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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 64. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-02-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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vielleicht die freien Gemeinden anerkannt werden, dann würden wir ihnen auch etwas bewilligen, und auch ohne Um stände den Türken, wenn vielleicht einige von den Anhängern Muhameds Lust hätten, sich in Sachsen niederzulassen. Ich werde also gegen die Bewilligung dieser Position stimmen, so gering sie auch ist. Ich überlasse übrigens meinen gelehr ten Herren Nachbarn zur Linken die weitere Ausführung des Punktes, und ich habe für meine Person durch das, was ich eben gesagt habe, nur beweisen wollen, daß es auchLaien giebt, die an dem Sectenwesen kein Vergnügen haben. v. Großmann: Es liegt keineswegs in meiner Ab sicht, der hohen Kammer etwa von der Bewilligung dieses kleinen Postulats von 400 Lhaler abzurathen; es könnte das eben so kleinlich, als boshaft erscheinen, als ob solchen Äuße rungen die Absicht unterliege, durch Entziehung der pecu- niären Mittel den Bestand dieser ganzen Genossenschaft ge fährden zu wollen. Sie mag sich so lange halten, als sie kann, und als die wahrhaft religiösen Mitglieder derselben sie zu halten vermögen. Aber bei dieser Gelegenheit muß ich es öffentlich aussprechen, daß mir von Seiten mehrerer Wort führer der deutschkatholischen Gemeinden Äußerungen zu Gesicht gekommen sind, welche in der Verwirrung der Begriffe und in dem kecken Absprechen über die allerwichtigsten und heiligsten Fragen des Menschen sich als Darstellungen zu er kennen geben, die kaum noch den Namen der religiösen zu führen verdienen. Ich erinnere an einen in der ziemlich letzten Nummer des Journals, „die freie christliche Kirche" betitelt, welches in Leipzig von dem deutschkatholischen PfarrerRauch herausgegeben wird, befindlichen Aufsatz über die chinesische Auffassung des Christenthums, wo in den dazu gemachten Bemerkungen der bekannte Spruch des revolutionairen Frank reichs ausdrücklich gepredigt wird: „Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit", die Freiheit aber als christlicher Grundsatz basirt wird auf die bekannte Stelle Ev. Johannis Cap. 8 Vers 32: „die Wahrheit wird euch frei machen"; eine Be griffsverwirrung, die gewiß nicht weiter gehen kann, und eine Erklärung, die jeden Kenner und Freund der Bibel mit In dignation erfüllen muß. Gleichwohl haben diese Gemeinden unsere Kirchen zum Mitgebrauch, was sogar wider ihren eigenen Grundsatz ist. Ich beziehe mich auf eine Stelle in Nr. 4 der „freien christlichen Kirche" Seite 15, wo es heißt: „Die Conferenz freier Gemeinden zu Halberstadt." „Die Frage: ob es zweckmäßig sei, für freie Gemeinden Kirchen zu ihren Versammlungen zu benutzen, wurde mehr verneint als bejaht, da die Kirchengebäude, mehr auf Aeußerlichkeit und Cultus berechnet, für Idee und Cha rakter der freien Gemeinden wenig sich eignen. Ost müßten jedoch locale Rücksichten entscheiden." Also sie achten nicht einmal unsere Kirchen und wollen sie doch gleichwohl haben. Wie ferner dieGrundsatzebeschaffen sind, denen von einzelnen Wortführern Beifall gezollt wird, das mag eine Stelle aus demselben Blatte beweisen, wo es Nr. 4 Seite 15 b. ausdrück lich heißt: „Der Gedanke, der die neue AeraLer Menschheits- i. geschichte bilden und beherrschen wird, ist kein anderer, als der Gedanke der freien Gemeinde. Sie löst den alten Gegensatz von Himmel und Hölle auf — sie löst den alten Gegensatz von Staat und Kirche auf in die Einheit des selbstbewußten, selbstherrlichen Volkes, ähnlich wie es denalten Gegensatz von Leib und Seele aufhebt in der Crkenntniß der wesentlichen organischen Menschennatur; sie tilgt ebenso den Gegensatz von Herren und Sclaven." Dann fährt sie unter Anderm fort: „Der Gedanke der freien Gemeinde ist mithin der Ge danke der freien Menschheit. Ihr Evangelium ist die Bil dung, ihr Glaube dieHumanität, die Menschlichkeit, ihr Gott der Geist, welcher das unbewußte Weltall in der Menschheit zum bewußten werden läßt." Meine Herren! In dem letzten Satze ist das Gcheimniß völlig ausgesprochen, es ist das die Hegelsche Doctrin! die Selbstvergötterung des Men schen ! Sollte es sich nachweisen lassen, daß solche Grundsätze auch in denjenigen unserer evangelischen Kirchen, welche den Deutschkatholiken zum Mitgebrauch überlassen worden sind, verkündigt werden, so wäre das eine Schmach für die heiligen Stätten unserer Anbetung, die nur für die Verkündigung des Evangeliums bestimmt und geweiht sind. Ich ergreife daher diese Gelegenheit, um das hohe Ministerium recht dringend zu ersuchen, es wolle, wie es bereits bisher gcthan hat, diese Gemeinden immerfort im Auge behalten und sich darüber Gewißheit verschaffen, ob wirklich diese Lehren in unseren Kirchen verkündigt werden. Regierungscommissar v. Hübel: Das Blatt, aus wel chem uns der Herr Superintendent v. Großmann eben Mit theilungen gemacht hat, wird allerdings von einem deutschka tholischen Geistlichen redigirt, aber es ist das Organ der freien Gemeinden, und man kann daher das, was in diesem Blatte steht, nicht den deutschkatholischen Gemeinden zur Last legen. Das Vorgelesene sind Ansichten der Mitglieder freier Gemein den, diesen sind aber unsere Kirchen nicht geöffnet worden, sondern nur den Deutschkatholiken. Es dürste daher das, was uns eben vorgehalten worden ist, nicht dahin führen kön nen, eine Maaßregel gegen die deutschkatholkschen Gemein den zu ergreifen. v. Großmann: Nur ein Wort zur Erläuterung. Ich habe von den Wortführern der deutschkatholischen Ge meinde geredet, und auf diese bloß das Gesagte bezogen, und zu denen gehört allerdings, der Redacteur der „freien christ lichen Kirche." Nur von dem, was in Druckschriften öffent lich vorliegt, konnte ich sprechen, da ich nicht als ein Ge- wiffensrichter austreten kann noch will. Denn was die ein zelnen Individuen und Mitglieder der deutschkatholischen Gemeinde glauben, das kann ich Nicht wissen. v. Friesen: So lange noch Z. 33 der Werfaffungsur- kunde besteht, hängt es von Regierung und Ständen ab, ob sie neue Religionsgesellschaften im Staate aufnehmen und ihnen mit den bereits Aufgenommenen gleicheNechte ertheilen wollen; es kann uns daher ohne unfern Willen der Eintritt 31*
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