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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 63. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-02-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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Aar gewesen, in welchem Verhältnisse derEphorus zu dem Dber- bibliothekar stehen soll, da man doch voraussetzen darf, daßin den Händen des Oberbibliothekars die Verwaltung der Biblio thek liegen soll; demnächst muß ich auch bekennen, daß dieser Personaletat, verglichen mit dem Personaletat der hiesigen königlichen Bibliothek, die unvergleichlich bedeutender ist- als die Universitätsbibliothek zu Leipzig, ein auffällig zahlreicherer ist. Es sind hier an der hiesigen Bibliothek bedeutend weniger Personen. Ich vermag nicht zu ermessen, warumgeradean der Leipziger Universitätsbibliothek ein so gesteigerter Etat nöthig ist, und warum wir gerade hier einer neuen Steigerung begeg nen müssen. Demnächst habe ich nicht recht ersehen können, woher namentlich die Besoldung des Ephorus entnommen werden muß, der doch für seine Bemühung jedenfalls ein Honorar erhalten wird, ob das auf den Etat der Universitäts bibliothek geworfen ist, oder ob das mit unter dem allgemeinen Etat der Professorengehalte steht. Ich habe, da ein königlicher Commissar und auch ein Abgeordneter der Universität Leipzig selbst da ist, mir eine Erläuterung dieser Verhältnisse zu er: Litten, da ich mir die Erhöhung dieser Position nicht zu er klären weiß. Professor v. Luch: Anknüpfend an das, was dieDepu- tation Seite 322 des Berichts gesagt hat, benutze ich die Gele genheit, der Staatsregiernng zu danken für die Sorgfalt, welche sie neuerdings bei Berufung Namentlich zweier aus wärtiger Notabilitäten in der Wissenschaft derUniversttät ge widmet hat. Indem ick sehr gern dieser angenehmen Pflicht genüge, kann ich doch nicht unterlassen, daran den Wunsch zu knüpfen, daß es der Staatsregierung gefallen möge, ferner weit bei Anstellung ordentlicher,, und wenn auch nur ordent. sicher Honorarprofessoren, und ebensoganzbesonders beiAn- stellung.außerordentlicher Professoren vom wahren Bedürf- niß sich leiten zu lassen, weil eine übermäßige Vermehrung der Zahl derselben der Universität keinen Nutzen, wohl aber manchen Nachtheil bringt; einen Nutzen nicht, weil die Er reichung des Lehrzwecks nicht abhängig ist von der Zahl der Lehrer, sondern von dem harmonischen Zusammenwirken tüchtiger Lehrer. Ich betone beide Worte. Nachtheile aber werden dadurch bereitet, indem die academischen.Lehrer Lei übergroßer Zahl sich gegenseitig nur beschränken und hin dern, und dazu die Staatsregierung gezwungen wird, die für Zwecke des Unterrichts bestimmten Fonds zu zersplittern, nicht selten zum großen Schaden für die Universität,, wenn es gilt, einen tüchtigen Mann für dieselbe zu erhalten oder zp erwer ben. Dies sind die Gründe, weshalb ich den von einer frü hem Ständeversammlung bereits ausgesprochenen Wunsch wieder aufzunehmen und im Interesse der Universität der Staatsregierung anheimzugeben nicht unterlassen wollte. Bürgermeister Wimmer:' Auch ich beabsichtige einen Gegenstand allgemeiner Natur zur Sprache zu'bringen, wel cher von den Studirenden und deren Eltern sehr mißliebig ge- fühlt.wird, nämlich die außerordentliche Verlängerung und I.K. die Verlegung der Ferien für die Studirettden außerhalb der Leipziger Meßzeiten. Es liegt auf der Hand, baß dadurch das Studium auf sehr nachtheilige Weise unterbrochen wird; andererseits wird das Studium vertheuert', indem die Studi- renden genöthigt werden, sich meßfreie Logis zu miethen. Be vor ich mir jedoch einen Antrag-zu stellen erlaube, ersuche ich das hohe Ministerium, gefälligst die Gründe anzugeben, wes halb es sich zur Verlängerung! der früher bestandenen Ferien und zu'dereN Verlegung veranlaßt gefunden hat? Regierungscommissar v.. Hübel: Was die Bedenken des ersten geehrten Vorredners über die Bibll'othekverwaltung anlangt, so habe ich zuvörderst zu bemerken , daß der Epho rus der Bibliothek seine Besoldung von 300 Lhlr. von dem Etatquantum der Bibliothek erhalt, nicht von der für die Be soldungen der Professoren ausgeworfeneu Summe. Es ist ihm auffällig gewesen, daß außer dem Oberbibliothekar noch ein Ephorus angestellt worden ist. -Die. Geschäfte bei der Bibliothek sind aber jetzt doppelter Art, Einmal die curren ten.Geschäfte, welche durch den Bejuch und Gebrauch der Bibliothek verursachtwerden, und dann die außerordentlichen Arbeiten, welche durch die Aufstellung eines vollständigen Realcatologs erwachsen. ZurBestreitung der currenten Ge schäftewaren die frühem Beamten hinreichend; es schritt aber die Catalogisirung der Bibliothek so langsam vorwärts, daß es nothwendig erschien, diese für die Benutzung der Universi tätsbibliothek so wichtige Arbeit durch die Anstellung eines besonder« Beamten zu fördern , dem man hie. Leitung der selben übertrug. Es wird wahrscheinlich die Universitäts bibliothek zu Leipzig dadurch bald in den Besitz eines vollstän digen Realkatalogs kommen und dadurch vor vielen andern Bibliotheken einen Vorzug erlangen. Wenn neben dem Ephorus und dem Oberbibliothekar noch drei Unterbeamte angestellt sind, im Ganzen also fünf Beamte, so wird diese Zahl gerechtfertigt erscheinen durch den sehr häufigen Ge brauch, der von der Bibliothek gemacht wird. Erne größere Bibliothek kann mit weniger Beamten auskommen, wenn das Publikum weniger Gebrauch davon macht. Wenn die Bücher in den Localen stehen bleiben, so haben die Beamten wenig Beschäftigung; wenn, aber die Bibliothek sehr benutzt wird, sp.werden die Beamten fortw.ährepd in Anspruch ge nommen, und zur Zeit sind die Kräfte, welche das Ministe rium dazu verwendet hat, wegen der nebenbei betriebenen Ca talogisirung eher unzulänglich, als zureichlich.gewesen. Die Bemerkungen des gechrtenAbg. Tuch weiß ich mir nicht recht zu deuten. Das Ministerium hat kn neuerer Zeit nicht viel außerordentliche Professoren angestellt. Es ist auf die Em pfehlungen der Facultaten öfterer nicht eingegangen, so daß jedenfalls weniger außerordentliche Professoren angestellt wurden, als die Facnltäten gewünscht haben. Daß also darin zu viel geschehen sei,, sollte:wenigstens die UniveHtHt dem Ministerium nicht vorwerfen. Das Ministerium stellt in der Regel nur solche Männer als Professoren an, von welchen 25*
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