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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 63. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-02-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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Auf die letztverflossene Budgetperiode waren bewilligt: 210,025 Lhlr. 16 Ngr. 7 Pf. etatmäßig, 3,978 - 19 - 9^- transitorisch, 214,004 Lhlr. 6 Ngr. 6 Pf. zusammen. Las vorliegende Postulat übersteigt daher um 42,837 Lhlr. 13 Ngr. 3 Pf. etatmäßig, 2,089 - 10 - 1 - transitorisch, 44,926 Lhlr. 23 Ngr. 4 Pf. überhaupt die letzte Bewilligung. Eine Erhöhung der Postulate ist eingetreten mit: 400 802 20 - 7 1 4 5 11 8 Thlr. Ngr. Pf. . » . 4 bei Pos. 65. Unrversrtat Lerpzig. 2,100 998 4,050 3,099 35,431 2,454 - ,66 s. Evangelische Kirchen. - 66b. Gelehrten-und Realschulen. - 66 o. Schullehrerseminarien. - 66 ä. Volksschulen. 67 a. Katholische Kirchen, Schu len und wohlthätigeZlnstalten. - 67b. Dcutschkatholische Kirchen ¬ gemeinden. - 68. Taubstummenanstalten. 49,335 23 2 zusammen. Dagegen hat eine Minderung stattgefunden von 3,840 13 7 bei Pos. 62. Ministerium des Cultus rc. nebst Canzlei. 21 20 1 - - 63. Landesconsistorium. 536 3 4 - - 64. Apostolisches Bicariat rc. 10 22 6 - - 70. Stistungsmäßige Zahlungen. 4,408 29 8 in Summe. Bei Vergleichung dieser Ermäßigungen mit den nur gedachten Erhöhungen ergiebt sich der vorbezeichnete Ge- fammtmehrbetrag des Postulats. > Die Deputation wird, .wie sie dies im Einverständnisse der geehrten Kammer schon bei ihren bisherigen Büdget- referaten geihan hat, auch in dem nachstehenden Bortrage auf den sehr speciellen Bericht der jenseitigen Deputation Bezug nehmen, so weit dses ohne Nachtheil für die Sache möglich ist. Dieselbe bemerkt zu Pos. 62. Das Ministerium des Cultus rc. nebst Canzlei, daß bei dem Gesammtpostulate att 20,481 Lhlr. etatmäßig und 162 Thlr. transitorisch, Welches um 3840 .Thlr. 13 Ngr. 7 Pf, und zwar 3779 Thlr. 17 Ngr, 5 Pf. etatmäßig und 60 Thlr. 26 Ngr, 2 Pf. tran sitorisch, niedriger als dieBewilligüngssumme für die Finanz periode 18U gestellt ist (Lattdt.-Acten 18tz-Z- Abth.I. Bd. 2 S. 756), der Gehalt VeS Ministers an 5000 Lhlr. außer An satz geblieben ist, weil die Leitung dieses Departements ge genwärtig dem Borstande des Ministeriums des Auswärtigen mit übertragen ist. Es führt dies indcß im Endresultate zu keiner neuen Ersparniß für die Staatskasse, da schon seit einer länger» Reihe von Jahren eine ähnliche Vereinigung der Worstandschaft zweier Ministerialdepartements stattgefun den hat. Hiernächst sind bei dem Gehalte des zweiten geistlichen Ministerialrathes und des katholischen Beisitzers die Agio-, Zuschläge an 61 Lhlr. 3Ngri 4 Pf/in Wegfall gekommen, dahingegen bei dem Canzlei- und Cassenpersonal überhaupt 1220 Lhlr. Erhöhungen eingetreten, so daß, wenn man hier von die gedachte Minderung an 61 Lhlr. 3 Ngr. 4 Pf. ab zieht, überhaupt eine Gehaltssteigerung von 1158 Lhlr. 26 Ngr. 6 Pf. oder nach Abrundung der Thalertheile von 1159 Lhlr. 16 Ngr. 3 Pf. vorliegt. Durch Subtraction dieser letztem Summe von dem zwar etatmäßigen, aus dem erwähn ten Grunde aber nicht auf das Budget gebrachten Ministerge halte an 5000 Lhlr. findet man das oben zu 3840 Thlr. 13 Ngr. 7 Pf. berechnete Minus des gegenwärtigen Postulats. Die Erhöhung gn überhaupt 1220 Lhlr. schließt folgende einzelne Forderungen in sich : 1) 500 Lhlr. etatmäßige Zulage für den ersten rechtsge lehrten Rath. ' Die Stüatsregierung begründet diese Erhöhung damit, daß zur Zeit das Departement des Cultus und öffentlichen Unterrichts durch den Vorstand eines andern Ministeriums verwalket werde und hierbei eine Vermehrung. der Arbeit für den ersten Rath des ersteren eintrete, sowie daß dieser durch die beantragte Erhöhung nur den ersten Räthen in den übri gen Ministerien gleichgestellt werde. Die zweite Kammer hat auf den Vorschlag ihrer Depu tation, obwohl diese der Vorzüglichkeit der Leistungen des be treffenden Ministerialrathes volle Anerkennung gezolltund anerkannt hat, daß in einzelnen Departements der Gehalt des ersten Rathes 2000 Lhlr. übersteigt, die postulirte Er höhung Mit Rücksicht auf die Ungünstigen Verhältnisse der Gegenwart und deshalb abgelehnt, , weil sich hoffen lasse, daß der Borstand des Ministeriums des Auswärtigen bald Muße haben werde, mehr als jetzt dem Kultusministerium sich zu widmen, weil ferner der in den politischen -Wirren derGegen- wart liegende Grund' des erhöhten Postulats vorübergehen der Natur sei und höchstens die Ermächtigung zu Gewäh rung einer zeitweiligen Vergütung von 200 bis 250 Thlr. rechtfertigen würde, und weil jedes Amt.zufälligerOeschafts* Vermehrung unterworfen sei, ohne daß dafür in der Regel eine besondere Vergütung gewährt werde. So berechtigt nun dieser letztere Grund an sich ist, und so sehr auch die un terzeichnete Deputation die Ansicht theilt, daß eine völlige Gleichstellung der etatmäßigen Gehalte ner ersten chäthe aller Ministerien nicht absolut NothwendiA sei, und daßbeipostu- lirten Erhöhungen die dermalige Finanzlage des Landes vor Allem berücksichtigt werden müsse, so vermag dieselbe doch nicht, den Beitritt zu dem jenseitigen Beschlüsse anzurathen. Sie glaubt nämlich, abgesehen von den Verdiensten, welche der betreffende Beamte bezüglich der bei dem Cultusministe- rium verwalteten Stiftungen uNd, Casten sich erworben hat, und von der durch die Verwaltung der letzteren für ihn her-, beigeführten großen Geschaftsvermehrung, hauptsächlich auf den Umstand Gewicht legen zu müssen, daß der Chef des Mi nisteriums der auswärtigen Angelegenheiten gerade wahrend der laufenden Finanzperiode von den Geschäften dieses De partements so unausgesetzt und nach den verschiedensten Seiten hin in Anspruch genommen ist, daß demselben kaum Zeit und Kraft übrig bleibt, der ihm mit übertragenen Ge- schäftsleitung im Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts nachhaltig sich zu widmen. Es ist daher erklär lich,, dass für den ersten Rath sm letztgedachten Ministerium, welcher in Behinderung des Vorstandes die Leitung der Ge schäfte besorgt, durch die Zeitverhältnisse nicht sowohl eine kurze und rasch vorübergehende Geschäftsvermehrung- als I.A. 24*
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