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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 63. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-02-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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nen Capitale zu 3-^ Procent gerechnet, es ist aber dem Mini sterium gelungen, vom Anfang an 4 Procent zu erzielen, jetzt sogar 4H Procent. Dadurch sind alle Jahre größere Beträge capitalisirt worden, als in dem Voranschläge angenommen war. Deshalb kann man aber doch nach 13 Jahren noch nicht dazu schreiten, den Etat dieser Caffe zu andern. Es ist unbedingt nothwendig, den Beharrungszustand abzuwarten, den Zeitpunkt, wo die höchste Zahl der Wittwen und Waisen in den Genuß von Pensionen getreten ist, und dieser Zeitpunkt . steht erst nach 25 Jahren zu erwarten. . Dann wird es an der Zeit sein, eine Vorlage an die Kammern zu bringen , um die Pensionen oder die Beiträge anders zu reguliren. Wenn eine Beschleunigung dieser Maaßregel in Rücksicht auf die hohen Beiträge der Geistlichen empfohlen wird, so möchte ich bestrei ten, daß den Geistlichen gegenwärtig auch nur nach den Grundsätzen der Billigkeit ein Anspruch auf Erhöhung der Pension zugestanden werden könne. Bis zur Errichtung der ' neuen Caffe erhielten die Wittwen der Geistlichen aus der Augusteischen Stiftung jährlich 16 Ahlr. Pension und die Waisen derselben bis zum erfüllten 14. Jabre 8 Lhlr. Die Pension der Wittwen ist jetzt auf 60 Lhlr., die der Waisen auf 12 Lhlr. erhöht worden und wird den Waisen bis zum erfüllten 18. Lebensjahre gezahlt. Sollen Wittwencassen ohne fremde Zuschüsse sich selbst übertragen, so muß jedes Mitglied im Durchschnitt so viel anzahlen, als seine Nachge lassenen aus der Caffe wieder erhalten. Es haben aber die Wittwen der Geistlichen, welche gleich im ersten Jahre nach Errichtung der Caffe starben, die volle Pension erhalten; diese Wittwen erhalten also weit mehr, als für sie eingezahlt worden ist. Hat aber auch ein Geistlicher bis jetzt, also 13 Jahre lang, zur Caffe gesteuert, so erhält seine -Wittwe schon in 3 Jahren durch die Erhöhung der Pension so viel zurück, als die Einzahlungen ihres Mannes nebst Zinsen betragen. Ich glaube daher, wir können, ohne unbillig gegen die gegen wärtigen Mitglieder zu sein, diese Caffe erst noch mehr an- wachseN lassen, um künftig m den Stand zu kommen, den. Wittwen üitd Waisen der Geistlichen mit Sicherheit eine höhere Pension zü gewähren. Hat die preußische Regierung diese Angelegenheit anders geordnet, so läßt sich daraus auf die Kräfte unserer Caffe um deswillen kein Schluß ziehen, weil man dort die geistlichen Wittwen iN die aÜgemeisteWiti- wencasse eingekauft hat, für welche dtr Staat Zuschüsse leistet. -Wie weit dort die Äüttel der Augusteischen Stiftung aus-, reichen, um den WittweN eine Pension von 50 Lhlr. zU ge-' währen, läßt sich nicht übersehen. Zur Beruhigung des ge ehrten Vorredners habe ich noch zrs bemerken/ daß aus unserer! Wittwencaffe nur Pensionen an Mttwxn und Waisen Nach^ ,dcn Bestimmungen des Gesetzes geleistet werden. Er hat eine frühere Aeußerung von mir mißverstanden, als sollten^ aus dieser geistlichen Wittwen- und Walsencasse diejenigen^ Geistlichen unterstützt werden, , die durch die Ablösung! ihrer Zehnten verlieren. Ich habe aberdamals von der Augusteischen^ Stiftungscaffe gesprochen. Die Augusteische Caffe verdankt i L K. (4. AVormemmt-) ihre Stiftung dem Churfürsten August, welcher ihr 5000 Meißnische Gülden jährlicher Renten zuwies. Nach der Messung des Landes sind ihr davon circa 2000 Khlr. jähr liche Renten geblieben. Diese Caffe ist von der Wittsvencasse gänzlich getrennt. Sie hat ihre nach und nach angesammelten Capitalien aN die neue Wittwencaffe abgegeben, steht mit der letztem in keiner weiteren Verbindung Und bezieht nur noch die gestifteten .Renten, welche zur Unterstützung alter verdienter Geistlichen, deren Wittwen und Waisen be stimmt sind- Man könnte annehmen, .daß, nachdem diese Caffe mehr als 200,000 Lhlr. Cgpital.au die Wittwencaffe abgegeben hat, der Zweck der Mttwen- undWaisenversbr- gung hinlänglich qbgefund.cn wäre,, und die Augusteische Stiftung ihre Renten gegenwärtig allein zur Unterstützung alter verdienter Geistlicher verwenden könnte.. Das Ministe rium hat aber zur Zeit noch nicht nach dieserAnsicht verfahren, sondern hat die Einkünfte der Augusteischen Stiftung haupt sächlich dazu verwendet, diejenigen Wittwen zu unterstützen, welche vor der Errichtung der neuen Wittwencaffe in den Wittwenstand getreten sind, und daher nur eine Pension von 16 Lhlr. beziehen. Der zweite Zweck, alte verdiente Geistliche aus der Augusteischen Caffe zu unterstützen, kann nicht aufge- gchen werden, und deshalb erlaubte ich mir in einer früheren Sitzung zu erwähnen, daß auch die Augusteische Stiftung zugezogen werden könnte, wenn in theueren Jahren Geistliche, die durch die Ablösung der Zehnten verloren haben, unterstützt werden sollten. Ach, hatte dabei hie Fälle im Sinne, wo ne ben dem activen Geistlichen esst Emeritus von dem Einkommen einer Stelle lebt; die Augusteische Stiftung kann dann einen Lheil der Provision übertragen und dadurch den activen Geistlichen unterstützen^ Diese Verwendung, würde ,ganz stiftungsmäßig sein. Damit habe ich die Heiden ersten An fragen des Herrn Superintendenten!). Großmann beantwor tet; in Bezug auf die dritte aber, ob nicht über die Verwal tung der geistlichen Wittwen- und Waisencaffe von Zeit zu Zeit öffentliche Nachricht gegeben werden könne, erkläre ich, daß ich keinen Grund wüßte, der der Erfüllung eines solchen Wunsches, cntgegenstände, ha hie Verwaltung der Caffe so geregelt ist, daß sie dieÖcffentlichkeit nicht zu scheuen braucht. . . . v. Großmann: Ich bin dem königlichen Herrn Com- missar sehr dankbar für die ertheMe Aufklärung und die gegebe nen Zusagen, und erkläre, dast.ich über diese zwei Hauptpunkte meinet Anfrage vollkommen beruhigt bin. Nur über die in Aussicht gestellte.und auf die Zukunft verwiesene Erhöhung der Pension känn ich nicht ganz die Ansichten,des königlichen Herrn Commissars theilen. Einmal versteht es sich von selbst, daß auf dje Abänderung jenes Gesetzes würde angettggen werden werden Mussen, Has gehört zur Form; allein ich sostse doch meinen, der Beharrungszustand von 25Jahren sei wohl erwas zu lang angenommen. Man hat doch bei der Grund lage die WahrscheinlichKlt'sberechnung auf Mortalitätslisten begründet. Wenn diese sicher und zuverlässig sind/ so sollte ' ' ' 27
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