ist, so viel thunlich geschützt werden. GeradeindieserBeziehungaber werden sich in einer Zeit, wo der Andrang weniger stark ist, am besten zweckmäßige Einleitungen treffen lassen und diese dann zu Gute kommen, wenn künftig das Bedürfniß darnach wieder einmal lebhafter hervortreten sollte. Die Deputation sagt nun über diesen Punkt s. Fol gendes: Die Deputation kann diesen Ansichten, die mit ihren eig nen oben entwickelten zusammenfallen, nur vollkommen bei stimmen und insbesondere nur denWunsch aufdas Lebhafteste theilen, daß die Auswanderungsangelegenheit zur Sache des gesammten Deutschlands bei der neuen Regulirung seiner Verfassung gemacht werden möchte, da nur bei dieser Voraus setzung die Regulirung derAuswanderung und der Schutz der Auswanderer kräftig und umfassend genug sein kann. Was den zweiten Punkt betrifft, so hat die Staatsregie rung Seite 563 die von ihrinzwischen ergriffenen Maaßregeln entwickelt, gegen welche die Deputation nichts zu erinnern findet. Der zweite Punkt war nämlich folgender: „diedieAuswanderungerschwerendengesetzlichenBestim- mungen einer Revision zu unterwerfen und bei dem nächsten ordentlichen Landtage einen Gesetzentwurf über ein einfaches Verfahren bei dem Auswandern hiesiger Staatsangehörigen den Ständen vorzulegen." In dem Decrete ist darüber in der Beilage Zub (-) unter b. Folgendes gesagt: „In dieser Beziehung ist dem Anträge in der Schrift vom 13. November 1848 unter d. durch die mittelst Verord nung vom 20. April dieses Jahres erfolgte Aufhebung des Mandats vom 6. Februar 1830 und der Verordnung vom 1. September 1832 genügt worden; nur die Beziehungen der
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