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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 61. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-01-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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Der erste Antrag 8er zweiten Kammer geht dahin, „für unentgeltliche Beförderung unbemittelter Aus wanderer und deren Effecten auf königl. sächsischen Staatseisenbahnen Sorge zu tragen". Diese Maaßregel, welche bis jetzt schon von der Regie rung ergriffen worden, ist zwar, streng genommen, als eine Lirecte Unterstützung der Auswanderung mit den obigen Grundsätzen in Widerspruch. Bei der Geringfügigkeit des Objects jedoch und da dem Vernehmen nach auch die andern deutschen Staaten ihren Auswanderern eine ähnliche Ver günstigung zu Theil werden lassen, glaubt die Deputation ihrer geehrten Kammer dennoch den Beitritt zu dem jensei tigen Anträge empfehlen zu müssen. Präsident von Schönfels: Es würde nun die Debatte bezüglich dieses ersten Punktes zu eröffnen sein. Ich habe zu erwarten, ob Jemand das Wort wünscht. Es scheint dies nicht der Fall zu sein, ich werde daher zur Abstimmung über gehen. Der Antrag, der in der zweiten Kammer Annahme gefunden hat, lautet: „für unentgeltliche Beförde rung unbemittelter Auswanderer und deren Effecten auf königlich sächsischen Staatseisen bahnen Sorge zu tragen." Die Deputation rächet an, dem soeben verlesenen Anträge die Zustimmung zu er- theilen, und ich frage: ob die Kammer sich mit dem Anträge ihrer Dep utation einverstehen will?— Gegen zwei Stimmen angenommen. Referent Prinz Johann: Der zweite Antrag lautet: „gewissen, dazu geeigneten, mit den betreffenden Consulaten und Gesandtschaften in Berührung zu bringenden Personen, soweit möglich in denHaupt- Ein- und Ausschiffungsplatzen, gegen angemessene Entschädigung die Sorge für Erleichterung des Fortkommens der Auswanderer durch Rachschläge zu übertragen". Die hier empfohlene Maaßregel entspricht nicht nur ganz den im Allgemeinen entwickelten Ansichten, sondern ist auch in Gemäßheit Beilage (-)Seite560 unter 2 von der Re gierung beabsichtigt. Es unterscheidet sich der Antrag der zweiten Kammer von der betreffenden Stelle in der Regie rungsvorlage nur dadurch, daß in derselben auf Belehrung, als den Weg, auf welchem den Auswanderern geholfen wer den soll, ausdrücklich hingewiefen und an dieStelle fester Be soldung nur eine angemessene Entschädigung gebracht wird. Ersteres ist gewiß insofern richtig, als von einem Befehl oder Zwang gegen die Auswanderer ohnehin nicht die Rede sein kann, die Verwendung der Consuln rc. aber für die Aus wanderer, die ohnehin in ihrer Pflicht liegt und ihnen noch zur Pflicht gemacht werden kann, hierdurch auf keinen Fall ausgeschlossen wird. Letzteres scheint zweckmäßig, weil überhaupt jede neue Anstellung mit Besoldung thunlichst zu vermeiden ist und die Zukunft der ganzen Angelegenheit noch zu ungewiß ist, um eine dauernde Anstellung räthlich erscheinen zu lassen. Die Deputation empfiehlt daher hier gleichfalls den Beitritt. Präsident v. Schönfels: Wenn Niemand in Bezug auf den zweiten Antrag zu sprechen wünscht, so frage ich: ob Sie diesem Anträge nach dem Vorschläge der Deputation Ihre Zustimmung ertheilen wol len?— Einstimmig Ja. Referen t Prinz I o h a n n: Der dritte Antrag heißt; „ dahin Veranstaltung zu treffen, daß der Ertrag der Sammlungen an 2500 Lhaler nicht zu Unter stützung einzelner Auswanderer, sondern nur zu allgemeinen Auswanderungszwecken verwendet werde." Dieser Antrag könnte aus den ersten Anblick das Beden ken erregen, ob durch denselben nicht ohne genügenden Grund in das Gebühren mit den eingesammelten Geldern eingegriffen werde, in dessen Bezug nur verlangt werden könne, daß das selbe ein statutenmäßiges und den Zwecken der Geber ent sprechendes sei. Nach der vom leitenden Ausschuß des Auswanderungs- yauptvereins in der Leipziger Zeitung ( Extrabeilage zu Nr. 189, 1849) erfolgten Bekanntmachung Z. 1 hat jedoch die Staatsregierung die Erlaubniß zur Einsammlung, die ihr nach H. 103 der Armenordnung zusteht, ausdrücklich davon abhängig gemacht, daß die zweckentsprechende Verwendung der angesammelten Gelder unter Controle der Regierung ge stellt werde, und, wie von Seiten des Herrn Staatsministers der Deputation mitgetheilt wurde, hat der königliche Com- missar dem Ausschuß Namens der Staatsregierung noch besonders erklärt, daß keine Verwendung ohne seine Zustim mung stattsinden könne. Unter diesen Umstanden schwindet obiges Bedenken, und da es jedenfalls zweckmäßig erscheint, die sehr geringen Bei träge nicht zu versplittern und nicht Einzelnen zukommen zu lassen, was zum Besten des Ganzen bestimmt war, so kann dieDeputation nicht umhin, auch diesen Antrag zurAnnahme zu empfehlen. Präsidentv. Schönfels: Ich habe zu erwarten, ob Jemand bezüglich des dritten Antrags zu sprechen gedenkt. v. Egidy: Bei diesem Anträge würde ich mir eine Frage erlauben. Ich bin ganz einverstanden, daß der Ertrag der Sammlungen nicht zum Nutzen einzelner Auswanderer ver wendet werde; allein ich bin mir nicht ganz klar geworden, was man wohl mit derAnsicht meint, daßman diesedoch schon bedeutenden Sammlungserträge zu allgemeinen Aus wanderung szwecken verwendet wissen will. Ich gestehe aufrichtig, es ist mir nicht klar, an was man unter diesen all gemeinen Auswanderungszwecken, auf die so viel Geld gewen det werden soll, gedacht haben möchte, und würde dem hoch gestellten Herrn Referenten sehr dankbar "sein, wenn er mir darüber Auskunft zu ertheilen die Gnade Haben wollte. Referent Prinz Johann: Wir haben hierüber keine spe- ciellere Auskunft erhalten; ich denke mir aber darunter theils Remunerationen anLeute, welche den Auswanderern mitRath und Khat beistehen, theils solche Errichtungen, welche der ganzen Elaste der Auswanderer von Nutzen sein können.
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