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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 62. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-01-31
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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und 1848 breftrAnspruch zur Auszahlung gelangte; in diesem Falle würde dann derselbe in dem Rechenschaftsberichte für die Jahre 1849,1850 und 1851, und zwar in der Art aufzu führen sein, daß er an der Post der zufälligen Einnahmen hin- zugesetzr und dort der Entstehungsgrund unter Hinweisung auf den Aufwand bei dem Militairetat gerechtfertigt würde. Indem einen wie in dem andern Falle wird sonach diese Com- pensationspost durchaus nurden disponiblen Cassenbeständen Zuwächsen, sei es nun in dem ersteren Falle in der Eigenschaft einer Aufwandsverminderung oder Ersparniß, oder in dem Zweiten Falle in der Eigenschaft einer zufälligen Einnahme oder eines Einnahmeüberschusses. Es scheint daraus hervor- zugchen, daß in dem Zwecke die Ansicht der Regierung mit der der geehrten Deputation vollkommen übereinstimmen dürste, und es wird insoweit auch eines besonderen Antrages gar nicht erst bedürfen. So wie aber der Antrag hingestellt ist, scheint er in seiner Fassung etwas zu eng, indem er die Meinung aufkommen läßt, es wäre die Absicht wohl dahin ge gangen, wegen dieser Compensatkonspost ein besonderes De positum abzusetzen und die künftige Verfügung darüber der nächsten Ständeversammlung vorzubehalten. Ein solches Verfahren würde jedoch für das Rechnungswert sehr störend sein, und ich erlaube mir daher den Wunsch auszusprechen, daß von der Stellung eines besonder» Antrags in dieser Bezie hung abgesehen werden möge. Referent v.Schönberg-Bibran: Der königl. Herr Eommissar hat mit dem Anträge, wie ihn die zweite Kammer -angenommen hat, und wie ihn die Deputation hier der Kam mer wieder empfiehlt, sich nicht einverstanden erklärt, indem derselbe nachzuweisen suchte, der Antrag sei zu beengender Natur. Ich muß bekennen, dieser Ansicht kann ich nicht bei treten. Es handelt sich hier um eine allgemeine Liquidation derjenigen Kosten, die entweder compensirt werden können, oder wo sich ein Ueberschuß Herausstellen soll. Sollte sich nun rin Ueberschuß ergeben, so gehört dieser Ueberschuß jedenfalls den baaren Cassenbeständen an und wird also bei demRechen- schaftsberichte aufzuführen sein. Der Herr Commiffar war auch mit dieser Ansicht einverstanden, und ich glaube demnach, es ist mit der gestellten Bedingung nicht mehr gesagt, als daß über die Post, welche sich als erspart Herausstellen sollte, der Ständeversammlung jedenfalls die Bestimmung zustehen müsse. Regierungscommissar v. Weißenbach: »Ich muß be merken, auch ich bin zwar von der Ansicht ausgegangen, es werde jedenfalls in dem Rechenschaftsbericht, sei es nun in dem über die Finanzperiode der Jahre 1846, 1847, 1848 oder in dem über die Jahre 1849, 1850 und 1851, jener Com- pensationspost Erwähnung zu thun sein, nur habe ich ange- Deutet, daß dieselbe im Realisirungsfalle von selbst unter die allgemeinen Cassenbestande cintreten und es darum nicht noch einer besonder» Hervorhebung deshalb bedürfen wird, um so weniger, als, wenn eine derartige Hervorhebung in der Eigen schaft als Depositum beliebt werden sollte, letzteres, als sol- ! ches, alsdann in dem betreffenden Rechenschaftsbericht noch gar nicht zur Erscheinung zu bringen, sondern etwa als neuer Ausgaberest aufzuführen sein würde, wahrend man nach der Ansicht, welche ich anzudeuten die Ehre hatte, den fraglichen Betrag von den wirklich bestrittenen Ausgaben be sonders abzusetzen und in die Reftitutionscolonne aufzuneh men, oder aber selbigen den zufälligen Einkünften zu über weisen und somit in der einen oder andern Weise als Zuwachs der verfügbaren Cassenbestände darzustellen haben wird. Referent v. Schönberg-Bi bran: Ich wollte mir nur eine kurze Bemerkung erlauben: diese Post kann nicht eher im Rechenschaftsbericht erscheinen, als bis die Liquida tion geschlossen ist. Ist sie aber geschlossen, dann wird sich auch Herausstellen, ob ein Ueberschuß oder eine Ersparniß vor handen ist oder nicht. v. Nostitz-Wallw itz: Wäre der Antrag nicht bereits in der zweiten Kammer gestellt und angenommen, so würde ich es unbedenklich finden, den Antrag nicht zu stellen; da er aber einmal dasteht, und die Regierung dazu bemerkt hat, er wäre unbedenklich und nur für die Finanzverwaltung etwas beengend, so bin ich der Ansicht, daß die Kammer den Antrag annehmen könne, und das Finanzministerium wird wohl Gelegenheit finden, wenn er sich zu beengend erweisen sollte, ihn etwas bei der Ausführung zu erweitern. Präsident v. Schönfels: Wenn Niemandweiterdas Wort begehrt, um über die Position v. zu sprechen, so schließe ich die Debatte hierüber und ertheile dem Herrn Referenten das Schlußwort, dafcrn er es begehrt. Referent v. Schön berg-Bibran: Ich habe nichts weiter zu bemerken. Präsident v. Schönfels: Es wird hierauf verzichtet, ich gehe daher zur Fragestellung über. Es bieten sich hin sichtlich dieser Position zwei Fragstellungen dar; nämlich die Naturalverpflegung der Reichstruppen betreffend, beantragt die Deputation: „die Pos. 75 o. an 12,584 Lhlr. transitorisch zwar zu bewilligen, die Auszah lung dieser ganzen Summe an 37,752 Thlr. je doch davon abhängig zu machen, daß die allge meine Liquidation beschleunigt werde, unddaß dabei die Kompensation der von Sachsen zu stellenden Forderungen stattfinde," und ich frage: ob die Kammer diesem Anträge ihrer Depu tation beizupflichten gemeint ist? — Einstim mig Ja. Präsident v. Schonfels: Die Deputation empfiehlt ferner der Kammer folgende Erklärung an die Staatsregie rungsgelangen zu lassen: „daß dieKammer mitUeber- weisung derjenigen Zahlung, welche bei der mehrgedachten Kompensation für das König reich Sachsen als baareBergütung sich ergiebt, an die Kassen, welche für die Ausgaben des
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