Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 62. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-01-31
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
wenn an einzelnen Markierten vermöge der bestehenden Lo- caleinrichtung entweder überhaupt, oder wegen einzelner'- WaarengattUngeN die Zulassung fremder Verkäufer ohne Un terschied, ob sie städtische Meister sind oder nicht, verstättet ist. Cin solcher Ausnahmefall liegt aber "hier bei der Stadt Dres den nicht vor, wenigstens haben die Beschwerdeführer das Gcgentheil nicht zu behaupten vermocht. - . „Zu dem kommt noch, dass in 7 die Kürschner^unter den Handwerkern, die auf dem Lanße sich niederlassen können, nicht einmal genannt sind, so daß die, jedoch hier nicht in Be tracht kommende Krage entsteht, ob sie nicht sogar an dem Be ziehen der Messen in den Städten gehindert werden können, da diesesBefugnissblos den §. 7 genannten Dorfhandwerkern in §. Id zugestanden worden ist.. „Dagegen ist nicht zu verkennen, daß es als eine Impa rität den zollvereinslandischen Handwerkern gegenüber er scheint, wenn diesen, sie mögen in den Städten oder auf dem Lande wohnen, das Beziehen der hiesigen Jahrmärkte gestattet ist, während dies den inländischen Meistern versagt ist. Mein dieses allerdings anomale Verhältnis! beruht auf den bestehen den Zollverträgen und hat bei den vorangezogenengesetzlichen Bestimmungen und der Entscheidung in dieser Angelegenheit einen für die Beschwerdeführer günstigen Einfluß nicht äußern können. „Wahrend nun die Deputation wiederholt die Entschei dungen als gesetzlich begründet anerkennen und die Be schwerde der Gebrüder Pötzsch als unbegründet erachten muß, hält sie doch dafür, dass das Gesuch derselben ein solches sei, was der Erwägung Seiten derCommision für die Erör terung der Gewerbs- und Arbekterverhältnisse nicht unwerth erscheinen möchte. „Sie empfiehlt daher der Kammer den Beschluß: „die vorliegende Beschwerde zwar als unbegründet zurückzuweisen, die Eingabe aber an die Siaats- regierung zur Ueberweisung an die Commission für die Erörterung der Gewerbs- und Arbeiterverhalt- niffe gelangen zu lassen." Inder am 4. August 1848 in öffentlicher Sitzung statt gehabten Berathung dieses Gegenstandes trat die erste Kam mer obigem Deputationsgutachken und Schlußantrage ein stimmig bei, und nachdem in der öffentlichen Sitzung der zweiten Kammer am 15. November 1848 ein gleiches Resul-^ tat erlangt worden war, wurden -die Beschwerdeführer dem gemäß unter demselben Datum beschießen, und die beschlos sene Abgabe der Beschwerdeschrist nebst Beilagen dukch die Canzlei der zweiten Kammer zugleich mit mehreren anderen, gewerbliche Verhältnisse betreffenden Petitionen an die Staatsregierung bewerkstelligt. Die Gebrüder Pötzsch haben nun in einer an die gegen wärtige Ständeversammlung gerichteten Eingabe vom 20. De- cember vorigen Jahres ihre beim Landtage 1848 eingereichte oben referirte Beschwerde Wort für Wort unter Beifügung derselben abschriftlichen Entscheidungen der betreffenden Mit tel- und höchsten Behörden wiederholt und nur statt des frü heren Antrags, welcher dahin lautete: Die Ständeversammlung. wolle bei der hohen Staatsregierung sich, dafür verwenden, daß,H. 1 undZ. I8des Gesetzes vom 9. Dctober 1840da hin abgeändert werde, daß sie mindestens ausländi schen, dem Zollvereine angehörigen Staatsbürgern gleichgestellt würden, so lange sie erweislich Bür gender Stadt llsadeburg seien, wodurch die sie tref- festdeünddgniederdrückendeJmparitätgegen Aus länder aufgehoben werde, den veränderten Schlußantrag gestellt: - ' Die . erste und zweite Kammer der gegenwärtigen Ständeversammlung möchte bei der hohen Staats- ' regierung sich dahin verwenden, daß die oben er wähnte Imparität der Lürze wegen auf dem ! Wege der Verordnung Seiten der hohen Staatsregierüng beseitiget werde. Was alsochieBeschwerdeführer in ihrer früheren Eingabe vom Jahre 1848 auf dem Wege des Gesetzes geändert ha ben wollten, das wünschen sie jetzt der Kürze wegen auf dem Wege der Verordnung beseitigt zu sehen. Haben nun aber die Gebrüder Pötzsch zur Begründung ihrer in der gegenwärtigen Vorlage wiederholten Beschwerde überhaupt neue materielle Momente nicht, anzuführeu vermocht, und ist der von ihnen nur insoweit ausgesprochene neue Antrag, als sie die beschwörende Imparität Zögen Ausländer der.Kürze halber auf dem Wege der Ver ordnung beseitigt sehen wollen, um so weniger zu berücksichtigen, als der Erlaß einer derarti gen Verordnung verfassungswidrig und zu Gunsten Einzelner der Consequenz wegen unstatthaft sein würde, so könnte auch , dieünterzeichnete,Deputation keine,Veranlassung finden, der Kamrner anzurathen, von dein früheren Beschlusse der Stän- depersämmfuflu.desJahres 1848, insoweit die Beschwerde als unbegründet zsirstckgewiesen wurde,, abzugehen, glaubte da gegen in Berücksichtigung des zweiten Thxiles des ständischen Antrags vom Jahre 1848, welcher dahin,ging : das Gesuch,da es einsölches sei, was der Prüfung Seiten der damals, ins Leben rgetretenen Com mission für Erörterung der Gewerbs- und Arbeiter verhältnisse nicht unwerth sein möchte, an die Staatsregierung behufs der Ueberweisung an be nannte Commission gelangen zu lassen, zunachstdarüber Erkundigung einziehen zu müssen, welches Schicksal die Beschwerde der Gebrüder Pötzsch gehabt, nach dem die Arbeitercommission, soviel der Deputation bekannt worden - gegenwärtig aufgelöst und- zur Zeit überhaupt noch keine Resultate ihrer Lhätigkeit an das Tageslicht gefördert hat. Auf die deshalb an das königliche Ministerium des In nern gestellte Anfrage wurde die Deputation auf diejenige Er klärung verwiesen, welche der dermqlige Vorstand des be nannten Ministeriums bei Gelegenheit der Beantwortung der in der öffentlichen Sitzung der zweiten Kammer am 2K d. M. von dem Abg. Herrn Reichenbach wegen Einführung; einer neuen Gewerbeordnung: erhobenen Interpellation ge geben hat und welche dahin lautete: j daß seit derAuflösung der Gewerbecommissiop, welche ihre Arbeiten noch nicht ganz vollendet,gehabt hätte, dem Ministerium allerdings schon längere Zeit ein reichhaltiges und schätzbares Material vor läge, wasseinerZeitauchBerücksichtigung: finden werde. Bei den mannigfachen andern Ge schäften, womit das Ministerium des Innern zeithev
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder