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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 62. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-01-31
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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eine Weitere Berathung in der zweiten Kammer erforderlich wird, die zu mancherlei Aeußerungen und vielleicht auch Ver- wickelungen führen dürfte, diedoch zu vermeiden sein möchten. v. Posern: Meine Herren! Ich bin gewiß nicht für ein Parlament im Sinne von 1848, ich bin überhaupt kein Freund zu großer Schwächung. und Hemmung der Regie rungsgewalt, hier also der deutschen Centralgewalt durch Kammermacht. — Auf der andern Seite, ist. aber wohl nicht zuverkennen,daß, ohn e Vertreter der einzelnen deut schen Staaten bei dem Bund e, wir auch da, wo wir es so nöthig bedürfen, — z. B. in Zoll-, Handels-, Maaß-, Gewicht-, Münzsachen und andern allgemeinen Angelegen heiten, — keine allgemeinen deutschen Gesetze er halten würden, wenn den Ständekammern der einzelnen, auch der kleinsten deutschen Länder ein Widerspruchsrecht ver bleibt, indem, in Ermangelung einer allgemeinen Vertretung, dann auch diese Gesetze von den einzelnen Regierungen' erst wieder an die einzelnen Kammern gelangen, diese hie und da doch wieder etwas daran Makeln und verändern und nichts Einiges, Ganzes zu Stande kommen lassen würden. Eine Mitwirkung bei solchen Gesetzen durch allgemeine deutsche, — ich will sie W ert r a u e n s m ä n n er nennen, — halte ich also für sehr wünschenswert!), ja für nöthig, wenn wir überhaupt allgemeine deutsche Gesetze haben wollen. Roch weiter aber zu gehen, diesen Vertretern auchein Steuerver- willigungsrecht, ein Steuerverweigerungsrechtund noch mehr einzuräumen, würde ich für gefährlich halten, wenn wir an ders einestatkeCentralgewa lt wollen, wenn wir anders die Souverainetät der einzelnen Staaten aufrecht halten, einen Einfluß der Kammern der Einzelstaaten ferner noch'bei- Lehalten wollen. Hierzu kommt noch^ meine Herren, daß, wenn früher von Vertretern der einzelnen Staaten beim Bunde die Rede war, immer von einem Bundesstaate die Rede war; jetzt scheint man aber mehr darauf hinaus zu wol len, ja es scheint festzustehen, daß ein Staatenbund — nach den bestehenden Verhältnissen auch gewiß das Zweck mäßigste für Deutschland — bestehen solle. Bei einem Staatenbunde kann ich mir aber eine wirkliche, allgemeine, vollständige Vertretung des deutschen Volkes, wenigstens im Sinne des Deputationsantrages bei der Centralgewalt nicht denken, sonst hört die Souverainetät der einzelnen Staaten aufund es hörtder Einfluß der einzelnen Kammern auf, wirk sam und zulässig zu sein. Drittens muß man doch auch vor her wissen, welchen Umfang, welche Macht und welche Starke die Centralgewalt erhalten soll, ehe man bestimmen kann, wie und welche Macht man ihr zur Seite stellen darf. Man kann zum Beispiel einer kräftigen Regierung wohl ohne Ge fahr eine Einfluß und Macht übende Vertretung zur Seite stellen, wahrend sie eine schwache Regierung zur Null herab würdigen würde. Aus diesen Gründen und in diesem Sinne erscheint mir der Deputationsantrag theils zu allgemein, — wenigstens einer Mißdeutung fähig, — theils zu verfrüht. Ich möchtedaher — um nicht mißverstanden zu werden,— I. K. (4. Abonnement.) am liebsten mich der Abstimmung ganz enthalten; da dies aber nach unserer Landtagsordnung nichtgeht, so bleibt mir nichts übrig, als in diesem Sinne, aber auch nur in diesem Sinne, gegen den Antrag zu stimmen. - - v. Nostitz-Wallwitz: EZ scheint mir hie und da noch ein kleines Mißverständmß, obzuwalten. Eigentlich liegt doch nur ein einziger Antrag'vor, cs ist das der, der in dem Deputationsbericht enthalten ist; das Zweite, was der Herr Minister v. Nostitz wünschsi das ist eigentlich nur ein Wunsch, der mit in die ständische Schrift ausgenommen werden soll. Ich habe selbst den Antrag, diesen Wunsch in die ständische Schrift aufzunehmen, sehr gern unterstützt, weil er den münd lichen Ausdruck und Ausspruch der Staatsregierung durch unsere Zusicherung und unseren Beitritt starken und kräftigen wird. v, N o st i tzund Iänckendor f: Das, was Herr v. Har- leß über Meinen Vorschlag geäußert hat, überhebt mich einer weiteren Rechtfertigung desselben. Es ist von ihm Alles ge sagt worden, was ich in dieser Beziehung nur hatte sagen können. Ich mache nur nochmals darauf aufmerksam, daß der Zweck des Zusatzes und der Motivirung des Antrages in der Schrift, welche ich vorgeschlagen habe, lediglich der ist, das Wort'„zweckmäßig^ in dem Anträge der zweiten Kammer , dem man übrigens beitreten würde, dadurch zu er klärensind zu erläutern, daß man eben hinweist auf jene Ver- ttetung des deutschen Volkes, welche man als nicht zweck mäßig erkannt hat. Referentvl Schönberg-Äibrsin: Ich habedtNAn trag des Herrn v. Nostitz nicht unterstützt, indeM mir derselbe eigentlich nichtviel mehr und nicht vitl weniger zsi sagen scheint, als die Deputation selbst in dein Berichte gesagt hat. Die ser Antrag schließt nur früher in der Motivirung, als die De putation schließt,sind läßt nur einzelne Worte weg, die von der.Staatsregierüng ausgegangen sind. Diese hat sich in der zweiten Kamnier dahin erklärt, bei der Reorganisation des deutschen Bundes aufeine angemessene Vertretung des deut schen Volkes bei der Bundesgewalt Bedacht nehmen zu wol len. Wenn die Deputation ihre Motivirung damit schließt, indem sie ausspricht, daß der Bund, durch Vertreter der.einzel nen Staaten gekräftigt, Deutschlands Glück um so sicherer fördern könne, so glaube ich , wird desiHerr Antragsteller an diesem Schlußsatz unmöglich Anstoß nehmen können. Also sehe ich nicht ein, was diese Abkürzung der Motivirung für einen Zweck haben könne. Sind wir von der Ueberzeugung durchdrungen, daß bei derReorganisation des deutschen Bun des eine Vertretung des deutschen Volkes wünschenswerth sei, so scheint mir der Schlußsatz im Deputationsbericht un verfänglich, und was die Modalitäten betrifft, unter welchen diese Vertretung des deutschen Volkes gedacht werden könnte, so ist dies eine Sache, welche der Zukunft anheimfällt, und welche für den Augenblick eigentlich nicht vorliegt naher'an zudeuten.. Ich glaube meinerseits, wir können uns damit 22
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