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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 64. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-02-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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daher die geehrteKammer, daß sie in-Betracht der Kleinigkeit, um die es sichHandelt, den beantragten abermaligen Abzug nicht gestatte, vielmehr der Staatsregierung britrete und Radeln die vollen 750 Thlr. gewahre. v. Schönberg-Bibran: Ich glaube, dieDeputation hat hier den richtigen Gesichtspunkt aufgefaßt. Ob die Summe, die hier als Entschädigung berechnet worden ist, sich auf750Lhlr. oder 400Zchlr. belaufen könnte, das lasse ich dahingestellt sein. Ich glaube, es ist hier nur die Frage auf zustellen, ob die Staatsrcgierung überhaupt rechtlich ver bunden ist, denMaurermeister Radel zu entschädigen; ist aber dieser Vordersatz zu verneinen, so glaube ich, wird dieSumme von 400 Khlr. wenigstens die Bereitwilligkeit enthalten, welche darin liegt, dem Manne eine Entschädigung zu ge währen. v. Metz sch: Ich habe vorhin vergessen, noch etwas Wesentliches auf die Rede des Herrn v. Beschwitz zu erwidern. Er meinte nämlich, daß es schon deshalb nicht in der Ordnung wäre, dem Maurermeister Rädel mehr zu bewilligen, als bereits die Deputation vorgeschlagen, weil er die Baumaterialien bereits angeschafft hätte vor Entstehung des Brandes in der Stadt Plauen. Kann man dies auch nicht in Abrede stellen, so gestaltet sich doch die Sachlage anders, wenn man bedenkt, daß durch den Brand in Plauen die Arbeitslöhne sich gestei gert haben, und hierin wohl namentlich der Verlust zu suchen sein dürfte, den der Maurermeister Rädel gehabt hat. v. Schönberg-Bibran: Wenn Herr v. Metzsch und einige andere Herren sich lebhaft dafür ausgesprochen haben, es möge dem Maurermeister Rädel die volle Summe gewährt werden, so wird der Zweck am leichtesten dadurch erreicht wer den, wenn diese Entschädigung ganz abgelehnt würde. Dann würde der Maurermeister Rädel Veranlassung finden, gegen die Staatsregierung zu klagen, und der Rechtsweg möge ihm dann gewähren, was ihm gebührt. Referent Bürgermeister Löhr: Herr v. Metzsch hatte die Ansicht, daß der Verlust, welcher dem Maurermeister Rädel erwachsen sei, hauptsächlich in den erhöhten Arbeitslöhnen liege. Es ist aber dem nicht so. Der Maurermeister Radel hat denjenigen Mehraufwand mit 1653 Zchlr. 10 Ngr. 4 Pf. be rechnet und zur Vergütung an die Staatsregierung gebracht, welcher theils durch die erhöhten Arbeitslöhne, theils in Folge des Steigens der Baumaterialien für ihn als Verlust sich her ausgestellt hat. Der Maurermeister Rädel hatte zur Seit des Brandes den größten Theil der Baumaterialien bereits in Vorrath; er besaß und besitzt wahrscheinlich jetzt noch eine Ziegelhütte, und aus dieser Ziegelhütte verwendete er die Ziegel zum Bau des Seminargebäudes. Er hat in seiner Rechnung sogar die Differenz als Verlust mit angesetzt, welche für ihn dadurch entstanden ist, daß er die Ziegel, wenn er sie zum Seminargebäude nicht hätte verwenden müssen, bei dem Wiederaufbau abgebrannter Gebäude in Plauen viel theurer hatte verwerthen können. Das Ministerium hat nun diese beide Gattungen von Ansprüchen, das äamnum smer^snS, wie die Juristen sagen, von dem luorum oossans getrennt. Das luorum V6SSMS, d. h. den Schaden, den er insofern erlit ten hat, als er seine eigenen Baumaterialien beim Seminar baue nicht so theuer hat verwerthen können, hat das Ministe rium gestrichen, die erhöhten Arbeitslöhne aber hat es durch den Brandversicherungsinspector in Plauen annähernd fest stellen lassen. Ganz genau hat das unter allen Umständen nicht erfolgen können, denn cs hätte nachgewiesen werden müssen, wie hoch die Arbeitslöhne vor dem Brande gewesen sind, wie hoch sie sich nach dem Brande gestellt haben, und welche Sätze Rädel diesfalls ohne die Dazwischenkunft des Brandes zu zahlen gehabt haben würde. Die Differenz ist rechtlich nicht festgestellt, und deshalb hat das Ministerium das annähernde Postulat von 750 Lhaler gestellt. Die zweite Kammer ist von der Ansicht ausgegangen, essck, weilMaurer- meister Rädel einen rechtlichen Anspruch auf diese Summe nicht habe, angemessen, eine mittlere Zahl zu wählen als ein Aversionalvergleichsquantum, und diezweiteKammerhat dies auf 400 Khaler festgestellt und bewilligt. Die Deputation glaubt, daß es vollkommen der Sache angemessen sei, wenn sie den Beitritt zu diesem Beschlüsse der geehrten Kammer anempfiehlt. v. Welck: So leid es mir auch thut, daß mehrbesagter Maurermeister einen bedeutenden Verlust in Folge des Bran des in Plauen erlitten hat, so komme ich doch nicht über das Bedenken hinweg, daß er durch die Abschließung desAccordes eigentlich der Bauherr geworden ist, mithin auf eine Ent schädigung rechtlich gar keinen Anspruch zu machen hat. Ob gleich ich kein Jurist von Profession bin, so scheint es mir doch, als ob hier die bekannte Rechtsregel: „oasam sentit äommus^ eintrete, mithin der fragliche Maurermeister den Schaden zu tragen habe, der für ihn durch den inmittelst eingetreteneu Brand hervorgegangen ist. Eine rechtliche Verbindlichkeit für den Staat kann ich durchaus nicht finden. Wenn aus Billigkeitsrücksichten ihm noch 400 Lhaler gewahrt werden, so glaube ich, er könne dieses Geschenk nur höchst dankbat annehmen. Regierungscommiffar V. Hübel: Das Ministerium ist ebenfalls der Ansicht, daß der Maurermeister Rädel einen Rechtsanspruch auf eine Nachforderung für den von ihm ge führten Seminarhausbau nicht habe; es hat aber aus Billig- keitsrkcksichten für die Bewilligung von 750 Lhaler sich ver wendet. Rädel hatte sich verbindlich gemacht, in den Jahren 1844 und 1845 das Gebäude zu vollenden und es zu Michaelis 1845 in ausgetrocknetem Zustande zu übergeben. Der Bau war im September 1844, als der Brand in Plauen ausbrach, so weit vorgeschritten, daß das Gebäude bald unter Dach ge bracht werden konnte. Nach Vollendung des Baues legte Maurermeister Rädel eine von einem Sachverständigen, welchen das Ministerium zu Beaufsichtigung des Baues ge-
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